Die Bewerbung um einen Studienplatz im Internationalen Promotionsstudiengang Geschichtswissenschaft oder Soziologie ist zum Wintersemester (1. Oktober bis 31. März, Bewerbungsschluss: 15. Juni) oder zum Sommersemester (1. April bis 30. September, Bewerbungsschluss: 15. Januar) möglich. Sie erfolgt über das Onlineportal der BGHS. Eine Liste der einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie in den Frequently Asked Questions (FAQ).
Über die Annahme als Doktorand*in entscheidet die Kommission für Promotionen der Abteilung Geschichtswissenschaft bzw. der Promotionsausschuss der Fakultät für Soziologie. Die Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen.
Eine Mitgliedschaft in der BGHS ist nur für Promovierende in der strukturierten Promotion möglich. Die Mitgliedschaft erfolgt durch die Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung durch die/den Promovierenden, die Betreuungsperson und die BGHS-Leitung. Promovierende, die in Verbundprojekten (z.B. SFB, GRK) mit Beteiligung der BGHS beschäftigt sind, aber in anderen Fakultäten promovieren, können assoziiert werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber sollten über einen überdurchschnittlichen Studienabschluss in einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Fach, vorzugsweise in den Fächern Geschichtswissenschaft, Soziologie, Sozialanthropologie, Politikwissenschaft und verwandten Fächern verfügen. Unbedingt erforderlich für eine Bewerbung um einen Studienplatz ist eine Betreuungszusage einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers der Abteilung Geschichtswissenschaft oder der Fakultät für Soziologie. Eine Übersicht über die Betreuungspersonen der BGHS finden Sie hier. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme zu Ihrer gewünschten Betreuungsperson per E-Mail. Weisen Sie in Ihrer Anfrage darauf hin, dass Sie sich um einen Studienplatz an der BGHS bewerben möchten. Fügen Sie Ihrer Anfrage einen tabellarischen Lebenslauf und eine Kurzfassung Ihres Forschungsprojektes (Exposé) bei.
Sprachanforderungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen über gute Kenntnisse entweder der deutschen oder der englischen Sprache verfügen. Promovierende ohne Deutschkenntnisse ermutigt die BGHS zum Erlernen der deutschen Sprache. Die Kosten für zwei Sprachkurse bei PunktUm, der Servicestelle für internationale Promovierende der Universität Bielefeld, werden vom International Office der Universität Bielefeld übernommen.
Zusätzliche Sprachanforderungen für Historiker*nnen:
HistorikerInnen beachten bitte, dass sie Kenntnisse von drei Fremdsprachen spätestens mit dem Einreichen der Dissertationsschrift in beglaubigter Form nachweisen müssen, z.B. durch das Abiturzeugnis, akademische Abschlusszeugnisse und Transkripte oder Sprachzertifikate.
Weitere Informationen zu den Promotionsmöglichkeiten und den Zulassungsvoraussetzungen an der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie und der Fakultät für Soziologie entnehmen Sie bitte der Rahmenpromotionsordnung der Universität Bielefeld sowie den jeweiligen Promotions- und Studienordnungen der Fakultäten.
Die BGHS berät Promotionsinteressierte zu allen Fragen rund um das Thema Promotion. Bitte richten Sie Ihr Anfragen an: bghs@uni-bielefeld.de