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Abteilung Psychologie

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Praktikumsdatenbank

Achtung: Zu Oktober 2023 wird die Datenbank in Moodle importiert. Die Datenbank ist nun unter einer neuen Verlinkung erreichbar.

Datenbank für Praktika

ACHTUNG: Ab dem 01.10.2024 muss ein Praktikum vor der Beantragung im eKVV angemeldet werden! Außerdem können bereits absolvierte Praktika nur noch bis zum 31.12.2024 beantragt werden!

Infoveranstaltung zu allen Änderungen am 09.10.2024 um 16:00 Uhr in UHG H7

Hinweise zur Beantragung von Praktika für Studierende des BSc-Studiengangs Psychologie mit dem Profil "Psychotherapie"

Die hier formulierten Anforderungen an die berufspraktischen Tätigkeiten im Profil "Psychotherapie" entsprechen den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ermöglichen damit die Zulassung zum Master-Studiengang "Psychotherapie" und damit die Ausbildung in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie.

Um eine approbationskonforme Durchführung der Praktika gewährleisten zu können, müssen die Praktika vorher durch die Klinische Praktikumskoordination genehmigt werden. Die Beantragung muss deshalb bis spätestens zum letzten Tag des Praktikums erfolgen. (Übergangsfrist bis zum 31.12.2024: bereits absolvierte Praktika können noch beantragt werden)
Alle nötigen Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung finden Sie im Leitfaden.


Als Ansprechpartner für Praktika steht Ihnen der Praktikumskoordinator der klinischen Psychologie zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie zur Kommunikation folgende E-Mail-Adresse:

praktika.klin-psychologie@uni-bielefeld.de

Martin Wierzyk, M.Sc. (Sprechzeiten)


Komplexere Anliegen können nicht per E-Mail, sondern nur persönlich im Rahmen der (telefonischen) Sprechzeit geklärt werden.

Angaben zu (telefonischen) Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Webseite der jeweiligen Praktikumskoordinatorin.

WICHTIG: Bitte erkundigen Sie sich VOR der Kontaktaufnahme auf dieser Informationsseite sorgfältig über das generelle Vorgehen und die erforderliche Dokumentation. Die meisten Ihrer Fragen lassen sich so erfahrungsgemäß schnell klären.


Die Praktika umfassen ein Orientierungspraktikum über 150 Stunden sowie die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I) über 240 Stunden.
Für beide Praktika gilt, dass sie jeweils als zusammenhängende Praktika durchzuführen sind und in Vollzeit oder aber studienbegleitend stattfinden können. Eine durchschnittliche Wochenstundenzahl von 10h sollte dabei nicht unterschritten werden.

Das Orientierungspraktikum un die BQT I können auch innerhalb eines einzigen Praktikums über 390h durchgeführt werden, so lange die Anforderungen an die Praktika erfüllt sind.


 

  • Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Patientenversorgung.
  • Den Studierenden sind die Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung zu vermitteln, die sie befähigen, diese in ihrer beruflichen Tätigkeit angemessen anzuwenden.
  • Darüber hinaus sind den Studierenden Einblicke in die Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie in strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit zu gewähren, die sie in die Lage versetzen, diese in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit zu nutzen.
  • Das Orientierungspraktikum umfasst 5 ECTS Punkte, die einem Arbeitsaufwand von 150 Stunden (in einem zusammenhängenden Praktikum) entsprechen.
  • Es findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden statt, im Block oder studienbegleitend.
  • Das Praktikum wird durch eine berufserfahrene Person angeleitet, die das Studium der Psychologie mit einem Diplom oder Mastertitel abgeschlossen hat oder die eine Approbation als Psychotherapeut*in, Psychologische Psychotherapeut*in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut *in, Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärzt*in für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vorweisen kann.
  • Praktikumstätigkeiten, die vor dem Beginn des Studiums abgeleistet worden sind, können auf Antrag der studierenden Person auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden, wenn sie den genannten Anforderungen inhaltlich entsprechen. Bitte suchen Sie in solchen Fällen frühzeitig den Kontakt zu den Praktikumskoordinatorinnen der Klinischen Psychologie (bitte Sprechzeiten bzw. Mail-Adresse beachten!).

Die berufsqualifizierende Tätigkeit I dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.
Den studierenden Personen sind während der BQT I grundlegende Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zu vermitteln.
Die studierenden Personen sind zu befähigen,

  • die Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu erkennen und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessen mit den verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten sowie
  • grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen zu entwickeln und anzuwenden.

In der BQT I sind die Studierenden für insgesamt 240 h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in folgenden Einrichtungen oder Bereichen tätig.

  • in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung, in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
  • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung mit einem Bezug zur Psychotherapie.
  • Die Anleitung muss durch eine/n Psychotherapeuten/in oder eine/n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in erfolgen.

Die BTQ I wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt und darf frühestens abgeleistet werden, wenn die studierende Person mindestens 60 ECTS-Punkte erworben hat.

Pflichtstundenzahl / Angestrebte Wochenarbeitsstunden = Anzahl der Wochen

→ Die Anzahl der Wochen auf die nächste gerade Nachkommastelle runden gibt einem die Anzahl der Wochen + die Anzahl der zusätzlichen Tage (3,2 → 3 Wochen und 1 Tag, 3,8 → 3 Wochen und 4 Tage usw.)

Beispiel:
150 Stunden / 35 Wochenarbeitsstunden = 4,28 → 4,4 Wochen, d.h. 4 Wochen und 2 Tage

Die Datenbank für Praktika in der Psychologie erlaubt den Studierenden, einen Überblick über mögliche Praktikumsstellen zu erhalten und dabei auf Erfahrungsberichte vergangener Praktikant*innen zurückzugreifen.

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