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Abteilung Psychologie

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Prüfungsamt Psychologie

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Aktuelles

Tag für Absolvent*innen am 06.12.2024

Bitte melden Sie sich bis zum 22.11.2024 an, auch wenn Sie erst eine vorläufige Abschlussbescheinigung haben.

Alle Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier:

Tag für Absolvent*innen am 6. Dezember 2024

 

 

 

 

Urlaubszeiten und eingeschränkte Öffnungszeiten des Prüfungsamtes:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag für Absolvent*innen

Informationen zum Tag für Absolvent*innen 2024 finden im Herbst 2024 finden Sie hier

 

Die aktuellen und verbindlichen Termine für das SoSe 2024 finden Sie  nach Veröffentlichung im ekvv  unter Klausurtermine (bitte die Einrichtung Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft/Abt. Psychologie auswählen)

 

Es ist wichtig, dass Sie sich in den vorgesehenen Anmeldefrist anmelden bzw. bei Nichtteilnahme auch wieder abmelden.

Bitte achten Sie auch auf weitere Informationen seitens der Lehrenden und der Veröffentlichungen im ekvv ab .

 

Liebe Studierende,

das Prüfungsamt bietet eine persönliche Sprechzeit an. Bitte nutzen Sie aber noch für einfache Anliegen und Fragen vornehmlich E-Mail und Telefon. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ Seite, die schon viele Antworten auf Standardfragen bereithält.

aktuelle Sprechzeiten: Siehe Kontakt und Sprechzeiten

Schriftliche Eingaben wie z.B. Anträge, Nachweise von Praktika, Transcriptanträge, Anträge auf Zeugnisse, Anmeldungen von Abschlussarbeiten und Abschlussarbeiten senden Sie bitte möglichst in digitaler Form (pdf-Anhang an E-Mail des Prüfungsamtes). Eine postalische Zusendung ist auch möglich.

Herzliche Grüße

Ihr Prüfungsamt Psychologie

Angebote im Überblick

Das Prüfungsamt beantwortet Fragen z.B. zu(r)

  • Prüfungs- und Studienordnung, Modulhandbüchern, Fächerspezifische Bestimmungen
  • Modulabschluss und Studienabschluss
  • eKVV Prüfungsverwaltung (Transcript, Transcript für Bewerbungszwecke)
  • Anrechnungen (Studienort- und Studienfachwechsel)
  • Abschlussarbeiten
  • BAföG u.ä.
  • allen weiteren prüfungsrechtlichen Themen
  • zu Bescheinigungen
  • Das Prüfungsamt ist auch erster Ansprechpartner, wenn Sie z.B. bedeutsame Beeinträchtigungen im Studium haben und ggfls. im Rahmen des Prüfungsrechtes einen Nachteilsausgleich benötigen.
  •  Das Prüfungsamt unterliegt in allen Angelegenheiten der Verschwiegenheit.

      Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

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