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Schwerpunktbereich 1

Private Rechtsgestaltung und Prozessführung

Richter, Rechtsanwälte und Notare sind bei ihrer Berufstätigkeit auf profunde Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Zivilverfahrensrechts angewiesen. Die Ausbildung im SPB 1 dient dazu, den Studierenden, die sich für ihn entscheiden, besondere Kompetenzen in diesen Bereichen zu vermitteln. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf jene Bereiche gelegt, die in der staatlichen Pflichtfachprüfung zum größten Teil nur „im Überblick“ Prüfungsstoff sind: das Liegenschafts-, das Familien-, das Erb- und das Zivilverfahrensrecht. Aber auch das Haftungs- und Schadensrecht wird in einer Tiefe behandelt, die über die Ausbildung im Pflichtfachbereich hinausreicht. Die Praxisorientierung der Ausbildung zeigt sich insbesondere auch dadurch, dass die streitvermeidende Rechtsgestaltung besonderes Gewicht erhält.

Inhalt des Schwerpunktes

Das Studium des Schwerpunktbereichs hat einen Umfang von insgesamt 14 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen 10 SWS zwingend auf die nachstehend aufgelisteten Kerngebiete. Die verbleibenden 4 weitere SWS können entweder ebenfalls in einem dieser Kerngebiets oder aber in einem anderen zivilrechtlichen Schwerpunktbereich (SPB 2, 3, 7, 9) belegt werden. Außerhalb dieser 14 SWS muss außerdem neben dem Grundlagenschein, der bereits im Grundstudium erworben wurde, ein weiterer Grundlagenschein vorgelegt werden, damit das Zeugnis über die bestandene SPB-Prüfung ausgestellt werden kann. Im Kerngebiet hat jede/r Studierende des SPB 1 Lehrveranstaltungen von insgesamt 10 SWS in folgenden Fächern zu besuchen:

  • Haftungs- und Schadensrecht (2 SWS)
  • Liegenschaftsrecht (2 SWS),
  • Familienrecht (2 SWS),
  • Erbrecht (2 SWS),
  • Vertragsgestaltung (2 SWS),
  • Zivilverfahrensrecht und außergerichtliche Streitbeilegung (4 SWS).

In den Veranstaltungen zum Liegenschafts-, Familien- und Erbrecht wird auf das in den Grundkursen vermittelte Wissen aufgebaut. Dieses Wissen gilt es zu vertiefen und um nicht vom Pflichtfach erfasste Materien zu ergänzen. Die Ausbildung im SPB 1 weist dabei einen starken Praxisbezug auf. So sind die Veranstaltungen keinesfalls auf die streitentscheidende („richterliche“) Perspektive beschränkt, sondern legen großes Gewicht auf die rechtsberatende und rechtsgestaltende Perspektive der Anwälte und Notare. In allen Veranstaltungen wird auch der prozessuale Aspekt materieller Rechtspositionen thematisiert. Dies findet in den Veranstaltungen zum Zivilverfahrensrecht noch eine Vertiefung. Sowohl der Weg von der Klage bis zum Urteil (Erkenntnisverfahren) als auch die sich daran anschließende Durchsetzung von Urteilen (Zwangsvollstreckungsverfahren) werden behandelt. Es empfiehlt sich daher, die Vorlesungen „Grundkurs ZPO (Erkenntnisverfahren)“ sowie die Vorlesung „Zwangsvollstreckungsrecht“ besucht zu haben, bevor man das Studium im SPB 1 aufnimmt. Einen eigenen Platz in der Ausbildung hat aber auch die Alternative zur gerichtlichen Rechtsdurchsetzung. Das ist die außergerichtliche Streitbeilegung.

Ansprechpartner

Für weitere Fragen zum Schwerpunktbereich „Private Rechtsgestaltung und Prozessführung“ wenden Sie sich bitte an:

Herrn Prof. Dr. Martin Schwab

https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/schwab/

 

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