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Projektkonzeption

© Universität Bielefeld

Projektkonzeption

Methodisches Vorgehen - „Roadmap“

Das „ViReO“-Projekt ist ein auf drei Jahre (04/2018 – 03/2021) angelegtes und von der "Stiftung Wohlfahrtspflege NRW"  gefördertes Kooperationsprojekt der Forschungsabteilung "Psychiatrie und Psychotherapie" des Evangelischen Klinikums Bethel und der Universität Bielefeld. Diese Zweiteilung bezweckt, die für das Projektanliegen notwendige Forschung zu der Interaktion zwischen psychisch Erkrankten und der Strafjustiz unter bestmöglicher Ausnutzung der jeweiligen Fachexpertise zu betreiben, indem parallel aufseiten der betroffenen psychisch erkrankten OpferzeugInnen („Nutzerperspektive“; Klinikum Bethel) und aufseiten der VerteterInnen der Strafjustiz („Anwenderperspektive“; Universität Bielefeld) erhoben wird. 

Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf den von der Universität Bielefeld verantworteten Forschungsanteil des Projekts.

Qualitative Erhebung

Im Rahmen der qualitativen Erhebung auf Anwenderseite wurden die maßgeblichen BerufsakteurInnen nach Ihren jeweiligen Erfahrungen mit psychisch erkrankten OpferzeugInnen befragt. Dies geschah in zwei Fokusgruppengesprächen sowie insgesamt 16 ExpertInneninterviews. Die Fokusgruppen hatten einen ausschließlichen, die ExpertInneninterviews einen überwiegenden Bezug zum Landesgebiet NRW.

 

An der ersten Fokusgruppe vom 11.07.2018 mit 8 TeilnehmerInnen nahmen teil:

An der anschließenden Fokusgruppe vom 17.07.2018 mit 7 TeilnehmerInnen nahmen teil:

An den ExpertInneninterviews nahmen 16 Personen folgender Professionen teil:

Quantitative Erhebung

Um möglichst aussagekräftige Resultate zu erlangen, wird eine zusätzliche quantitative Befragung durchgeführt, die aus den Befunden der qualitativen Erhebung hervorgegangen ist und diese verifizieren / falsifizieren soll. 

Befragt werden dabei VertreterInnen der Strafjustiz i.e.S. (RichterInnen und StaatsanwältInnen) auf der einen Seite, PolizeibeamtInnen auf der anderen Seite. Die Befragung ist örtlich begrenzt auf die Amts- und Landgerichte bzw. Polizeibehörden in NRW.

 

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