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Strukturiertes Promotionsprogramm Psychologie

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Verfahrensablauf und Schritte (regelhafter Neueinstieg)

  • Doktorand*in sucht eigenverantwortlich eine(n) Betreuer*in und Thema (Achtung: Der Promotionsausschuss und Promotionsbüro vermitteln keine Themen!) Doktorand*in und Betreuer*in schließen eine Betreuungsvereinbarung ab. Darauf Vermerk, ob Teilnahme am strukturierten Promotionsprogramm der Abteilung Psychologie erfolgt (d.h. die Betreuungsvereinbarung mit positivem Vermerk = Bestätigung des*der Betreuers*Betreuerin(nen) zur Übernahme der Betreuung der Promotion im Rahmen des strukturierten Promotionsprogramms)
  • Doktorand*in und Betreuer*in planen Wahl und die Nutzung der Angebote im strukturierten Promotionsprogramm. Die Planung wird im Formular „Planung Promotionsprogramm“ festgehalten. Bei der Planung wird empfohlen zunächst von einer Programmlaufzeit von 3 Jahren bzw. 6 Semestern auszugehen. Wir empfehlen außerdem die Planung auf
    Strukturebene vorzunehmen. Das heißt, im Planungsdokument müssen noch keine konkreten Aktivitäten enthalten sein. Vielmehr sollten die vier Qualifizierungsbereiche genau studiert und entschieden werden, aus welchen Bereichen welche Elemente absolviert werden möchten (ein Beispiel finden Sie hier). Im weiteren Verlauf, kann dann das Programmangebot nach passenden konkreten Aktivitäten gescannt werden. Die Planung darf sich im Laufe der Bearbeitung auch noch bedarfs- und bestimmungsgerecht verändern (sh. Schritt 4). Hilfreich für die Planung sind unsere Empfehlungen zur Anrechnung.

 

  • Doktorand*in schreibt sich unter Vorlage des Formulars zur Einschreibung und weiterer Unterlagen (Informationen bitte beim Studierendensekretariat erfragen) beim Studierendensekretariat als Doktorand*in ein.
  • Während der Bearbeitung des Promotionsvorhabens ist der Promotionsausschuss nicht mehr zuständig, es sei denn, es kommt zu einem Betreuerwechsel oder Schwierigkeiten im Betreuungsverhältnis.
  • Umsetzung der in Schritt 1 festgelegten Planung durch „Übersetzung“ in konkrete Aktivitäten aus dem Angebot des Promotionsprogramms und selbst generierten Aktivitäten (an anderen Standorten und Einrichtungen). Die Planung darf dabei im Verlauf der Teilnahme angepasst werden (z.B. zuvor nicht geplante Teilnahme an einer thematisch passenden Summerschool).
  • Zum Nachweis der akademischen Leistungen im Rahmen des Promotionsprogramms werden die Originalbescheinigungen über die Teilnahme oder andere vergleichbare Nachweise benötigt. Aktivitäten, die keinen Veranstaltungscharakter haben (z.B. Mitwirken an Publikationen, eigene Beratungstätigkeiten für andere Teilnehmende des Promotionsprogramms) sind in der Vorlage „Nachweis weiterer Aktivitäten im Promotionsprogramm“ unter Angabe des Zeitpunktes bzw. -raumes festzuhalten und von der Betreuungsperson gegenzuzeichnen. Selbstorganisierte Austausch- und Beratungsaktivitäten mit anderen Programmteilnehmenden sind im Dokument "Nachweis Netzwerkaktivitäten" zu dokumentieren.

 

Nach Anfertigung der Dissertation und dem Erreichen von mindestens 18 Leistungspunkten innerhalb der Bestimmungen des Beschlusses vom Promotionsausschusses der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft vom 04. Juli 2024 wird das Promotionsverfahren in den folgenden Schritten weiter durchlaufen:

  • Antrag des/der Doktorand*in auf Ausstellung des Transkripts des Promotionsprogramms der Psychologie an der Universität Bielefeld bei der Programmkoordinatorin Ruth Reinardy
  • Überprüfung der Nachweise durch die Programmkoordinatorin und anschließende Ausstellung des Transkripts (Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen).  Die Ausstellung erfolgt zusammen mit dem Teilnahmezertifikat
  • Antrag des/der Doktorand*in auf Eröffnung des Verfahrens gemäß gültiger Promotionsordnung bei Anmeldung - PromoO 01.08.2011 oder PromoO 17.10.2016) und Abgabe der Dissertation. Zum Eröffnungsantrag mit Anlagen müssen 5 Printexemplare der Dissertation inkl. einer Kurzfassung und eine digitale Version beim Promotionsausschuss (Sekretariat Christine Schröder) abgegeben werden. (Die Kurzfassung kann auch in die Dissertation eingebunden sein.)
  • die Prüfer*innenbestellung durch den Promotionsausschussvorsitzenden (in der Regel nach Vorschlag des/der Kandidat*in)
  • Anforderung Gutachten (Frist zur Vorlage der Gutachten beträgt 2 Monate ab Abgabedatum)
  • Nach Eingang der Gutachten kann Doktorand*in Stellung dazu nehmen, der Regelfall ist der Verzicht auf die Stellungnahme. Die Stellungnahme bzw. Verzichtserklärung ist schriftlich (per Email) beim Promotionsausschuss (Sekretariat Christine Schröder) einzureichen.
  • Fakultätsöffentliche Auslage der Gutachten (Frist 3 Wochen)
  • Nach Ablauf der Auslagefrist kann die mündliche Prüfungsleistung als Disputation oder Kolloquium erfolgen
  • Doktorand*in koordiniert mit Prüfungskommission Termin für Disputation oder Kolloquium
  • Nach erfolgter mündlicher Prüfungsleistung erhält Doktorand*in vom Promotionsausschuss schriftlich Nachricht über die Benotung

Zuständig für Rückfragen bezüglich der vorstehenden Verfahrensschritte ist der Promotionsausschuss/der Promotionsausschussvorsitzende Herr Prof. Dr. Fries (Sekretariat Christine Schröder).

Ist die Disputation erfolgreich abgeschlossen, wird der gesamte Promotionsvorgang an das Prüfungsamt Psychologie abgegeben. Frau Schäfer vom Prüfungsamt nimmt Kontakt zu Doktorand*in auf.

  • Veröffentlichung durch Doktorand*in nach Maßgabe der angefertigten Dissertation (Einzelschrift oder kumulativ)
  • Hilfestellung durch Universitätsbibliothek bei elektronischer Veröffentlichung (Frau Weingarten)
  • Sobald der Veröffentlichungsnachweis gegenüber dem Prüfungsamt geführt ist, Überreichung der Urkunden an Doktorand*in im Prüfungsamt
  • Archivierung der Akte

Zuständig für Rückfragen bezüglich des vorstehenden Verfahrensschrittes 6 ist das Prüfungsamt Psychologie.
 

Hier finden Sie alle Schritte im Verfahrensablauf nocheinmal in einem Dokument zusammengefasst. Für Quereinsteiger*innen ist der Verfahrensablauf hier zusammengefasst.

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