Beurlaubung
Der Antrag auf Beurlaubung ist im Bewerbungs- und Statusportal zu stellen. Wählen Sie auf der Startseite die "Mein Studium"-Kachel um zum Studienservice-Bereich zu gelangen.
Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden, die
Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich im Rückmeldezeitraum, spätestens jedoch bis zum
online beim Studierendensekretariat über das Bewerbungs- und Statusportal zu stellen (Ausschlussfrist). Die Beurlaubung erfolgt anstatt der Rückmeldung. Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist - mit Ausnahme der Studierenden in einem Master-Studiengang, einem Promotionsstudium oder in einem Promotionsstudiengang - nicht zulässig. Eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht zulässig.
Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben oder Prüfungen abzulegen. Dieses gilt nicht sofern die Beurlaubung aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern bzw. Pflege von Ehegatten und Lebenspartnern sowie in gerader Linie Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades – wenn diese pflege- oder versorgungsbedürftig sind – beantragt worden ist und für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen bzw. für Leistungsnachweise für das Auslands- oder Praxissemester selbst.
Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters. Eine Beurlaubung über ein Semester hinaus ist nur bei dem Nachweis besonderer Gründe zulässig; sie erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die oder der Studierende das Fortbestehen des Beurlaubungsgrundes für jedes Semester im Zeitraum der Rückmeldung unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen erneut nachweist.