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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

X und Hauptgebäude in der Sonne
© Universität Bielefeld

Studieren nach vorherigem (Teil-) Studium

Eine Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen und damit verbunden unter Umständen eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist grundsätzlich möglich. Zuständig ist die jeweilige Fakultät, der die entsprechende Studiengangsvariante zugeordnet ist. Die Anerkennung folgt einem universitätsweit einheitlichen Prinzip.

Bevor Sie sich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben können, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung und Einstufung stellen.

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist Voraussetzung für eine Bewerbung auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester. Sowohl für eine Studiengangsvariante mit Zulassungsbeschränkung als auch für eine Studiengangsvariante ohne Zulassungsbeschränkung müssen Sie sich über das Bewerbungs- und Statusportal bewerben. Im Anschluss an die Bewerbung für eine Studiengangsvariante ohne Zulassungsbeschränkung kann direkt die Einschreibung vorgenommen werden.

Sie können die Wahrscheinlichkeit einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengangsvarianten zu erhalten erhöhen, indem Sie sich zusätzlich auf einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben.

Sie können sich nur einschreiben, wenn Sie eine Zulassung für ein komplettes Lehramtstudium erhalten, also für zwei Unterrichtsfächer und Bildungswissenschaften für die Lehrämter Gymnasium und Gesamtschule sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, bzw. für ein Unterrichtsfach / einen Lernbereich sowie Bildungswissenschaften (ggfls. mit ISP), Mathematische und Sprachliche Grundbildung für das Lehramt Grundschule (ggfls. mit ISP).

Termine und Fristen

Weitere Informationen zur Anerkennung und Einstufung

Wenn Sie bereits einen ersten Hochschulabschluss haben und in das Lehramtsstudium einsteigen möchten, gilt das Lehramtsstudium als Ihr Zweitstudium. Wenn Sie durch Ihr erstes Studium bereits ausreichend Leistungen mitbringen, so dass Sie sich direkt für den M. Ed. bewerben können, müssen Sie nichts weiter beachten, auch wenn Sie schon einen ersten Master abgeschlossen haben sollten. Sie können sich dann einfach für den Master of Education bewerben.

Reichen die Leistungen allerdings nicht aus, und Sie müssen sich zunächst für den Bachelor bewerben, beachten Sie bitte die Informationen zum Zweitstudium.

Für genauere Auskünfte zu den Formalia eines Zweitstudiums wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Wenn Sie sich Leistungen aus Ihrem ersten Studium anerkennen lassen möchten, lesen Sie unter Anerkennung und Einstufung weiter.

Studieninteressierte, die in ein höheres Fachsemester in den Master of Education aufgenommen werden wollen, folgen bitte den Hinweisen unter "Zugang für externe / weitere Bewerber*innen" auf der Webseite zum Zugang zum Master of Education. Die Prüfung, ob bereits Leistungen für den M. Ed. anerkannt werden können, erfolgt automatisch mit im Rahmen des Zugangsverfahrens. Weitere Anerkennungsanträge an die Fakultäten sind nicht erforderlich. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.

Wenn Sie bereits ein Praxissemester im Rahmen eines Lehramtsstudiums an einer anderen Hochschule oder einen Vorbereitungsdienst für eine andere Schulform absolviert haben, können Sie sich diese Qualifikation für Ihr weiteres Lehramtsstudium anerkennen lassen. Vertretungstätigkeiten an Schulen o.ä. entsprechen nicht der Konzeption des Praxissemesters und können daher leider nicht für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters anerkannt werden.

Für die Anerkennung des Praxissemesters gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn Sie sich für den Master of Education bewerben, stellen Sie den Antrag im Rahmen dieser Bewerbung. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise unter "Zugang für externe / weitere Bewerber*innen" auf der Webseite zum Zugang zum Master of Education.
  2. Nur wenn Sie bereits im Master of Education studieren, können Sie den Antrag gesondert stellen.

Den Antrag erstellen Sie in beiden Fällen über die Online-Eingabehilfe (Achtung! Dies ist nicht dieselbe Online-Eingabehilfe wie für die Auflistungen zu den Unterrichtsfächern und Lernbereichen im Rahmen des Zugangsverfahrens für den M. Ed.!). Erläuterungen zum Anerkennungsverfahren außerhalb des Bewerbungsverfahrens für den M. Ed. finden Sie unter Anerkennung, Anrechnung und Einstufung.

Bitte beachte auch die Informationen zum Modul Praxissemester.

Ein Antrag auf Anerkennung des Praxissemesters gliedert sich in zwei Teile:


Anerkennung des schulpraktischen Teils und des Schulforschungsteils


Hinweise zur Anerkennung des schulpraktischen Teils (Studienleistung Praxisphase) finden sich in den Bestimmungen zum Praxissemester (PDF).

Zur Anerkennung des schulpraktischen Teils (Studienleistung Praxisphase) und / oder des Schulforschungsteils (Modulprüfungen Vertiefung Studienprojekt A und Modulprüfung Vertiefung Studienprojekt B: zwei Hausarbeiten in zwei unterschiedlichen Fächern bzw. Bildungswissenschaften, die durchgeführte Studienprojekte dokumentieren und sich auf den Schulforschungsteil beziehen) richten Sie einen Antrag an den*die Direktor*in der BiSEd und reichen diesen wie folgt ein:

  1. Wenn Sie sich für den Master of Education bewerben, im Rahmen dieser Bewerbung: Per Upload im Bewerbungs- und Statusportal (unter "Optionale Dokumente" im Abschnitt "Nachweis des Bachelorabschlusses Master Lehramt"), oder
  2. Wenn Sie bereits im M. Ed. studieren: per E-Mail an das Prüfungsamt der BiSEd.

Für die Anerkennung des schulpraktischen Teils fügen Sie bitte entsprechende Nachweise über die praktische Tätigkeit an, welche Sie zur Anerkennung beantragen.
Für die Anerkennung des Schulforschungsteils müssen Sie erläutern und durch entsprechende Nachweise belegen, welche Leistungen Sie erbracht haben, die für die beiden Modulteilprüfungen im Modul Praxissemester anerkannt werden können. Bitte beachten Sie, dass hierfür Leistungen erforderlich sind, die Sie nicht bereits für die Anerkennung für die VRPS-Module (s.u.) beantragen wollen. Wenn Sie ein Praxissemester an einer anderen Hochschule in NRW absolviert haben, reicht als Nachweis des Schulforschungsteils und des schulpraktischen Teils Ihr Transcript.


Anerkennung der Module "Vorbereitung und Reflexion des Praxissemesters"


Für die Anerkennung der relevanten Module "Vorbereitung und Reflexion des Praxissemesters" (VRPS) gibt es ebenfalls zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn Sie sich für den Master of Education bewerben, tragen Sie die entsprechenden Leistungen mit Hilfe der Online-Eingabehilfe M. Ed. gemeinsam mit den übrigen bisher erbrachten Leistungen in die tabellarischen Auflistungen des jeweiligen Fachs bzw. Lernbereichs im Rahmen des Zugangsverfahrens M. Ed. ein, und kennzeichnen die Dokumente, die Sie als Nachweis einreichen, entsprechend der Tabellenzeile(n)."
  2. Wenn Sie bereits im M. Ed. studieren: Erstellen Sie gesonderte Anträge auf Anerkennung und Einstufung für die jeweiligen Fächer bzw. Lernbereiche über die Online-Eingabehilfe und folgen im Weiteren den Hinweisen unter Anerkennung, Anrechnung und Einstufung.

Bitte beachten Sie, dass hierfür Leistungen erforderlich sind, die Sie nicht bereits für die Anerkennung für den Schulforschungsteil beantragen wollen.

 

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, nach einem nicht lehramtsbezogenen Studium Lehrer*in zu werden.

Zum einen können Sie sich Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium für das Lehrer*innenstudium anerkennen lassen, um im Anschluss das Lehramtsstudium abzuschließen und in den Vorbereitungsdienst überzugehen.

Zum anderen können Sie sich bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Seiteneinstieg bewerben, um direkt in die berufsbegleitende Ausbildung einzusteigen. Diese dauert in der Regel 24 Monate. Die Universitäten sind für den Seiteneinstieg nicht zuständig. Informationen zum Seiteneinstieg finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums sowie dem Portal LOIS.NRW.

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