Die Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M. Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M., Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. und Prof. Dr. Rüdiger Veil legt nach intensiver Auseinandersetzung mit der Diskussion einen weiterentwickelten Gesetzesentwurf vor. Wichtigste Änderungen liegen in der Bezeichnung „Gesellschaft mbH mit gebundenem Vermögen“ sowie in verbesserten Regelungen in den Bereichen Corporate Finance und Governance zur Sicherung der Vermögensbindung.
Am 9. Juli wurde in einer Videokonferenz der von Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Dr Arne von Freeden, LL.M., Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M., Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. und Prof. Dr. Rüdiger Veil vorgelegte Gesetzesentwurf für eine neue Rechtsformvariante der GmbH für Unternehmen in Verantwortungseigentum vorgestellt und mit Unternehmen, Ökonomen und Juristen aus Wirtschaft und Praxis diskutiert.
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Die Formulierung und wesentliche Erarbeitung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften und der Erläuterungen erfolgte durch Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. mit Unterstützung ihrer Wissenschaftlichen Mitarbeiter Gina R. Rolfes und Shkelqim Berisha. Beim Korrekturlesen unterstützte das gesamte Team.
Unternehmen in Verantwortungseigentum - diese Eigentumsform, die vor etwa 130 Jahren in den Firmen Zeiss und Schott ihre Wegbereiter fand, ist heute für viele Start-Ups und Mittelständlern interessant.
Worum geht es? Verantwortungseigentum bedeutet, dass ein Unternehmen dauerhaft einem bestimmten „Purpose“ gewidmet wird, so dass das in dem Unternehmen gebundene Vermögen nicht zugunsten der Eigentümer und Investoren zu Geld gemacht werden kann. Das Unternehmen soll sich praktisch selbst gehören und nur treuhänderisch von den Verantwortungseigentümern geleitet werden. Das bietet neue Perspektiven für die Nachfolge und ermöglicht Start-Ups ein glaubhaftes" Purpose-Versprechen", da das Unternehmensvermögen im Unternehmen bleibt. In anderen europäischen Ländern gibt es vielfach spezielle Rechtsformen, die dies ermöglichen. In Deutschland gibt es insofern aber noch eine Menge Diskussionsbedarf.
Über 30 Unternehmen gründeten am 25.11. in Berlin gemeinsam die „Stiftung Verantwortungseigentum” und geben dieser Unternehmensform erstmals eine gemeinsame Stimme. Diskutiert wurden die Erfahrungen von Unternehmen in Verantwortungseigentum wie Alnatura, Globus oder die Suchmaschine Ecosia, die Erfahrungen mit Verantwortungseigentum in Dänemark und die Frage, ob Deutschland eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum braucht.
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