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Abteilung Psychologie

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Anerkennung & Quereinstieg

Allgemeine Hinweise

Bevor Sie sich auf den Quereinstieg bewerben, hier einige allgemeine Hinweise:

  • Der Quereinstieg ist keine sichere Methode, einen Platz im Psychologiestudium zu erhalten. Ihre Chance liegt bei etwa 0-7%, das bedeutet, dass nur ein Bruchteil aller Interessierten einen Platz erhält. Das liegt an der geringen Abbruchquote, die im Psychologiestudium vorliegt, denn nur wenn Plätze in höheren Semestern frei werden, werden diese neu durch den Quereinstieg vergeben
  • Sie können sich nicht auf einen Quereinstieg bewerben, wenn Sie ein äquivalentes Psychologiestudium an einer anderen Universität oder Hochschule bereits abgeschlossen haben. Wenn Sie einen Abschluss in einem Psychologie-nahem Fach haben, das nicht äquivalent ist, können Sie sich auf einen Quereinstieg bewerben (z.B. Psychologie im Nebenfach). Ebenso können Sie sich bewerben, wenn Sie Ihr Psychologiestudium noch nicht abgeschlossen oder psychologische Leistungen im Rahmen eines anderen Studiengangs erbracht haben.
  • Sie können sich parallel immer auch auf das 1. Fachsemester bewerben und Ihre Leistungen im Nachhinein anrechnen lassen, wenn Sie einen Platz bekommen sollten
  • Sie können sich sowohl im Winter- als auch im Sommersemester auf einen Quereinstieg bewerben
  • Sie können sich mehrmals auf den Quereinstieg bewerben

Bewerbung und Verfahrensablauf

  1. Sie erbringen Leistungen bzw. haben Leistungen erbracht, die für die an der Universität Bielefeld angebotenen Psychologiestudiengänge im Bachelor (Kern- oder Nebenfach) oder in den drei Masterstudiengängen anerkannt werden können. Damit Sie eine Einstufung in ein höheres Fachsemester mit einem Einstufungsbescheid bescheinigt bekommen können, muss von Ihnen ein Leistungstand (Studienleistungen und Prüfungen) im Umfang von mindestens einem Semester des an der Universität Bielefeld beschriebenen Studienverlaufs nachgewiesen werden. Ein Semester entspricht 30 Leistungspunkten. Sie müssen mindestens 75% der vorgeschriebenen Leistungen erbracht haben, um in ein Semester eingestuft werden zu können. Es können weitere Kriterien in die Einstufung mit einfließen (z.B. Studienabschluss in Regelstudienzeit). Die Anrechnung wird im Einzelfall geprüft, daher können wir keine Vorabprognose geben. Bitte beachten Sie, dass möglicherweise nicht alle Leistungen, die Sie erworben haben, angerechnet werden können. Die Übersicht über die Lehrinhalte und Module an der Uni Bielefeld erhalten Sie auf den Studieninformationsseiten der jeweiligen Studiengänge. Wenn Sie abschätzen wollen, ob Sie die erforderlichen Leistungen erbracht und Kompetenzen erworben haben, können Sie die Modulhandbücher Ihrer Universität mit unseren vergleichen. Vorabprüfungen können nicht vorgenommen werden.
  2. Wenn Sie über Ihre erbrachten Leistungen einen Leistungsnachweis (z.B. in Form eines Transkript of Records) und über die Modulhandbücher Ihrer Universität verfügen, können Sie das Bewerbungsverfahren starten.
  3. Das Verfahren an der Universität Bielefeld ist standardisiert. Bitte generieren Sie zunächst mit der Online-Eingabehilfe den Anerkennungsantrag sowie die Anerkennungstabelle und senden Sie diese an das Prüfungsamt Psychologie der Universität Bielefeld (in elektronischer Form). Sollte eine Papierversion notwendig sein, würde diese bei Ihnen angefordert werden. Ohne die Modulbeschreibungen kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Der vollständige Antrag (bitte Datum und Unterschrift auf dem Antrag nicht vergessen) muss bis zum 15.02./15.08. (Sommersemester/Wintersemester) beim Prüfungsamt Psychologie per E-Mail (pruefungsamt-psychologie@uni-bielefeld.de) eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für internationale Studierende frühere Fristen gelten (siehe Punkt 6).
  4. Die Studiendekan*in oder ein*e Mitarbeiter*in des Servicebüros prüft Ihren Antrag inhaltlich. Es folgt die Entscheidung, in welches Fachsemester Sie gestuft werden können. Später hinzukommende Leistungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht im Transkript verbucht sind, können leider nicht berücksichtigt werden. Es ist daher nicht möglich, Unterlagen nach der Antragsfrist 15.02. bzw. 15.08. nachzureichen. Sollten Sie eine Zulassung für einen Studienplatz im höheren Fachsemester erhalten haben, können Sie danach einen weiteren Antrag auf Anrechnung von Leistungen stellen, sodass Leistungen, die Sie noch nach Antragsstellung erbracht haben, bei Äquivalenz angerechnet werden können.
  5. Nachdem der*die Studiendekan*in oder der*die Mitarbeiter*in des Servicebüros die Prüfung über die Einstufung abgeschlossen hat, erhalten Sie vom Prüfungsamt Psychologie einen postalischen Bescheid aus dem hervorgeht, in welches Fachsemester Sie gestuft werden können (Einstufungsbescheid). Mit diesem Bescheid bewerben Sie sich fristgerecht beim Studierendensekretariat der Universität Bielefeld um die Zulassung für ein höheres Fachsemester.
  6. Fristende für die Bewerbung beim Studierendensekretariat ist aktuell zum Sommersemester der 15.03., für eine Bewerbung zum Wintersemester 15.09.
    • Bitte beachten Sie, dass für internationale Studierende frühere Fristen gelten. Falls Sie zu dieser Fallgruppe gehören, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Studierendensekretariat.
    • Bitte beachten Sie außerdem, dass das Anrechnungsverfahren bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann. Sie sollten daher Ihren Anrechnungsantrag möglichst frühzeitig einreichen, wünschenswert wäre der Eingang im Prüfungsamt Psychologie bis zum 05.02. bzw. 05.08.

Nach eingegangener Bewerbung prüft das Studierendensekretariat, ob für das Fachsemester, für das Sie sich bewerben, freie Studienplätze zur Verfügung stehen. In der Regel gibt es ein Losverfahren, da die Anzahl der Bewerber*innen die Anzahl der freien Studienplätze übersteigt. Noten, weder Abitur noch Hochschulnoten, sind in diesem Verfahren kein Zulassungskriterium.

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