Die Universität Bielefeld ist bemüht, ihre Website und Online-Angebote unter Wahrung der Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.uni-bielefeld.de (ohne Subdomains) gemäß BITV NRW.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 nur teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Gründe:
Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente und Formularen konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
Die Bereitstellung aller Videos mit Untertiteln konnte bislang nicht voll umfänglich realisiert werden. In der Regel werden die Videos über YouTube oder Panopto gehostet. Bei YouTube besteht in der Regel die Möglichkeit, automatische Untertitel einzublenden. In Einzelfällen stehen auch redaktionell aufbereitete Untertitel zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit der ZAB (Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei) werden aktuell Probleme und Hinweise für das zentrale Seitentemplate des Webauftritts gesammelt, die dann unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst schnell behoben werden sollen.
Da die Seiten des Webauftritts von zahlreichen Autor*innen gepflegt werden, kann es zudem auf einzelnen Seiten zu redaktionellen Barrieren (zum Beispiel nicht gesetzte Alt-Tags bei Bildern) kommen. Die Seitenautor*innen durchlaufen seit 2019 systematische eine Einführungsschulung zur Erstellung von Webseiten, in der die Teilnehmer*innen für redaktionelle Aspekte der Barrierefreiheit sensibilisiert werden.
Nicht barrierefreie Inhalte im Webauftritt der Bibliothek:
Gründe:
Die vielfältigen Angebote von Verlagen und Datenbankanbietern liegen auf den Web-Servern der jeweiligen Anbieter und können nicht direkt bearbeitet und in barrierefreie Formate überführt werden.
Die digitalen Sammlungen können aufgrund des sehr großen Umfangs nicht voll umfänglich umgesetzt werden. Die angebotenen PDF-Dokumente für die Volltexte der Digitalisate sind bislang noch nicht barrierefrei. Die Universitätsbibliothek steht in Kontakt mit dem Anbieter, um der Richtlinie entsprechende Lösungen zur Barrierefreiheit umzusetzen und die PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten.
Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB)
Die ZAB ist die zentrale Anlaufstelle rund um die Themen Barrierefreiheit und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an der Universität Bielefeld.
Die ZAB bietet Expertise
• in barrierefreier und diversitätssensibler Hochschulentwicklung
• in digitaler Barrierefreiheit
• für Studieninteressierte, Studierende und Lehrende zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
• für Mitarbeiter*innen und Führungskräfte zur Beschäftigung mit Behinderung oder chronischer Erkrankung https://uni-bielefeld.de/barrierefrei.
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt. Zuletzt geprüft am 10.01.2024.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit über das untenstehende Formular mitteilen. Ebenso können Sie über das Formular Informationen anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik kontaktieren. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Kontakt Ombudsstelle
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf