In dem Blogbeitrag (JuWissBlog Nr. 62/2024 v. 10.09.2024) setzt sich Roman Kollenberg mit dem Video "Die Salafismusfalle" des Bayerischen Innenministeriums auseinander, das in zugespitzter Form vor den Gefahren des Salafismus warnt. Trotz teils heftiger Kritik, die die Einhaltung der staatlichen Neutralitätspflicht infrage stellt, kommt Kollenberg zu dem Ergebnis, dass das Video – unter Berücksichtigung der Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts, die seiner Auffassung nach im Lichte moderner Kommunikationsweisen interpretiert werden müssen – keinen Verstoß gegen diese Pflicht darstellt.
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Im neu erschienenen Kommentar zum GEG/GEIG (Hrsg. Frenz und Cosack) befasst sich Michael Kotulla im Rahmen der Einführung (S. 12-17) mit dem Gesetzgebungsverfahren zum GEG-Änderungsgesetz sowie dem damit verbundenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2023.
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In der Anmerkung (DVBl. 2024, S. 920-926) setzt sich Max Weber kritisch mit dem Urteil des BVerwG vom 27.03.2024 auseinander, insbesondere mit dem Verständnis der Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts. Das BVerwG vertritt die Auffassung, dass von Anfang an unfriedliche Versammlungen nicht dem Schutzbereich des Versammlungsgesetzes unterfallen würden. Diese Auffassung erscheint vor dem Hintergrund der historischen Ursprünge des heutigen VersG nicht überzeugend.
In ihrem didaktischen Beitrag (JURA 2024, S. 875-882) bieten Roman Kollenberg und Max Weber eine Fallübung zum Verwaltungsrecht an. Der Sachverhalt basiert im Wesentlichen auf einem Beschluss des OVG Koblenz aus dem Jahr 2020. Dabei ging es um die Frage der Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten, der aus religiösen Motiven Frauen den Handschlag verweigerte. Dieser Fall bildete im Wintersemester 23/24 die Abschlussklausur der Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“.
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In der 31. Lieferung des "Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte" (Hrsg. Cordes et al.) finden sich die von Michael Kotulla verfassten Erläuterungen zum Begriff "Reichskriegsverfassung".
In der 25. Ergänzungslieferung für den Kommentar zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Hrsg. Kotulla) findet sich Max Webers Kommentierung zu § 16a (Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen) und § 16b (Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Sondervorschriften für Windenergieanlagen).
In seinem Rechtsgutachten befasst sich Michael Kotulla mit der Bedeutung der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom 1. September 2011 (Az.: 8 A 396/10) und der unmittelbar sich daran anschließenden verwaltungsgerichtlichen Folgeentscheidungen für die Beauftragung einer Person, die seit dem Jahre 2012 über eine auf den angeführten Gerichtsentscheidungen beruhende Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 lit. e TierSchG a. F. (heute: § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 lit. e TierSchG) zur Bekämpfung verwilderter Stadttauben als „Schädlinge“ verfügt, durch die Stadt Limburg.
In dem Blogbeitrag (VerfBlog 2024/5/21) analysieren Urs Saxer und Roman Kollenberg die jüngst vom US-Kongress beschlossenen Regelungen, die aus Gründen der nationalen Sicherheit und des Datenschutzes auf Unternehmen abzielen, die von feindlichen ausländischen Staaten kontrolliert werden, insbesondere jedoch auf die Kommunikationsplattform TikTok. Damit entstehen in den USA zwei Standards für Plattformregulierungen: liberale im Normalfall und strenge für sogenannte Foreign Adversary Countries. Die Gerichte müssen nun entscheiden, ob ein etwaiges Verbot von TikTok vor dem First Amendment Bestand hat. Das zentrale Problem bleibt das Fehlen einer umfassenden Plattformregulierung in den USA und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine solche Regulierung. Kann das TikTok-Verbot die verfassungsrechtlichen Hürden überwinden?
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In dem Beitrag (JZ 2024, 375-385) befassen sich Urs Saxer und Roman Kollenberg unter anderem mit der Frage, ob und inwiefern generelle Zugangsverbote zu Kommunikationsplattformen wie TikTok aus Gründen der (inter-)nationalen Sicherheit den Kommunikationsgrundrechten standhalten.
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In dem Beitrag (NuR 2024, 71-77) befasst sich Max Weber mit den gesetzlichen Vorgaben für sog. Floating-PV-Anlagen. Für diese können sowohl wasserrechtliche, als auch baurechtliche und bergrechtliche Regelungen einschlägig sein. Im Mittelpunkt steht neben dem Bundesrecht vor allem das nordrhein-westfälische Landesrecht. Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium sieht im Ausbau von schwimmende Photovoltaikanlagen (oder Floating-PV) einen "wichtigen Baustein", um die Ausbauziele für die Emeuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene zu erreichen.
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In dem Beitrag (Kollenberg, in: Schäffer (Hrsg.), Survival Guide Jura, S. 87-92) klärt Roman Kollenberg über das wohl hartnäckigste Vorurteil über das Jurastudium – das Auswendiglernen von Gesetzen – auf.
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In dem Beitrag (NuR 2024, 83-89) befasst sich Matteo Gentile mit dem Gestattungsregime für Gewässerbenutzungen im Wasserhaushaltsgesetz. Er beleuchtet die Voraussetzungen für die Erteilung und Beschränkung von Genehmigungen und setzt sich kritisch mit der komplexen Ausgestaltung des Regelungswerks auseinander.
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Im Rahmen seines Beitrags (Kotulla, in: Voigt (Hrsg.), Weltmacht auf Abruf – Nation, Staat und Verfassung des Deutschen Kaiserreichs (1867–1918), 2023, S. 581–616) widmet sich Michael Kotulla der Entstehungsgeschichte der Verfassung des Deutschen Reiches.
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In dem Beitrag (EuR 2023, 381-392) beschäftigen sich Max Weber und Maximilian von Tschirnhaus mit der Möglichkeit der Schaffung einer europäischen Verfassung sowie der eventuellen Fortgeltung und Beendigung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch diese. Dazu wird der Blick auf Art. 146 GG geworfen, welcher zwar in seinen Einzelheiten umstritten ist, als verfassungsimmanentes Instrument diese Möglichkeit jedoch gewähren könnte.
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In dem Blogbeitrag (VerfBlog, 2023/7/31) setzt sich Roman Kollenberg mit dem geplanten UN-Verhaltenskodex für Informationsintegrität auf digitalen Plattformen auseinander. Er kritisiert die aktuelle Gleichsetzung der Begriffe "Fehlinformation, Desinformation und Hassrede" vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit. Aus seiner Sicht ist es notwendig, die verschiedenen Begrifflichkeiten präziser zu verwenden, um legitime Meinungsäußerungen angemessen zu schützen.
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Der vorliegende 5. Band präsentiert das sich aus insgesamt mehr als 450 Dokumenten zusammensetzende Verfassungsrecht des sog. Reichslandes Elsass-Lothringen im Zeitraum zwischen 1870 und 1918. Flankiert wird diese Textedition durch eine deren historischen wie rechtlichen Kontext gleichermaßen beleuchtende ausführliche Einführung.
Mehr Informationen zu Band 5 finden Sie bei Springer.
In dem Beitrag (Kotulla, Die Verfassung des Freistaates Braunschweig vom 6. Januar 1922, in: Bei der Wieden (Hrsg.), Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Band 103 (2022), S. 225-236) befasst sich Michael Kotulla mit der Entstehung der Verfassung des Freistaates Braunschweig vom 6. Januar 1922.
Wir gratulieren unserer ehemaligen Kollegin Frau Dr. Nena Husemann zur erfolgreich abgeschlossenen Dissertation. Ihr Werk "Bundeswasserstraßen zwischen Verkehrsfunktion und Bewirtschaftungszielen" ist jüngst in der von Prof. Kotulla herausgegebenen und im Nomos Verlag erscheinenden Schriftenreihe veröffentlicht worden. Die Arbeit behandelt die Frage, inwiefern ein Ausgleich zwischen der verfassungsrechtlich zugedachten Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraßen und den häufig zuwiderlaufenden gewässerschutzrechtlichen Anforderungen gefunden werden kann. Medienwirksame Verfahren wie die Elb- und Weservertiefung haben gezeigt, dass die Bewirtschaftungsziele einem verkehrlichen Ausbau der Bundeswasserstraßen entgegenstehen können. Nach der Analyse des verfassungsrechtlichen, unionalen und völkerrechtlichen Rechtsrahmens erarbeitet die Autorin durchaus bemerkenswerte Lösungsansätze, um die divergierenden Ansprüche an die Bundeswasserstraßen bestmöglich zur Geltung zu bringen.
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In dem Blogbeitrag setzt sich Maximilian von Tschirnhaus mit der Liefer- und Produktionskette von PV-Anlagen und ihrer Beseitigung auseinander. Anlass dazu ist das kürzlich in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in dessen Anwendungsbereich die Big Four der Energieversorgung fallen. Die Tatbestände des Gesetzes sowie mögliche Rechtsfolgen in Form von Sanktionen werden unter Bezugnahme möglicher Verstöße gegen das LkSG durch die Produktion und Abfallentsorgung der PV-Anlagen näher betrachte.
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In dem Beitrag (NuR 2022, 817-825) befasst sich Maximilian von Tschirnhaus mit der Technologie des Frackings und unterzieht der Regelung im Wasserhaushaltsgesetz einer kritischen Betrachtung.
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In dem Blogbeitrag (VerfBlog, 2022/10/20) befassen sich Prof. Dr. Urs Saxer und Roman Kollenberg thematisch mit Fake News, deren Bekämpfung in manchen Staaten mit autoritärer und in anderen Staaten mit liberaler Fake-News-Regulierung betrieben wird. So können in manchen Staaten für deren Verbreitung auch mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt werden (u.a. Russland, Singapur, Vietnam). Solch drakonische Sanktionen beschloss nun auch das türkische Parlament, was der Anlass für diesen Beitrag gewesen ist, der sich mit der Problematik solcher Maßnahmen im Licht der Kommunikationsgrundrechte auseinandersetzt.
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In dem Beitrag (AdLegendum 4/2022, 333-336) stellen Jan Bauerkamp (Lehrstuhl Lindemann) und Roman Kollenberg (Lehrstuhl Kotulla) unter der Reihe "Wer war eigentlich...?" den deutschen Rechtsanwalt und Strafverteidiger Hans Litten vor, der insbesondere als Gegner des NS-Regimes und als "Anwalt des Proletariats" bekannt wurde.
In dem Beitrag (NuR 2022, 1-10) befassen sich Katharina und Michael Kotulla kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 ("Klimabeschluss") und mit der daraus resultierenden Bedeutung sowie den damit verbundenen Folgen des Judikats.
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In dem Beitrag (NuR 2022, 21-28) befasst sich Roman Kollenberg mit den gewässerschutz-, naturschutz- und gefahrenabwehrrechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Beseitigungsmaßnahmen von Munitionsaltlasten vor deutschen Küsten.
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In dem vorliegenden 18. Band ist das aus insgesamt mehr als 500 Dokumenten bestehende Verfassungsrecht des lediglich in dem Zeitraum zwischen 1806 und 1866 bestehenden Herzogtums Nassau zusammengefasst. Die Komplementierung findet dieser stattliche Dokumentenfundus durch eine dessen historischen wie rechtlichen Kontext gleichermaßen beleuchtende ausführliche Einführung.
Mehr Informationen zu Band 18 finden Sie bei Springer.
In dem Beitrag (Kotulla, in: Mährle (Hrsg.), Nation im Siegesrausch Württemberg und die Gründung des Deutschen Reiches 1870/71, S. 151–163) befasst sich Michael Kotulla mit der Entstehung der Reichsverfassung vom 16. April 1871.
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Am 3. Dezember 2024 besuchte der Lehrstuhl gemeinsam mit einigen Studierenden aus dem SPB 5 (Umwelt- und Technikrecht) den Produktionsstandort des Zuckerherstellers Pfeifer & Langen in Lage. Nach einem informativen Vortrag von Herrn Dr. Hans Coenen über die Geschichte des Unternehmens und den Produktionsprozess – von der Zuckerrübe bis zum fertigen Kristallzucker – hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, das Werk bei einem Rundgang näher kennenzulernen und den Produktionsablauf direkt vor Ort zu erleben.
Im Anschluss wurde eine offene Fragerunde organisiert, bei der Herr Martin Corbach, Standortleiter für Produktion und Technik, die wasser- und immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des Werks erläuterte und praxisnahe Einblicke in die damit verbundenen Herausforderungen gab.
Die Exkursion bot nicht nur einen spannenden Blick hinter die Kulissen der Zuckerherstellung, sondern auch die Möglichkeit, theoretische Rechtsfragen mit praktischen Abläufen zu verknüpfen.
Im Rahmen des im Sommersemester 2024 angebotenen Seminars „Rechtliche Fragen der Energiewende“ unternahm der Lehrstuhl am 03. Juni 2024 eine Exkursion zum Tagebau Garzweiler und zum Kohlekraftwerk Niederaußem, geleitet von Frau Müller-Schnee. Neben den Seminarteilnehmern nahmen auch Angehörige des Lehrstuhls sowie Besucher des Schwerpunktbereichs 5 an der Exkursion teil.
Den Teilnehmern wurden spannende Einblicke in den Prozess der Stromerzeugung durch Braunkohleabbau geboten. Besonders beeindruckend war die Präsentation der riesigen Schaufelradbagger, die täglich Tausende Tonnen Braunkohle fördern. Im Anschluss daran besuchte die Gruppe das Kohlekraftwerk Niederaußem, wo sie die verschiedenen Prozessstufen der Stromerzeugung aus Braunkohle kennenlernte. Dabei wurde besonders auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen der Energiewende eingegangen.
Am 28. Mai 2024 unternahm der Lehrstuhl eine Exkursion zum Klärwerk Heepen. Die Führung wurde von den Mitarbeitern des städtischen Umweltbetriebs, Herrn Lohmann und Herrn Seydel, geleitet. An der Exkursion nahmen sowohl Angehörige des Lehrstuhls als auch Besucher des Schwerpunktbereichs 5 teil. Die Exkursionteilnehmer erhielten einen tiefen Einblick in die Abläufe und Techniken der modernen Abwasseraufbereitung und gewannen wertvolle Erkenntnisse für ihr Studium im umweltrechtlichen Schwerpunktbereich.
Das Seminar setzt sich mit den vielgestaltigen Problemlagen auseinander, die sich aus staats- wie umweltrechtlicher Sicht bei der sogenannten Energiewende ergeben. Hierzu werden Hausarbeiten erstellt und die Arbeitsergebnisse als Abschluss der Veranstaltung vorgetragen.
Einen wesentlichen Aspekt stellt hierbei der Ausstieg aus der fossilen Energiegewinnung dar. Insbesondere die Braunkohle steht im Fokus. Im Rahmen des Seminars wird aus diesem Grund (voraussichtlich am 3. Juni 2024) eine geführte Exkursion zum Rheinischen Braunkohletagebau Garzweiler bzw. Hambach und zu einem angeschlossenen Kohlekraftwerk unternommen.
Ein erster Besprechungstermin, bei dem die Themen für die im Folgenden zu verfassenden Hausarbeiten vergeben werden, findet in der zweiten Vorlesungswoche statt. Die Vorstellung dieser Arbeiten im Plenum erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit. Die Gesamtleistung kann am Ende des Seminars wahlweise als Schlüsselqualifikation oder, bei entsprechender Benotung von Hausarbeit und Vortrag mit mindestens „gut“, als Leistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft verbucht werden.
Bitte beachten Sie, dass zur Erlangung der Seminarleistung die Teilnahme an allen drei Bestandteilen (Exkursion, Erstellung und Vorstellung einer Hausarbeit) notwendig ist.
Hier geht es zum eKVV-Eintrag.
Am 13. Februar 2024 referierte Herr Prof. Dr. Kotulla im Rahmen der vom Europäischen Zentrum für Universitäre Studien (EZUS) veranstalteten Vorlesungsreihe "Umwelt, Klima und Politik" in Bad Meinberg ganztägig zum Thema "Der Gewässerschutz im geltenden Recht".
Im Verlaufe des Jahres 2022 hatten einige Mitarbeiter des Lehrstuhlteams zusammen mit Herrn Prof. Dr. Kotulla bereits zwei ergiebige Forschungsexkursionen in einige Schweizer Archive und Bibliotheken unternommen. Stand hierbei schon jeweils die Intensivierung der Recherchen inklusive der Beschaffung der für das Projekt „Schweizerisches Verfassungsrecht seit 1798“ relevanten Dokumentenvorlagen im Fokus des Interesses, so galt dies naturgemäß ebenso für die Anfang August 2023 stattfindende dritte Schweiz-Exkursion. Reiseziel war die Hauptstadt Bern, wo einmal mehr vor allem die umfangreichen Quellen-Ressourcen der Schweizerischen Nationalbibliothek einer detektivischen Sichtung unterzogen wurden. Während der fünftägigen Forschungsreise lag der Schwerpunkt insbesondere auf der „Detailarbeit“. Nicht zuletzt galt es, einige der bisher noch nicht umfassend ausgewerteten amtlichen Periodika auf möglicherweise dort noch abgedruckte Verfassungstexte hin zu durchforsten. Im Fokus standen insoweit die Vorschriftensammlungen der Kantone Freiburg, Genf, Jura, Luzern, Neuenburg, Waadt und Schaffhausen. Diese erwiesen sich für unsere Belange als sehr ertragreich. Insbesondere die engagierte Unterstützung seitens der Mitarbeiter der Schweizerischen Nationalbibliothek trug zum Erfolg unserer Arbeit bei. Dafür möchten wir erneut unseren Dank aussprechen. Ein nicht minder bedeutsamer Teil unserer Forschungsarbeit konzentrierte sich auf die Aktenbestände des Schweizerischen Bundesarchivs. Hierbei konnten, wie etwa mit dem Auffinden zahlreicher Originale von (Kantons-)Verfassungen aus der Mediationszeit, einige besondere „Schätze“ gehoben werden.
In freudiger Erinnerung bleiben überdies der erneute fachwissenschaftliche Austausch mit Herrn Prof. Dr. Arnold Marti (Schaffhausen/Zürich) sowie das gemeinsame Mittagessen mit ihm und seiner Gattin und nicht zuletzt ein überaus vitalisierender Ausflug an die Aare.
Am 24. Juni 2023 fanden in Nassau an der Lahn im Zusammenhang mit dem 675-jährigen Jubiläum der Verleihung der Stadtrechte an die Stadt Nassau die 3. Nassauischen Burggespräche statt. Herr Prof. Dr. Kotulla nahm mit den Mitarbeitern des Lehrstuhls an den Burggesprächen teil und hielt dort im gut besuchten Rittersaal der hoch über dem Lahntal thronenden Burg einen Vortrag zum Thema "Nassau - ein Herzogtum", in dem die Geschichte des Hauses Nassau und des zwischen 1806 und 1866 existierenden Herzogtums anschaulich dargestellt wurde. Für die Bewohner der Region war dies eine gute Gelegenheit ihre Geschichte hautnah erleben zu können. Ein besonderer Dank gilt dem Landrat des Rhein-Lahn Kreises, Herrn Jörg Denninghoff, dem Bürgermeister der Stadt Nassau, Herrn Manuel Liguori, und dem Geschäftsführer der G. und I. Leifheit Stiftung, Herrn Ingo Nehrbaß, für die großzügige Ermöglichung des Rahmens dieser gelungenen Veranstaltung.
Im Rahmen der Burggespräche wurde außerdem ein Podcast aufgenommen, in dem Herr Professor Kotulla mit dem Radiosender HÖRmal unter anderem über die Hintergründe seiner Erforschung des Herzogtums spricht. Klicken und hören Sie hier.
Seit einigen Jahren kooperiert der Lehrstuhl bereits mit Gymnasien aus OWL im Rahmen des Projekts 'School meets Science'. Deshalb freuten wir uns sehr darüber, auch in diesem Jahr am 23.03.2023 die Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums (Rheda-Wiedenbrück) und des Max-Planck-Gymsnasiums (Bielefeld) an der Universität Bielefeld begrüßen zu dürfen. Bei der Veranstaltung wurde den Oberstufenschülerinnen und -schülern der Studiengang 'Rechtswissenschaft' ein wenig näher gebracht. Im Rahmen dessen gab Herr Prof. Dr. Kotulla nach einem gemeinsamen Mittagessen einen Einblick in die Kernbereiche des Studiums und auch unsere Lehrstuhlmitarbeiterinnen Nadine Gronemeier und Kristina Hagmeister, die ja selbst Jura studiert haben, berichteten von ihren Studienerfahrungen.
Nachdem bereits im August ein Team des Lehrstuhls nach Zürich gereist war, um von dort aus die Archivrecherche für das Projekt "Schweizerisches Verfassungsrecht seit 1798" zu intensivieren, brachen einige Mitarbeiter des Lehrstuhls im Dezember ein weiteres Mal in die Schweiz auf. Dieses Mal ging es in die Bundeshauptstadt Bern, um dort schwerpunktmäßig die für das Projekt einschlägigen umfangreichen Quellenbestände der Schweizer Nationalbibliothek zu sichten. Bei dieser viertägigen Reise konzentrierte sich das Augenmerk zuvörderst auf die Periodika derjenigen Kantone, die von uns bislang nicht eingesehen werden konnten. Die Recherche und das sich daran anschließende Ablichten der zahlreich aufgefundenen Verfassungstexte erwies sich als sehr ergiebig und dem Vorhaben außerordentlich förderlich. Daran hatte nicht zuletzt die tatkräftige Unterstützung der Mitarbeiter der Nationalbibliothek erheblichen Anteil, denen wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich Dank sagen wollen.
Überdies nutzten wir die Gelegenheit, um uns mit Herrn Prof. Dr. Urs Saxer (LL.M. Columbia), über den weiteren Fortgang des Projekts zu beraten.
Ein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Arnold Marti und der Nationalrätin Frau Martina Munz, die dem Team – gleichsam als Kontrast zu dem von ihm absolvierten überaus intensiven Arbeitspensum – eine sehr interessante und einige politische Einblicke gewährende Führung durch das Bundeshaus ermöglichten. Näher lässt sich das Herzstück der schweizerischen Bundesdemokratie wohl kaum erleben!
Herr Prof. Dr. Kotulla wirkte am 17. September 2022 in Königswinter am Seminar "Intertemporale Freiheitssicherung als (übergreifendes) Gebot der Verfassung?" mit. Dabei beschäftigte er sich in seinem Vortrag mit der Frage, ob der Klimaschutzbeschluss den Beginn eines grundrechtlichen Systemwechsels darstellt. Die Veranstaltung wurde im Rahmen der Förderinitiative "Dialog Junge Wissenschaft und Praxis" – unterstützt von der Hanns Martin Schleyer-Stiftung – initiiert.
Ein Teil des Lehrstuhls weilte unlängst in der Schweiz zu einem dreitägigen Forschungsaufenthalt, der sich um das vom Lehrstuhl in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Urs Saxer von der Universität Zürich betreute Projekt "Schweizerisches Verfassungsrecht seit 1798" drehte. Im Mittelpunkt des Aufenthalts standen zahlreiche Archivbesuche, die dem Auffinden diverser für das Projekt benötigter Originalverfassungsdokumente dienten. Diese Besuche betrafen zunächst die Kantonsarchive in Aarau (Aargau) und Glarus (Glarus) sowie in Bellinzona (Tessin). Überdies fanden umfassende Dokumentenrecherchen im Schweizerischen Nationalarchiv in Bern statt. Die Recherche wie auch die Beschaffung vor Ort ist für das Projekt essentiell, da aufgrund der fehlenden Digitalisierung vieler Originaldokumente und deren teilweise überaus schlechten konservatorischen Zustandes keine andere Möglichkeit des Zugriffs darauf besteht. In Zürich fand zudem ein Treffen mit Herrn Prof. Dr. Saxer statt, bei dem über die weitere Vorgehensweise beraten wurde.
Erfreulicherweise bot sich auch die Gelegenheit zur Teilnahme an der zeitgleich in Zürich stattfindenden 43. Rechtshistorikertagung, deren Themata um die "Geltungsformen des Rechts" kreisten.
Herr Prof. Dr. Kotulla wirkte am 28. April 2022 am Symposium zur braunschweigischen Verfassung von 1922 mit. Dabei handelte sein Vortag von der braunschweigischen Verfassung von 1922 und ihrer Position in der deutschen Verfassungsgeschichte. Die Veranstaltung wurde durch den Braunschweigischen Geschichtsverein e.V. initiiert.
Rhein-Lahn-Zeitung, 13.05.2019:
Professor lässt Revolution in Nassau lebendig werden
Rhein-Lahn-Zeitung, 08.05.2018:
Zwei Reformen der Verfassung – und dann?