Ausgebildete Assistenzhunde begleiten Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen oder Erkrankungen dauerhaft im Alltag sowie am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Sie unterstützen ihre Halter*innen bei der selbstbestimmten und eigenständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, indem sie behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und Barrieren in der Umwelt abbauen. Zusammen bilden Mensch und Assistenzhund ein Team, die sogenannte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.
Ausschließlich zertifizierte Assistenzhunde dürfen generell überall dort mitgeführt werden, wo sich Menschen in Straßenkleidung aufhalten bzw. die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr geöffnet sind, sofern dies für den*die Eigentümer*in keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellt oder der Assistenzhund offensichtlich ungepflegt oder ungesund ist. Im Regelfall stellen Assistenzhunde keinerlei medizinisch-hygienisches Risiko dar.
Erforderliche Versorgungsgänge (Gassi gehen) während der Arbeitszeit gelten als Dienstgänge. Beschäftigte in Technik und Verwaltung müssen sich dazu nicht aus der Zeiterfassung ausstempeln.
Assistenzhunde durchlaufen eine ca. zweijährige Ausbildung, in der sie nicht nur das Ausführen individueller Hilfeleistungen erlernen, sondern auch hinsichtlich ihres Sozial- und Umweltverhaltens und ihres Gehorsams umfassend trainiert werden. Auch die Halter*innen werden geschult, z.B. zur artgerechten Haltung ihres Hundes und zu der gemeinsamen Zusammenarbeit im Alltag. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Dabei wird nicht nur der Hund geprüft, sondern v.a. auch das Funktionieren der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.
Erst mit erfolgreich bestandener Prüfung gilt der Hund als zertifizierter Assistenzhund und darf als solcher gekennzeichnet und mitgeführt werden.
Familienhunde, die die gleichen Assistenzleistungen erbringen, aber keine Prüfung abgelegt haben, gelten rechtlich nicht als Assistenzhunde!
Die aktuellen Ausbildungsstandards von Assistenzhunden sind in der Assistenzhundeverordnung Assistenzhundeverordnung (AHundV) veröffentlicht.
Jede*r, der*die einen Assistenzhund ausbilden lassen möchte, sollte sich gründlich über die Ausbildungsmöglichkeiten informieren. Verschiedene Stiftungen und Vereine stehen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung und vermitteln teilweise auch Trainer*innen.
Die Kosten für die Ausbildung eines Assistenzhundes sind nicht zu unterschätzen. Je nach Ausbildung können Kosten zwischen ca. 10.000 und 30.000 € auf die zukünftigen Halter*innen zukommen. Bislang können die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Blindenführhunde übernehmen, sofern ein solcher Assistenzhund medizinisch erforderlich ist. Entsprechend gilt der Blindenführhund als Hilfsmittel. Andere Assistenzhunde sind bislang nicht in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgenommen.
Die Ausbildungskosten für alle weiteren Assistenzhunde müssen privat getragen oder durch Spenden oder Stiftungen (teil-)finanziert werden. In Einzelfällen können auch die Agentur für Arbeit oder andere Leistungsträger als Kostenträger im Rahmen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Betroffene sollten sich immer umfassend informieren und beraten lassen. Dies bedeutet nicht, dass Krankenkassen pauschal die Kostenübernahme eines anderen Assistenzhundes ablehnen. Der Einzelfall ist entscheidend, ebenso wie ein gegebenenfalls langer Atem des*der Antragstellenden.
Assistenzhunde können nach kommunaler Hundesteuersatzung (PDF) auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden. In Bielefeld können nur die Assistenzhunde steuerfrei gehalten werden, die ausschließlich zur Hilfe oder zum Schutz von blinden, gehörlosen oder sonst hilflosen Menschen dienen. Dazu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen B, BL, aG, H oder GL. Eine Steuerbefreiung kann immer nur für einen Hund gewährt werden. Dieser muss zu Beginn der Steuerbefreiung mindestens 12 Monate alt sein.
Für jeden Assistenzhund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.