Bielefelder Lehrer*innenbildung
Um eine vergleichbare Studien- und Prüfungssituation zwischen Studierenden mit und ohne Behinderung / chronischer Erkrankung herzustellen, besteht die Möglichkeit, bei einer bestehenden behinderungs- oder krankheitsbedingten Studieneinschränkung einen Nachteilsausgleich zu erhalten.
Erste Informationen erhalten sie auf der Webseite der Zentralen Anlaufstelle Barrierefreiheit (ZAB).
Weitere Erläuterungen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter Prüfungsrecht.
Den Antrag reichen Sie beim Prüfungsamt der BiSEd ein.
Sachunterrichtsspezifische Fragen richten Sie bitte an Kerstin Harmening.