Das Deutsche Reich hatte zwischen 1884 und 1919 eine Kolonialherrschaft in Afrika, Asien und Ozeanien. Von den deutschen Verantwortlichen – so wie von den Verantwortlichen anderer Kolonialmächte – wurden zahlreiche Verbrechen an der einheimischen Bevölkerung begangen. Rassistische und sozialdarwinistische Weltanschauungen sorgten für die Etablierung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Kolonien. Indigene Anführer und Herrscher wurden zur Unterzeichnung von „Schutzverträgen“ genötigt, die dem Deutschen Reich sämtliche Rechte an Ressourcen und Land übertrugen. Die indigene Bevölkerung wurde zu äußerst harten Arbeiten gezwungen. Gesetze wurden entlassen, die die Rechte der Einheimischen stark beschnitten. Durch Landraub und durch den Raub von Rohstoffen und Vieh wurde der Bevölkerung ihr Lebensunterhalt genommen. Kunststücke und sakrale Gegenstände wurden gestohlen und in europäischen Museen ausgestellt. Auf Völkerschauen wurde die europäische Lust auf Exotik, beflügelt von rassistischen Stereotypen, befriedigt. Jeglicher Widerstand wurde von den Kolonialherren brutal niedergeschlagen. Von 1904 bis 1908 führte das deutsche Militär, die Schutztruppe, in Deutsch-Südwest-Afrika im heutigen Namibia einen Krieg gegen die aufständischen Herero und Nama. Der Konflikt entwickelte sich zu einem Vernichtungskrieg. Gefangene wurden in deutschen Konzentrationslagern interniert. Die Verbrechen an den Herero und Nama gelten als der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zur Aufgabe seines Kolonialreiches gezwungen. Jahrzehnte später waren es vor allem die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes, die im Zentrum der Aufarbeitung deutscher Geschichte standen. Erst seit kurzem wird ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit auf die deutsche Kolonialgeschichte gerichtet.