Im Laufe der Zeit werden wir die FAQ's immer wieder aktualisieren. Falls eure Fragen bis hierhin noch nicht beantwortet wurden dann schreibt uns eine Mail oder kommt vorbei.
Das Praktikum muss in jedem Fall mindestens einen Umfang von 240 Arbeitsstunden haben .
Es besteht die Möglichkeit, das Einverständnis des Praktikumsgebers vorausgesetzt, das Praktikum in Teilzeit zu absolvieren, also die notwendigen 240 Arbeitsstunden über einen längeren Zeitraum zu strecken. Eine gewisse Mindeststundenzahl pro Woche und klare Arbeitszeitregelung werden aber erwartet (z.B. 10, 15 oder 20 Stunden pro Woche).
Ja, im Bachelorstudium ist dies auf Antrag möglich. Vorausgesetzt ist, dass vor dem Studium (aber nach dem Schulabschluss) bzw. im Verlaufe des Studiums Tätigkeiten für längere Zeit absolviert wurden, dass das Praxisfeld auch sozialwissenschaftlich im Prinzip geeignet erscheint, also ein Bezug zu Aspekten vor allem auch des eigenen sozialwissenschaftlichen Studiums zu erkennen sind (z.B. Werkstudententätigkeit in einer Personalabteilung, einschlägig relevante Berufsausbildung mit gewisser Berufserfahrung, umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeiten in einschlägigen Organisationen und Berufsfeldern). Solche Tätigkeiten können auf entsprechend begründeten Antrag als Praktikumszeit, je nach Beschaffenheit ganz oder teilweise, angerechnet werden. Ein aussagefähiger Antrag wird zur Begründung erwartet.
Tätigkeiten an Fakultät für Soziologie, an der ja zugleich das Studium abgeleistet wird, können grundsätzlich nicht als Praktikum anerkannt oder für das Praktikum angerechnet werden. Tätigkeiten an der übrigen Universität (in der zentrale Verwaltung oder in Forschungsprojekten oder -verbünden) können nach Prüfung der Einschlägigkeit der Aufgaben, also auf begründeten Antrag, anerkannt werden, aber allenfalls im Umfang von 50% des erforderlichen Praktikums. Reine Hilfskrafttätigkeiten und Routinetätigkeiten (Kopieren, Literatur besorgen usw.) werden nicht anerkannt. Die Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Universität Bielefeld ist grundsätzlich kein anerkennungsfähiger Ersatz für ein Praktikum.
Grundsätzlich nicht anerkannt werden typische „Studie-Jobs“ wie Kellnern, Regale im Supermarkt einräumen, Telefonservice im Call-Center, Fahrtätigkeit bei Dienstleistern, Lagerarbeit, usw. – aber auch das reine Durchführen von standardisierten Massenbefragungen in Meinungsforschungsunternehmen oder andere reine Routine- und Hilfskrafttätigkeiten, ob in wissenschaftlichen oder anderen Organisationen, entsprechen nicht den Anforderungen an ein qualifiziertes, aufgabenorientiertes sozialwissenschaftliches Praktikum.
Nein, Tätigkeiten, die ganz oder überwiegend im Homeoffice absolviert werden sollen, können bei uns nicht als Praktikum anerkannt werden, weil ein wichtiger Sinn des Praktikums damit verfehlt würde. Denn zur Praxis beruflicher Arbeit gehören gerade auch all jene Erfahrungen, die nur im unmittelbaren Kontext von formaler Organisation und informaler Zusammenarbeit unter Bedingungen von „Betrieblichkeit“ gewonnen werden können.
Wenn du im Bachelor studierst musst du dein Praktikum nicht soziologisch analysieren. Der Bericht ist eine Mischung aus einer Tätigkeitsbeschreibung und einer Theorie-Praxis Reflexion. Hier findest du den Leitfaden für den Praktikumsbericht. Absolvierst du ein Praktikum im Master Soziologie oder Master Politische Kommunikation musst du eine soziologische Hausarbeit schreiben.
Ja, du kannst deine/n Mentor/in auch während oder ggf. nach dem Praktikum suchen. Wir empfehlen jedoch, schon vor der Bewerbung einen Mentor oder eine Mentorin zu suchen.
Schreib den Praktikumsbericht und reiche diesen zusammen mit dem Praktikumsschein bei deiner Mentorin / deiner Mentorin ein. Anschließend reichst Du den Schein, den Bericht und die Bestätigung des Praktikumsgebers bei uns rein, am besten persönlich.
Das Praktikum bringt Studierende mit potenziellen Feldern beruflicher Tätigkeit in Kontakt, macht sie mit Möglichkeiten und Problemstellungen der Anwendung des im Studium erworbenen Wissens vertraut, ordnet sie in einen Kontext des (organisierten) Berufsalltags ein und vermittelt ihnen idealerweise beschäftigungsrelevante Kompetenzen. Das Praktikum ist in diesem Sinne Beitrag zur Professionalisierung von Studierenden. Die inhaltliche Gestaltung des Praktikums und die Detailziele formulieren darüber hinaus die Praktikumsmodule der von der Fakultät verantworteten oder federführend mitverantworteten Studiengänge, in denen Praktika verpflichtend oder wahlweise vorgesehen sind.
Praktika finden in den unterschiedlichsten Feldern der beruflichen Praxis statt. Das schließt die Praxisfelder der Forschung und Lehre ein.