Die Gemeinsame Leitung
Die Wissenschaftliche Einrichtung Oberstufen-Kolleg und das Oberstufen-Kolleg bilden eine Gemeinsame Leitung. Sie fördert und steuert die zur Erfüllung des gemeinsamen Auftrags notwendige Zusammenarbeit des Oberstufen-Kollegs und der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg. Sie berät und entscheidet über
- die langfristigen Arbeits- und Entwicklungsschwerpunkte der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg und des Oberstufen-Kollegs,
- den alle zwei Jahre von der wissenschaftlichen Leiterin oder dem wissenschaftlichen Leiter vorzulegenden Forschungs- und Entwicklungsplan,
- die Grundsätze der Sachmittel- und Stellenplanung des Oberstufen-Kollegs und der Wissenschaftlichen Einrichtung
- die Verteilung der im Rahmen des Haushalts bereitgestellten Stellenanteile für den Versuchszuschlag für Projekte im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsplans.
Mitglieder der Gemeinsamen Leitung sind:
- die Wissenschaftliche Leiterin oder der Wissenschaftliche Leiter der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg,
- die Leiterin oder der Leiter des Oberstufen-Kollegs,
- drei Mitglieder der Wissenschaftlichen Einrichtung Oberstufen-Kolleg, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte für zwei Jahre gewählt werden,
- drei Mitglieder des Oberstufen-Kollegs, die von der Lehrendenkonferenz für zwei Jahre gewählt werden.
(Auszug aus der VBO, Verkündungsblatt Universität Bielefeld – Amtliche Bekanntmachungen – 18/07).