Für alle Fragen rund um den Aufbau und den Ablauf des Studiums steht das Studienbüro zur Verfügung. Es koordiniert zudem die Erstsemesterwoche und ist daher auch erste Anlaufstelle für alle (zukünftigen) Erstsemester.
Hinweis: Alle Anfragen an uns, welche eine Studienberatung zum Gegenstand haben, werden an das Studienbüro als zuständige Stelle weitergeleitet.
Keine. Während der Erstsemesterwoche erfährst Du, welche Gesetzestexte Du für das erste Semester benötigst und welche weiteren Lehr- und Studienbücher es gibt. Erst dann solltest Du in den Buchladen deines Vertrauens gehen.
Selbstverständlich kannst Du dir (fast) jedes Buch auch kostenlos in der Universitätsbibliothek ausleihen. Wir empfehlen Dir, vor dem Kauf zumindest schon einmal einen Blick in die Bücher geworfen zu haben und verschiedene Lehrbücher in der "Bib" zu vergleichen.
Der Klausuren- und Hausarbeitenpool ist eine Sammlung von Studierenden anonymisiert eingeriechter Prüfungsleistungen, mit denen Hilfe Ihr euch auf die Klausuren und Hausarbeiten aus dem Pflichtfachstudium vorbereiten könnt.
Der Klausuren- und Hausarbeitenpool steht digital im Lernraum der Fachschaft zur Verfügung. Hierzu muss lediglich die eKVV-Veranstaltung "Fachschaft Jura" in den Stundenplan aufgenommen werden.
Der Zugriff auf die dort gesammelten Klausuren und Hausarbeiten ist nur Studierenden der Universität Bielefeld gestattet; eine Weitergabe der Klausuren ist nicht erlaubt.
Der Klausuren- und Hausarbeitenpool umfasst ausschließlich Prüfungen aus dem Pflichtfachstudium (StudPrO 2020/2023) bzw. aus dem ehemaligen Grund- und Hauptstudium (StudPrO 2012). Weitere Prüfungsleistungen befinden sich nicht in unserer Sammlung und werden auch nicht aufgenommen.
Das bedeutet, dass der Klausuren- und Hausarbeitenpool also keine Prüfungen aus den Grundlagenfächern, den fremdsprachlichen Fächern und dem Schwerpunktbereich enthält.
Am 17.02.2022 trat das JAG-Änderungsgesetz in Kraft, das zu einer Reihe von Veränderungen in der juristischen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen gesorgt hat. Viele der wesentlichen Änderungen entfalten ihre Wirkung jedoch erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist ab 17.02.2025.
Die Landesfachschaft hat eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen zum Download bereitgestellt: Link zum Download