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FAQ-Examensvorbereitung

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

FAQ

Wo finde ich die Rep-Materialien und Klausurenkurse? Wie melde ich mich dort an?

Die Materialien sind alle im Ilias (https://unirep.jura.uni-bielefeld.de/). Dort kann auch auf Materialien der Universität Münster zugegriffen werden. Sehr empfehlenswert ist insbesondere die sehr große Klausursammlung aus Münster.

 

Die Anmeldung erfolgt mit den BITS-Anmeldedaten (Bsp.: amustermann2).

Weitere Infos wann man allgemein welche Anmeldedaten benutzt hier: https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/bits/services/aus/account/uebersicht/

 

 

 

 

Wie gehe ich an die Lernplanung für das Examen heran?

Einen ersten groben Überblick darüber, wie sich das examensrelevante Wissen einteilen lässt, sowie darüber, welcher Zeitrahmen sinnvoll ist, finden Sie in den folgenden Materialien:

Wichtig ist vor allem, dass man sich überhaupt einen groben Lernplan erstellt und den Überblick behält. Dazu gehört in jedem Fall Selbstkontrolle. Einen festen Bestandteil muss (!) daher das Klausurenschreiben (z.B. im Rahmen des Klausurenkurses) einnehmen. Nur so lässt sich einschätzen, ob man richtig lernt und sich Fortschritte einstellen. Eine allgemeine Einführung wie an die Lernplanung heran gegangen werden kann und wie der Klausurenkurs optimal genutzt werden kann, bietet unser Einsteigerseminar.

Was bietet die Universität an Angeboten für die Examensvorbereitung?

Neben dem einjährigen Unirep gibt es gerade im Zivilrecht zum einen die Veranstaltung „Aktuelle examensrelevante Rechtsprechung“, in der anhand von aktuellen BGH- Entscheidungen der Fallaufbau sowie die Problemdarstellung trainiert wird. Um sich den eigenen Stundenplan zu erstellen, finden Sie einen Wochenplan zum eigenständigen Ergänzen, dazu kann der aktuelle Wochenplan der universitären Repetitoriumprogramms mithilfe des ekvv abgerufen werden.

Warum verbessern sich meine Ergebnisse aus dem Klausurenkurs nicht?

Oftmals scheitern Klausuren nicht am fehlenden Wissen, sondern an allgemeinen, sich ständig wiederholenden Fehlern aufgrund mangelnder Arbeit mit dem Sachverhalt, einer schlechten Darstellung oder Ungenauigkeiten in der Bearbeitung. Um die geschriebenen Klausuren besser auswerten zu können, sollten Sie eine Übersicht über Ihre geschriebenen Klausuren führen. Eine Liste der häufigsten Fehler im Allgemeinen sowie zu den einzelnen Rechtsgebieten finden Sie hier.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Studie von Towfigh/Traxler/Glöckner, Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen, ZDRW 2014, 8 ff.

Ergibt es Sinn sich mit aktueller Rechtsprechung zu beschäftigen?

Grundsätzlich gilt: Die Basics müssen sitzen! Wer nicht weiß, wie ein Rücktritt in der Fallbearbeitung geprüft wird oder eine Verfassungsbeschwerde aufgebaut wird, sollte die Rechtsprechung lieber zunächst außen vor lassen. Zu Übungszwecken und insbesondere kurz vor dem Examen kann es aber durchaus Sinn machen, sich mit den „heißen“ Entscheidungen zu beschäftigen. In der Examensklausur ist aber stets kritisch zu prüfen, ob es sich wirklich um den Originalfall handelt.
Zudem ersetzen auswendig gelernte Argumente nie die eigene, durchdachte Argumentation. Aktuelle examensrelevante Entscheidungen finden sich unter:

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich zum Examen anmelden, kann ich den Freischuss nutzen und was ist sonst bei der Anmeldung zu beachten?

In sämtlichen Fragen rund um die Anmeldung zum 1. Examen hilft das Justizprüfungs- amt weiter. Häufig gestellte Fragen finden Sie unter „Justizprüfungsamt von A- Z“.
Bei individuellen Fragen helfen Ihnen die Sachbearbeiter/innen des JPA gern telefonisch weiter.

Wie kann ich mich auf die mündliche Prüfung vorbereiten?

Einen guten Überblick über den Ablauf der Prüfung, die Vorbereitung auf den Kurzvortrag und weitere Tipps finden Sie unter:

Im Übrigen gilt: Übung macht den Meister. Daher sollten in jedem Fall vor dem Ernstfall einige Vorträge bearbeitet und vor allem auch gehalten werden. Zu diesem Zweck bieten wir das Seminar Vortragstechnik und eine Simulation der mündlichen Prüfung an. Sie können auch gern bei uns im Büro vorbei schauen und vor einem/r Mitarbeiter/in einen Vortrag halten.


Zudem können Sie Protokolle von vergangenen mündlichen Examensprüfungen Ihrer Prüfer bei uns bekommen.

Des Weiteren bietet es sich an, bei einer mündlichen Prüfung als Zuhörer/in teilzunehmen. Das JPA hält diesbezüglich folgende Informationen bereit:

Bei einer mündlichen Prüfung kann zuhören, wer sich bereits im Prüfungsverfahren befindet oder seine Einschreibung für das Fach Rechtswissenschaften nachweist.

Der Antrag auf Erteilung eines Zuhörerscheins muss spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin gestellt werden. Ein entsprechender Vordruck kann heruntergeladen werden (siehe unten).

Der Zuhörerschein wird dann durch das Prüfungsamt in der Regel per Mail verschickt.

Formulare:

Übersicht über die aktuellen Termine zur mündlichen Prüfung
Antrag Zuhörerschein

Gibt es zur Unterstützung noch weitere Uni- Angebote?

Weitere Angebote bieten die folgenden Projekte:

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