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Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei

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Campus der Universität Bielefeld
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Allgemeine und fachbezogene Studienberatung

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Kontakt

zsb@uni-bielefeld.de 

+49 521 106-3019

Bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme auf der Webseite der ZSB.

Allgemeine Fragen rund um das Studium oder vor Studienbeginn sowie fachbezogene und organisatorische Anliegen können Studierende bei der Allgemeinen Studienberatung oder der Studienberatung der Fakultäten klären. In diesen Beratungsstellen liegt der Schwerpunkt nicht auf der konkreten Beantwortung behinderungs- oder erkrankungsspezifischer Fragen. 

Insbesondere die Beratungen an den Fakultäten kann jedoch Hilfestellung dabei leisten, wenn es um die individuelle Ausgestaltung des Studiums und Fragen zu Studieninhalten geht.

Allgemeine Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist der passende Ansprechpartner für allgemeine Fragen und Informationen rund um das Studium. Mögliche Themen sind z.B.

  • Entscheidungsfindung vor dem Studium
  • Studienmöglichkeiten vor Ort und anderswo
  • Studienorganisation
  • Finanzierung
  • Fachwechsel
  • Studienzweifel 

Die Beratung bzw. Auskunft ist kostenlos, vertraulich und grundsätzlich auch in anonymisierter Form möglich. 

Sprechzeiten und Kontakt

Offene Sprechstunde

Akademische und studentische Beratung der Fakultäten

Manchmal benötigen Studierende aufgrund einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung eine individuelle Ausgestaltung Ihrer Semester- und Studienplanung. Behinderungs- oder krankheitsbedingte Anpassungen können beispielsweise den wöchentlichen Stundenumfang, Seminarzeiten oder anstehende Praktika betreffen. In der Beratung kann geklärt werden, welche Seminare und Veranstaltungen oder auch Prüfungen zu welchem Zeitpunkt im Studium abgelegt werden können. Dies ermöglicht Studierenden, ihre Studienplanung individuell zu gestalten.

Fachbezogene Fragen beantworten die studentische Studienberatung oder die akademische Studienberatung der Fakultäten.

Es ist selbstverständlich nicht erforderlich, die eigene Behinderung, chronische oder psychische Erkrankung in der Beratung offen zu legen. Studierende entscheiden individuell, ob und wieviel sie von ihrer gesundheitlichen Situation in der Beratung berichten möchten. 

Sollten sich Studierende, die BAföG beziehen, für eine Verschlankung des Stundenplans und damit eine Verlängerung der Studienzeit entscheiden, sollte die Bezugsdauer des BAföG im Blick behalten werden. 

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