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Vielfalt der Behinderungen

Laut Statistischem Bundesamt sind 9,4% der in Deutschland lebenden Menschen amtlich anerkannt schwerbehindert. Dabei gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Formen von gesundheitlichen Funktionseinschränkungen, die im Wechselspiel mit umweltbedingten Barrieren eine Behinderung ausmachen können. Einige Funktionsbeeinträchtigungen sind nachfolgend beispielhaft aufgeführt.

Von einer kognitiven Beeinträchtigung spricht man, wenn die sogenannten kognitiven Fähigkeiten (denken, erinnern, konzentrieren, Motivation, wahrnehmen) überdurchschnittlich stark eingeschränkt sind. Sie wird in 4 Grade, leicht, mittel, schwer und schwerst eingeteilt. Die Einteilung erfolgt nach der Höhe des Intelligenzquotienten (IQ). Die bekannteste kognitive Beeinträchtigung ist Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt. Das Down-Syndrom selbst ist aber keine Krankheit, sondern eine Besonderheit der Gene und eine Kombination aus kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen.

Auch bei einer Hörbehinderung gibt es Unterschiede: Es wird nach Schwerhörigkeit, der Hörverlust liegt bei etwa 50 dB, Resthörigkeit, der Hörverlust liegt zwischen 90 und 120 dB und Gehörlosigkeit, Hörverlust über 120 dB, unterschieden.

Unter Mobilitätsbeeinträchtigungen versteht man alle Einschränkungen, die die Bewegungsfähigkeit des Körpers betreffen. Hierzu zählt also nicht nur der sichtbare Rollstuhl, sondern zum Beispiel auch eine Bewegungseinschränkung des Armes, Beines etc.

Hier kann man auch von einer psychischen Erkrankung sprechen, die die betroffene Person im Denken, Fühlen und Handeln einschränkt. Es gibt eine Vielzahl von psychischen Erkrankungen und Behinderungen. Beispiele hierfür sind unter anderem Depressionen oder Essstörungen.

Zu seelischen Behinderungen zählen z.B. Suchterkrankungen. Sucht bedeutet Abhängigkeit was wiederum darauf schließen lässt, dass etwas nicht mehr freiwillig getan wird, sondern, weil die abhängige Person den Druck verspürt, es tun zu müssen.

Eine Sehbehinderung wird in 4 Stufen eingeteilt. Bei einer Sehkraft von 30% spricht man von einer Sehbehinderung. Als wesentlich sehbehindert gilt, wer weniger als 10% und als hochgradig sehbehindert, wer weniger als 5% Sehkraft hat. Bei weniger als 2% spricht man von Blindheit.

Zu einer Sprechbeeinträchtigung werden zum Beispiel das Stottern, oder das Lispeln gezählt. Vom Stottern spricht man, wenn Buchstaben mehrfach einzeln ausgesprochen werden, bevor das komplette Wort ausgesprochen werden kann. Beispiel: Ha-Ha-Ha- Hallo. Das Lispeln wiederum bezeichnet eine fehlerhafte Bildung von S-Lauten überwiegend bei Kindern.

Eine Teilleistungsstörung liegt vor, wenn man wie der Name schon sagt in bestimmten Fähigkeiten (Teilen) Defizite aufweist. Diese Störung hat nichts mit verminderter Intelligenz, oder gar Faulheit zutun. Auch Kinder können bis ins Erwachsenenalter Probleme mit dem Lesen, Schreiben, oder Rechnen haben. Auch eine Kombination, die Lese-Rechtschreibschwäche ist möglich.

Neurologische Entwicklungsstörungen wie z.B. Autismus-Spektrum-Störungen (ASS), Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), Legasthenie oder Dyslexie.

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