Die folgenden Informationen sind für den Praktikumsbericht in den Bachelor-Studiengängen bestimmt. Für die Hausarbeiten in den Masterstudiengängen gelten andere Bestimmungen (siehe dazu den Abschnitt Masterstudiengänge).
Der Praktikumsbericht hat in der Regel die Form einer wissenschaftlichen Hausarbeit. Erwartet wird, dass sich ein Teil des Berichtes mit der Beschreibung des Praxisfeldes und der konkreten Tätigkeiten widmet, während sich ein anderer mit der Frage der Anwendbarkeit und Relevanz des soziologischen/politikwissenschaftlichen Wissens im Praxisfeld beschäftigen soll (siehe Reflexion). Die genaue Länge und die inhaltliche Gestaltung des Praktikumsberichtes können von euch mit der Mentorin/dem Mentor abgesprochen werden, folgen jedoch im Regelfall den Bestimmungen des Modulhandbuchs mit 8 bis 10 Seiten.
Gebräuchlich ist z.B. folgende Gliederung:
Die Reflexion des Praktikums
Der Praktikumsbericht soll ein längeres Kapitel beinhalten, welches die eigenen Tätigkeiten und Erfahrungen im Praktikum reflektiert. Es geht dabei nicht primär darum, das Praxisfeld oder die Problemstellungen der Praxis in soziologischen/politikwissenschaftlichen Begriffen zu beschreiben oder eine soziologische Analyse von Praxisproblemen zu verfassen. Dies ist möglich und kann interessant sein, sollte aber nicht im Mittelpunkt stehen. Vielmehr ist von euch gefordert, die eigenen Praktikumserfahrungen in dem jeweiligen Praxisfeld in Bezug auf euer Studium zu reflektieren. Anhand euer eigenen Erfahrungen sollt ihr also den Bezug von Theorie und Praxis reflektieren. Bei Problemen mit der Erstellung oder Fragen hierzu, könnt ihr Im Praktikumsbüro archivierte Praktikumsberichte zur Orientierung anschauen.
Fragen könnten etwa sein:
Die folgenden Informationen sind für die Hausarbeit in den Master-Studiengänge bestimmt. Für die Praktikumsberichte in den Bachelorstudiengängen gelten andere Bestimmungen (siehe dazu den Abschnitt Bachelorstudiengänge).
Das Praktikum in den Masterstudiengängen sieht eine benotete Prüfungsleistung in Form einer Hausarbeit vor. Als eine solche folgt sie den Vorgaben der Fakultät für Soziologie. Die Prüfungsleistung umfasst somit eine Hausarbeit mit einem Umfang von 20-30 Seiten. Diese Hausarbeit ist kein Praktikumsbericht in dem Sinne, dass die eigene Tätigkeit während des Praktikums beschrieben und reflektiert wird, sondern sie ist eine akademische Hausarbeit. Diese Arbeit kann beispielsweise eine soziologische Analyse der Organisation oder des Feldes sein, in der das Praktikum absolviert wird, eine soziologische Analyse eines Aspekts der für die Praktikumsorganisation oder -stelle relevanten Umwelt oder auch die soziologische Bearbeitung einer Fragestellung, die in anderer Weise im Zusammenhang des Praktikums einschlägig relevant ist. Die Prüfungsleistung ist inhaltlich mit dem gewählten Mentor/ der gewählten Mentorin abzusprechen.
Für das Praktikum im Masterstudium werden im allgemeinen keine beruflichen Vorleistungen oder anderen Tätigkeiten, die nicht eigens als aufgabenorientiertes Praktikum mit der praktikumsgebenden Organisation oder Stelle vereinbart wurden, als Ersatz für das Praktikum anerkannt. Studierenden, die bereits Praxiserfahrungen besitzen, wird vielmehr geraten, die Gelegenheit zu nutzen, andere Module als das Praktikumsmodul für ihr Studium zu wählen.