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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht

© Universität Bielefeld

Prof. Dr. Oliver Ricken

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Aktuelles

Das Landgericht Paderborn sowie das Amtsgerichte Bielefeld bieten in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaft den Studierenden die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit in der Rechtspflege gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Hs 1 JAG NRW in der vorlesungsfreien Zeit des WiSe 2024/25 zu absolvieren. Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich im zweiten oder vorzugsweise in einem höheren Fachsemester befinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Ausgabe des Sachverhalts der Hausarbeit Arbeitsrecht erfolgt am 22.07.2024 ab 8:00 Uhr im E-Prüfungsraum. Dieser ist unter diesem Link zu erreichen.

Um auf den Prüfungsraum zugreifen zu können, muss die Veranstaltung der Hausarbeit in den Stundenplan im eKVV aufgenommen werden! Das Abrufen des Sachverhalts und das Hochladen der Lösung ist nur möglich, wenn die Veranstaltung in den Stundenplan aufgenommen wurde.

Der Schreibzeitraum beginnt am 22.07.2024 um 8:00 Uhr und endet am 16.09.2024 um 23:59:59 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Hausarbeit in den E-Prüfungsraum hochgeladen worden sein. Spätere Abgaben können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls.

Die Landgerichte Detmold und Paderborn sowie die Amtsgerichte Bielefeld und Halle bieten in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaft den Studierenden die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit in der Rechtspflege gem. JAG NRW in der vorlesungsfreien Zeit des SoSe 2024 zu absolvieren. Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich im zweiten oder einem höheren Fachsemester befinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Landgericht Paderborn sowie das Amtsgerichte Bielefeld bieten in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaft den Studierenden die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit in der Rechtspflege gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Hs 1 JAG NRW in der vorlesungsfreien Zeit des WiSe 2023 / 24 zu absolvieren. Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich im zweiten oder vorzugsweise in einem höheren Fachsemester befinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Landgericht Paderborn sowie das Amtsgerichte Bielefeld bieten in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaft den Studierenden die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit in der Rechtspflege gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Hs 1 JAG NRW in der vorlesungsfreien Zeit des WiSe 2022 / 23 zu absolvieren. Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich im zweiten oder vorzugsweise in einem höheren Fachsemester befinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Landgerichte Detmold und Paderborn sowie die Amtsgerichte Bielefeld und Halle bieten in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaft den Studierenden die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit in der Rechtspflege gem. JAG NRW in der vorlesungsfreien Zeit des SoSe 2022 zu absolvieren. Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich im zweiten oder einem höheren Fachsemester befinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Landgericht Paderborn bietet in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaft den Studierenden die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit in der Rechtspflege gem. § 8 Abs. 3 JAG NRW in der vorlesungsfreien Zeit des WiSe 2021/22 zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Es besteht nun auch die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit in der Rechtspflege gem. § 8 Abs. 3 JAG NRW in der vorlesungsfreien Zeit des SoSe 2021 – neben den bereits angebotenen Amtsgerichten Bielefeld und Halle sowie dem Landgericht Detmold – am Landgericht Paderborn zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Landgericht Detmold, sowie das Amtsgericht Bielefeld und Halle bieten in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Rechtswissenschaft den Studierenden die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit in der Rechtspflege gem. § 8 Abs. 3 JAG NRW in der vorlesungsfreien Zeit des SoSe 2021 zu absolvieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlesung "Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht" aufgrund einer Terminkollision künftig dienstags in der Zeit von 10:00 (s.t) - 11:30 stattfindet.

Die Ergebnisse der vorlesungsübergreifenden Semesterabschlussklausur "gesetzliche Schuldverhältnisse/Sachenrecht" vom 09.02.2021 aus dem WS 2020/2021 wurden freigegeben und können im E-Prüfungssystem eingesehen werden.

Des Weiteren wurden die Klausurergebnisse dem Prüfungsamt zur Verbuchung mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung einige Zeit dauern kann.

Am 12.04.2021 um 16:00 Uhr (s.t.) wird eine Besprechung der Klausur als Zoom-Veranstaltung erfolgen. Den Zoom-Link für diese Veranstaltung erhalten Sie wenige Tage vor dem Besprechungstermin per E-Mail über das ekvv.
Remonstrationen gegen die Bewertung einzelner Klausuren können per E-Mail unter sekretariat.ricken@uni-bielefeld.de spätestens bis zum 22.04.2021 (24:00 Uhr) eingereicht werden. Voraussetzung für die Remonstration ist eine Teilnahme an der Besprechung. Die Remonstration ist unter Bezugnahme auf die Klausurbesprechung zu begründen.

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus gelten die Sprechzeiten aktuell nicht.

Die Mitarbeiter*innen des Lehrstuhls derzeit nur sehr eingeschränkt am Lehrstuhl erreichbar. Bitte sehen Sie von einer persönlichen Kontaktaufnahme am Lehrstuhl ab und wenden Sie sich möglichst per E-Mail an uns.

Schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an Frau Bastel unter sekretariat.ricken@uni-bielefeld.de.  Scheuen Sie sich bitte nicht, von dieser Kontaktmöglichkeit Gebrauch zu machen. Bitte melden Sie sich auch auf diesem Weg, wenn Sie einen Sprechstundentermin vereinbaren wollen, der dann allerdings nur telefonisch durchgeführt werden kann

BAföG-Aktuelles:

Die hinsichtlich der StudPrO 2023 aktualisierten Anforderungen für die Bescheinigung nach § 48 BAföG sind hier einsehbar. Die Anforderungen gelten für Anträge ab dem 01.02.2024. 

Ab dem 01.06.2024 gelten im Hinblick auf die Übergangsregelung des § 57 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 StudPrO 2023 in Bezug auf die weiteren Prüfungsleistungen übergangsweise für die Zeit vom 01.06.2024 bis 30.09.2026 abweichend vom Beschluss der Lehrkommission vom 10.1.2024 die unten genannten Anforderungen (Beschluss der Lehrkommission vom 5.6.2024). Die aktuell geltenden Anforderungen finden sie hier auch als .pdf-Datei.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Eine persönliche Sprechstunde gibt es dienstags von 10:30 bis 12 Uhr.

Die Beantragung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG (Formular 5) sollte aber vorrangig als pdf-Datei schriftlich per Mail erfolgen über sekretariat.ricken@uni-bielefeld.de, da die Weiterleitung an das BAföG-Amt ohnehin per E-Mail erfolgt.

Beachten Sie dazu bitte die Erläuterungen unter "Anleitung zur Beantragung des Leistungsnachweises gem. § 48 BAföG"!

 

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht

Willkommen auf der Homepage des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht von Prof. Dr. Oliver Ricken.


Sprechzeiten Sekretariat

Das Sekretariat ist während der vorlesungsfreien Zeit dienstags von 9 bis 12 Uhr besetzt. Bei dringenden Angelegenheiten können Sie sich ansonsten auch an die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls wenden. Wenn möglich, wäre es hilfreich, wenn Sie die Wahrnehmung der Sprechzeiten telefonisch oder per E-Mail ankündigen könnten, um sicherzustellen, dass das Sekretariat in jedem Fall besetzt ist.

Sekretariat:

Hilke Nolte
Raum:  UHG, S2-101
Telefon: 0521-106 6971
E-Mail:  sekretariat.ricken@uni-bielefeld.de


 

Anschriften

Hausanschrift:

Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
Raum H1-112a
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld

Postanschrift:

Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
Raum H1-112a
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
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