Frauenstudien
Kennzeichnend für die Zugangsvoraussetzungen ist erstens die Gleichsetzung von beruflicher und familialer Tätigkeiten, die bereits seit der Einrichtung der FrauenStudien 1988 maßgebend sind und Familientätigkeiten dieselbe Anerkennung wie der Erwerbstätigkeit beimessen. Zweitens sind Abitur und/ oder eine abgeschlossene Berufsausbildung keine notwendigen Voraussetzungen zur Aufnahme des Studiums.
Pro Jahr steht eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung (zur Zeit 60).
Kriterien für die Platzvergabe:
Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen, insofern Sie ihr 24. Lebensjahr vollendet haben und zu einer der unten genannten Personengruppen zählen:
a) erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums
b) abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige Berufs- oder Familientätigkeit
c) mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit
d) mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit und mindestens ein Jahr Familientätigkeit
e) Hochschulzugangsberechtigung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit
f) mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit und mindestens 300 Stunden Aus-, Fort- oder Weiterbildung
g) mindestens drei Jahre Familientätigkeit sowie mindestens 300 Stunden Aus-, Fort- oder Weiterbildung oder eine nachgewiesene ehrenamtliche Tätigkeit über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Für die Teilnahme an dem Weiterbildenden Studium FrauenStudien fallen so genannte GasthörerInnengebühren an, die in der Regel semesterweise, d.h. halbjährlich zu entrichten sind. Über die Gebühr erhalten Sie gesonderte Rechnungen.
Die GasthörerInnengebühr beträgt derzeit 210,00€ pro Semester (Halbjahr).
Darin enthalten sind die Kosten für die Teilnahme an den zur Auswahl stehenden Veranstaltungen, Verwaltungskosten, Nutzung von Internet und den PC-Arbeitsplätzen in der Universität, Bibliothek, etc. Nicht darin enthalten sind Fahrtkosten sowie die Kosten für Kopien oder Ausdrucke.
Über den GasthörerInnenbetrag erhalten Sie in jedem Semester eine Rechnung mit einem semsterspezifischen und indivudualisierten Verwendungszweck auf dem Postweg.
Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Ermäßigung der GasthörerInnengebühr zu stellen. Die ermäßigte GasthörerInnengebühr beträgt 100,00€ pro Semester bzw. Halbjahr. Die Ermäßigung gilt jeweils für ein Semester und muss für jedes Semester neu beantragt werden. Eine Ermäßigung erhalten Personen, die
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Ermäßigung ist Herr Christian Lyko aus dem Studierendensekretariat.
Christian Lyko
Sachgebietsleiter Infopunkt, Sachbearbeiter Gasthörerinnen/Gasthörer, Zulassungen höheres Fachsemester Bachelor und Gebührenverwaltung
Es besteht die Möglichkeit einen Bildungsscheck einzureichen. Die Ermäßigung beträgt 50% der des Kursentgeltes, höchstens jedoch 500,00€ pro Bildungsscheck.
Es kann jeweils nur ein Bildungsscheck pro Weiterbildungsmaßnahme beantragt und eingereicht werden.
Das Ausstellungsdatum auf dem Bildungsscheck muss mindestens einen Tag vor dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme liegen.
Für die Beratung und Beantragung des Bildungsschecks sind die Volkshochschulen, der berufliche Weiterbildungsverbund Bielefeld oder das Frauenbüro der Stadt Bielefeld zuständig.
Bitte sprechen Sie uns unbedingt an, bevor Sie einen Bildungsscheck beantragen.
Ein Prämiengutschein im Rahmen der Bildungsprämie kann leider nicht eingereicht werden.
Als (besondere) GasthörerIn müssen Sie sich für jedes kommende Semester zurück melden.
Diese Rückmeldung besteht aus:
1. Anmelde-/ Rückmeldebogen für das Weiterbildende Studium FrauenStudien
2. Überweisung des GasthörerInnenbeitrags
Auch bei Beantragung einer Ermäßigung ist es erforderlich, den Antrag auf Zulassung als GasthörerIn einzureichen.
GasthörerInnen, die eine Ermäißigung beantragen wollen, sollten dies im Juni für das kommende Wintersemester und im Januar für das folgende Sommersemester beantragen.
Bei der Rechnungsstellung wird die Ermäßigung entsprechend berücksichtigt.
Auch bei Einreichen eines Bildungsschecks ist es erforderlich den Antrag auf Zulassung als GasthörerIn für jedes Semester einzureichen. Auch dann wenn der Eigenanteil der Kosten bereits vollständig bezahlt worden ist.
Beim Einreichen eines Bildungsschecks erhalten Sie lediglich eine Rechnung über den noch zu zahlenden Eigenanteil. Dieser kann in Raten bezahlt werden.