Laut Statistischem Bundesamt sind 9,4% der in Deutschland lebenden Menschen amtlich anerkannt schwerbehindert. Dabei gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Formen von gesundheitlichen Funktionseinschränkungen, die im Wechselspiel mit umweltbedingten Barrieren eine Behinderung ausmachen können. Einige Funktionsbeeinträchtigungen sind nachfolgend beispielhaft aufgeführt.
Von einer kognitiven Beeinträchtigung spricht man, wenn die sogenannten kognitiven Fähigkeiten (denken, erinnern, konzentrieren, Motivation, wahrnehmen) überdurchschnittlich stark eingeschränkt sind. Sie wird in 4 Grade, leicht, mittel, schwer und schwerst eingeteilt. Die Einteilung erfolgt nach der Höhe des Intelligenzquotienten (IQ). Die bekannteste kognitive Beeinträchtigung ist Trisomie 21, auch Down-Syndrom genannt. Das Down-Syndrom selbst ist aber keine Krankheit, sondern eine Besonderheit der Gene und eine Kombination aus kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen.
Zu einer Sprechbeeinträchtigung werden zum Beispiel das Stottern, oder das Lispeln gezählt. Vom Stottern spricht man, wenn Buchstaben mehrfach einzeln ausgesprochen werden, bevor das komplette Wort ausgesprochen werden kann. Beispiel: Ha-Ha-Ha- Hallo. Das Lispeln wiederum bezeichnet eine fehlerhafte Bildung von S-Lauten überwiegend bei Kindern.
Eine Teilleistungsstörung liegt vor, wenn man wie der Name schon sagt in bestimmten Fähigkeiten (Teilen) Defizite aufweist. Diese Störung hat nichts mit verminderter Intelligenz, oder gar Faulheit zutun. Auch Kinder können bis ins Erwachsenenalter Probleme mit dem Lesen, Schreiben, oder Rechnen haben. Auch eine Kombination, die Lese-Rechtschreibschwäche ist möglich.