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Hochschulpolitische Arbeit

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Hochschulpolitische Arbeit der Fachschaft

Auf dieser Seite wollen wir euch Studierenden die wichtigsten Gremien und ihre Funktionen erklären, um euch zu zeigen inwiefern die Studierenden eure Interessen in der Hochschulpolitik vertreten können.

An der Fakultät gibt es verschiedene sogenannte Gremien, die für ihre Selbstverwaltung zuständig sind. In diesen Gremien müssen die verschiedenen Statusgruppen der Fakultät vertreten sein, also Professor*innen, Mitglieder des Mittelbaus, Mitglieder aus Technik und Verwaltung (MTV) sowie Studierende, sofern der Gremieninhalt sie betrifft.

Die Studierenden beteiligen sich primär bei Entscheidungen, die für das Studium in Bielefeld wichtig sind. Das heißt, dass es meistens um die Lehrplanung (besonders hier sind eure Wünsche meist verhältnismäßig einfach einzubeziehen), Berufungen von Professor*innen, Infrastruktur (bspw. Scankosten), Studierbarkeit des Studiums usw. geht.

Wie kommen die Gremien zustande?
Die Mitglieder der Fakultätskonferenz (also des „Entscheidungsgremiums“ unserer Fakultät) werden einmal im Jahr von allen Studierenden unserer Fakultät gewählt. Alle anderen Gremienmitglieder werden nach Bedarf von den Studierenden in der Fakultätskonferenz gewählt. Da es eine hohe Rotation in der Studierendenschaft und in der aktiven Fachschaft gibt, besetzen wir die Gremien meist zu Beginn des Wintersemesters neu. Voraussetzung für das Besetzen eines Gremiums ist, dass man eingeschriebene*r Studierender in der Psychologie ist. Zudem sollte auf die Geschlechterparität in den Gremien geachtet werden.

Die FaKo entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten unserer Fakultät. Beispielsweise hat sie das letzte Wort, wenn es um Berufungsverfahren geht, entscheidet über Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen und verabschiedet den Haushaltsplan der Fakultät, kann also mitbestimmen wofür Geld ausgegeben wird. Außerdem werden von der FaKo der Abteilungsausschuss der Abteilung für Psychologie und der Abteilung für Sportwissenschaften gewählt.

Die Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen werden in der Gruppe der Studierenden jedes Jahr durchgeführt, die Wahlen in den anderen drei Mitgliedergruppen finden alle zwei Jahre statt. Da unsere Fakultät die Abteilungen Psychologie und Sportwissenschaften beinhaltet, kommen Mitglieder der FaKo aus beiden Bereichen.

Zusammensetzung:

8 Professor*innen
2 Akademische Mitarbeiter*innen
3 Studierende (nach Absprache meist 2 Psychologie und 1 Sportwissenschaften)
2 MTV

 

Der AA trifft sich etwa drei Mal im Semester. Die Sitzungen finden meist eine Woche vor der FaKo statt und sollen diese vorbereiten. Es werden abteilungsinterne Themen diskutiert und Entscheidungen vorabgestimmt. Der AA ist ein beschlussfähiges Gremium, d. h. er stimmt über die Vorschläge der anderen Ausschüsse ab. Das Ergebnis der Abstimmung wird als Empfehlung an die FaKo gegeben, die oft die endgültige Entscheidung trifft.

Anders als die Fakultätskonferenz werden hier nur Belange der Psychologie, nicht aber der Sportwissenschaften beschlossen.

Zusammensetzung:

8 Hochschullehrer*innen
2 Akademische Mitarbeiter*innen
2 Studierende 
2 MTV

 

Der Prüfungsausschuss kommt zusammen, um Angelegenheiten zu prüfen. Diese Angelegenheiten sind beispielsweise Widersprüche bei Klausuren, Beschwerden von Menschen, die keinen Studienplatz erhalten haben, und die Klausur- und Prüfer*innenlisten. Der PA trifft sich nach Bedarf, meist ein- bis zweimal pro Semester.

Zusammensetzung:

5 Hochschullehrer*innen
1 Akademische Mitarbeiter*innen
2 Studierende 
1 MTV

Die Aufgabe der QuaKo ist es, für eine sinnvolle Verteilung und Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel zu sorgen. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass nur Anschaffungen finanziert werden, die der Verbesserung der Lehre zugutekommen und für die den Lehrstühlen keine anderen Etats zur Verfügung stehen. Es sollen Projekte sowie Angestellte finanziell unterstützt werden, die langfristig für eine Verbesserung der Lehre sorgen. Dafür sollten die studentischen Vertreter*innen eine beratende Funktion haben.

Zusammensetzung:

1 Hochschullehrer*innen
1 Akademische Mitarbeiter*innen
4 Studierende 
1 MTV

 

Die GleiKo ist eine abteilungsweite Kommission, die dafür zuständig ist, auf die Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten. Sie trifft sich ein- bis zweimal pro Semester, bespricht Probleme, erstellt den Gleichstellungsplan der Abteilung und achtet auf die Gleichberechtigung bei der Vergabe von Stellen. Die meiste Arbeit ist Eigeninitiative der GleiKo.

Zusammensetzung:

1 Hochschullehrer*innen
1 Akademische Mitarbeiter*innen
1 Studierende 
1 MTV

 

In Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen, werden der Fachbereichsrat sowie der*die Dekan*in von dem Studienbeirat des Fachbereichs beraten. Der Studienbeirat tagt nach Bedarf.

Zusammensetzung:

1 Studiendekan*in
1 Hochschullehrer*innen
1 Akademische Mitarbeiter*innen
3 Studierende 

 

Eine Berufungskommission beschäftigt sich mit der Besetzung von neuen Professuren oder mit der Neubesetzung einer bestehenden Professur. Im Rahmen eines Berufungsverfahrens wird zunächst aus der Gesamtheit der Bewerber*innen eine engere Auswahl an Kandidat*innen getroffen. Diese werden zu einem Bewerbungsgespräch mit der Kommission und einem Vortrag zu Forschung und Lehre eingeladen. Abschließend einigt sich die Kommission auf eine Reihung der favorisierten Kandidat*innen. Diese Reihung wird an das Rektorat gegeben, welches dann nacheinander mit den Kandidat*innen verhandelt (z. B. darüber, wie viele Stellen man finanziert bekommt, wie viele Räume man erhält etc.).

Zu den Aufgaben der studentischen Mitglieder einer Berufungskommission gehören die Durchsicht sämtlicher Bewerbungen, die Teilnahme an den Kommissionssitzungen und der Bewerbungsvorträge und eine schriftliche Äußerung zu den Kandidat*innen zum Ende des Verfahrens.

Es gibt kleine und große Berufungskommissionen, die je nach Verfahren, Stelle und Zeitplan gewählt werden.

Zusammensetzung kleine BeKo:

2 Profs
1 beratendes Mitglied (Prof aus anderer Fakultät)
1 externes Mitglied (meist jemand aus der Praxis)
1 Akademische Mitarbeiter*in
1 Studierende
Ggf. 1 Mitglied aus der GleiKo

Zusammensetzung große BeKo:

4 Profs
1 beratendes Mitglied (Prof aus anderer Fakultät)
1 externes Mitglied (meist jemand aus der Praxis)
2 Akademische Mitarbeiter*in
2 Studierende
Ggf. 1 Mitglied aus der GleiKo

 

Die Stelle überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von SHKs und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie behandelt Beschwerden von Betroffenen. Beanstandet die Stelle eine Maßnahme, hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist das Rektorat zu beteiligen.

Die Universität setzt gemäß § 46a HG in jeder Fakultät eine beauftragte Person ein, die für die Belange der studentischen Hilfskräfte der jeweiligen Fakultät zuständig ist. Diese wird von den Studierenden gewählt, die in der jeweiligen Fakultät wahlberechtigt sind.

Darüber hinaus wird eine weitere Person gewählt, die für die Belange der studentischen Hilfskräfte zuständig ist, die nicht einer Fakultät zugeordnet sind. Hierfür sind alle wahlberechtigten Studierenden der Universität wahlberechtigt.

Die gewählten Personen bilden den SHK-Rat.

Für jedes Mitglied wird eine persönliche Stellvertretung gewählt. Die Wahl wird gemeinsam mit den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätskonferenzen durchgeführt.

Die Amtszeit der Beauftragten für die studentischen Hilfskräfte beträgt ein Jahr.

 

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