Als Ausdruck der besonderen Anerkennung hervorragender Leistungen in Forschung und Lehre kann die Medizinische Fakultät OWL der Universität Bielefeld die Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin bzw. außerplanmäßiger Professor“ gemäß § 41 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen beschließen.
Mit der Verleihung werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung besondere Leistungen für die Medizinische Fakultät OWL erbracht haben.
In den Richtlinien der Medizinischen Fakultät OWL der Universität Bielefeld zur Vergabe der Bezeichnungen „außerplanmäßige*r Professor*in“ sind u. a. die folgenden Aspekte geregelt: