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FAQ

© Universität Bielefeld

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Foto: Markus Richter / Fakultät für Soziologie

Im Laufe der Zeit werden wir die FAQ's immer wieder aktualisieren. Falls eure Fragen bis hierhin noch nicht beantwortet wurden dann schreibt uns eine Mail oder kommt vorbei.

Welchen Umfang muss das Praktikum haben?

Das Praktikum muss in jedem Fall mindestens einen Umfang von 240 Arbeitsstunden haben .

Ich habe nicht die Möglichkeit, Vollzeit zu arbeiten, wie kann ich mein Praktikum trotzdem absolvieren?

Es besteht die Möglichkeit, das Einverständnis des Praktikumsgebers vorausgesetzt, das Praktikum in Teilzeit zu absolvieren, also die notwendigen 240 Arbeitsstunden über einen längeren Zeitraum zu strecken. Eine gewisse Mindeststundenzahl pro Woche und klare Arbeitszeitregelung werden aber erwartet (z.B. 10, 15 oder 20 Stunden pro Woche).

Kann ich meine beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeiten als Praktikum anrechnen lassen?

Ja, im Bachelorstudium ist dies auf Antrag möglich. Vorausgesetzt ist, dass vor dem Studium (aber nach dem Schulabschluss)  bzw. im Verlaufe des Studiums Tätigkeiten für längere Zeit absolviert wurden, dass das Praxisfeld auch sozialwissenschaftlich im Prinzip geeignet erscheint, also ein Bezug zu Aspekten vor allem auch des eigenen sozialwissenschaftlichen Studiums zu erkennen sind (z.B. Werkstudententätigkeit in einer Personalabteilung,  einschlägig relevante Berufsausbildung mit gewisser Berufserfahrung,  umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeiten in einschlägigen Organisationen und Berufsfeldern). Solche Tätigkeiten können auf entsprechend begründeten Antrag als Praktikumszeit, je nach Beschaffenheit ganz oder teilweise, angerechnet werden. Ein aussagefähiger Antrag wird zur Begründung erwartet.

Können auch Tätigkeiten an der Uni als Praktikum anerkannt werden?

Tätigkeiten an Fakultät für Soziologie, an der ja zugleich das Studium abgeleistet wird, können grundsätzlich nicht als Praktikum anerkannt oder für das Praktikum angerechnet werden. Tätigkeiten an der übrigen Universität (in der zentrale Verwaltung oder in Forschungsprojekten oder -verbünden) können nach Prüfung der Einschlägigkeit der Aufgaben, also auf begründeten Antrag, anerkannt werden, aber allenfalls im Umfang von 50% des erforderlichen Praktikums. Reine Hilfskrafttätigkeiten und Routinetätigkeiten (Kopieren, Literatur besorgen usw.) werden nicht anerkannt. Die Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Universität Bielefeld ist grundsätzlich kein anerkennungsfähiger Ersatz für ein Praktikum.

Kommen meine übrigen Nebenjobs auch für (Teil-)Anrechnungen in Frage?

Grundsätzlich nicht anerkannt werden typische „Studie-Jobs“ wie Kellnern, Regale im Supermarkt einräumen, Telefonservice im Call-Center, Fahrtätigkeit bei Dienstleistern, Lagerarbeit, usw. – aber auch das reine Durchführen von standardisierten Massenbefragungen in Meinungsforschungsunternehmen oder andere reine Routine- und Hilfskrafttätigkeiten, ob in wissenschaftlichen oder anderen Organisationen, entsprechen nicht den Anforderungen an ein qualifiziertes, aufgabenorientiertes sozialwissenschaftliches Praktikum.

Kann ich mein Praktikum im Homeoffice ableisten?

Nein, Tätigkeiten, die ganz oder überwiegend im Homeoffice absolviert werden sollen, können bei uns nicht als Praktikum anerkannt werden, weil ein wichtiger Sinn des Praktikums  damit verfehlt würde. Denn zur Praxis beruflicher Arbeit gehören gerade auch all jene Erfahrungen, die nur im unmittelbaren Kontext von formaler Organisation und informaler Zusammenarbeit unter Bedingungen von „Betrieblichkeit“ gewonnen werden können. 

Was kommt in den Praktikumsbericht? Muss ich mein Praktikum soziologisch analysieren?

Wenn du im Bachelor studierst musst du dein Praktikum nicht soziologisch analysieren. Der Bericht ist eine Mischung aus einer Tätigkeitsbeschreibung und einer Theorie-Praxis Reflexion. Hier findest du den Leitfaden für den Praktikumsbericht. Absolvierst du ein Praktikum im Master Soziologie oder Master Politische Kommunikation musst du eine soziologische Hausarbeit schreiben.

Ich habe noch keine/n Mentor/in gefunden, kann ich mein Praktikum trotzdem schon anmelden und absolvieren?

Ja, du kannst deine/n Mentor/in auch während oder ggf. nach dem Praktikum suchen. Wir empfehlen jedoch, schon vor der Bewerbung einen Mentor oder eine Mentorin zu suchen.

Ich bin fertig mit meinem Praktikum. Wie geht es weiter?

Schreib den Praktikumsbericht und reiche diesen zusammen mit dem Praktikumsschein bei deiner Mentorin / deiner Mentorin ein. Anschließend reichst Du den Schein, den Bericht und die Bestätigung des Praktikumsgebers bei uns rein, am besten persönlich.

Und hier noch der Wortlaut der geltenden Orientierungsrichtlinien zum Praktikum an der Fakultät für Soziologie:

Das Praktikum bringt Studierende mit potenziellen Feldern beruflicher Tätigkeit in Kontakt, macht sie mit Möglichkeiten und Problemstellungen der Anwendung des im Studium erworbenen Wissens vertraut, ordnet sie in einen Kontext des (organisierten) Berufsalltags ein und vermittelt ihnen idealerweise beschäftigungsrelevante Kompetenzen. Das Praktikum ist in diesem Sinne Beitrag zur Professionalisierung von Studierenden. Die inhaltliche Gestaltung des Praktikums und die Detailziele formulieren darüber hinaus die Praktikumsmodule der von der Fakultät verantworteten oder federführend mitverantworteten Studiengänge, in denen Praktika verpflichtend oder wahlweise vorgesehen sind.

 

Praktika finden in den unterschiedlichsten Feldern der beruflichen Praxis statt. Das schließt die Praxisfelder der Forschung und Lehre ein.

  • Praktika der Fakultät für Soziologie bzw. Praktika interdisziplinärer Studiengänge, die federführend von der Fakultät für Soziologie verantwortet werden, werden nicht in der Fakultät für Soziologie – ihren Arbeitsbereichen, Forschungsprojekten, Lehrveranstaltungen, Gremien, Verwaltungsbereichen, etc. – absolviert.
  • Hilfskrafttätigkeiten in fachfremden Forschungseinrichtungen der Universität Bielefeld sowie Tätigkeiten in der Zentralverwaltung und ihren Stäben können auf Antrag als Teilpraktikum anerkannt werden. Ein weiteres Teilpraktikum außerhalb der Universität Bielefeld wird in diesen Fällen regelmäßig notwendig.
  • Studentische Mitarbeit in der Selbstverwaltung oder in politischen Hochschulgruppen wird grundsätzlich nicht als Praktikum anerkannt.
  • Praktika sind typischerweise Vollzeitpraktika und umfassen als solche eine Zeitspanne von 6-8 Wochen. Teilzeitpraktika sind möglich. Sie sollen eine Wochenarbeitszeit von 19 Stunden jedoch nicht unterschreiten.
  • Über individuelle Anträge zur Anerkennung von außeruniversitär erbrachten beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten, die insgesamt dabei dem Charakter des geforderten Praktikums entsprechen müssen, sowie über weitere begründete Ausnahmen von den vorgenannten Regeln entscheidet auf Antrag der/die Praktikumsbeauftragte. Soweit Bestimmungen bestimmter Praktikumsmodule in der Sache berührt sind, nehmen die zuständigen Modulbeauftragten Stellung. Generelle Regelungen für außergewöhnliche Situationen (z.B. im Zusammenhang mit Pandemie-Schutzverordnungen), in denen abhängig von anderen Stellen und Zuständigkeiten zu handeln ist, sind hier unberührt.
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