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Abteilung Geschichtswissenschaft

© Universität Bielefeld

Bewerbung

Der Zugang zum Internationalen Promotionsstudiengang Geschichtswissenschaft wie auch zur studiengangsfreien Promotion setzt eine Bewerbung auf Annahme als Doktorandin/Doktorand in der Abteilung Geschichtswissenschaft voraus. Über die Annahme entscheidet die Kommission für Promotionen der Abteilung Geschichtswissenschaft.

Bewerbungen in den Internationalen Promotionsstudiengang Geschichtswissenschaft können bis zum 15. Januar und bis zum 15. Juni eines Jahres an das Bewerbungsportal der BGHS gerichtet werden. Bewerbungen auf Zulassung zur studiengangsfreien Promotion nimmt das Dekanat der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie entgegen.

Der Zugang zur Promotion im Fach Geschichtswissenschaft setzt die Betreuungszusage einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie voraus. Über weitere Zugangsvoraussetzungen informiert die Promotionsordnung der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie.

Bewerbungsunterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweise des Hochschulzugangs, aller Hochschulabschlüsse (beglaubigte Kopien) und Transkripte in deutscher oder englischer Sprache
  • Exposé des Promotionsvorhabens (max. 4.000 Wörter inkl. Literaturverzeichnis)
  • Betreuungszusage (BGHS), oder Betreuungszusage (studiengangsfrei) eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin der Fakultät
  • Nennung von zwei Referenzen (jeweils Name, Funktion, Adresse)
  • Ggf. Angabe bisher veröffentlichter Arbeiten
  • Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche
  • Nachweis über die Kenntnis von drei Fremdsprachen (spätestens bei Eröffnung des Promotionsverfahrens nachzuweisen)
  • Antrag auf Zulassung (bei internationalen Hochschulabschlüssen)

Angenommene Doktorandinnen/Doktoranden sind verpflichtet, sich als Promotionsstudierende im Studierendensekretariat der Universität Bielefeld einzuschreiben und mit ihrer Erstbetreuerin/ihrem Erstbetreuer eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen.

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