Antragsteller:
Prof. Dr. Thiess Büttner / Dr. Carolin Holzmann
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Institut für Wirtschaftspolitik und Quantitative Wirtschaftsforschung Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft
Projektstatus: abgeschlossen
Zeitraum: 2016-2017
Förderstandort: Nürnberg
Projektbeschreibung:
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag zur Wirkung von Quellensteuern in einem integrierten Finanzmarkt. Bislang hat sich die Literatur auf die Wirkung der steuerlichen Eckwerte auf die Finanzmarktarbitrage konzentriert. Im Rahmen des Projektes wird das Abzugsverfahrens der Quellensteuer auf Dividenden miteinbezogen und untersucht in welchem Umfang die Schwachstellen des Verfahrens im Rahmen der Finanzmarktarbitrage ausgenutzt werden.
Die Erhebung von Dividendensteuern erfolgt in OECD-Ländern häufig im Rahmen eines Abzugsverfahrens, d. h. der Investor erhält eine Ausschüttung in Höhe der Nettodividende und die Dividendensteuer wird direkt an der Quelle einbehalten. Während die Literatur Quellensteuern als probates Mittel betrachtet um Steuerhinterziehung zu vereiteln, werden mögliche fiskalische Risiken, die mit dieser Erhebungsform einhergehen, bislang nicht diskutiert. Ein Charakteristikum des Abzugsverfahrens ist der Einbezug Dritter in die Steuerverwaltung. Nicht staatliche Stellen wie Finanzinstitute oder ausschüttende Unternehmen sind zum einem zum Einbehalt der Quellensteuer verpflichtet (i.d.R. haften sie sogar für die Abführung an das Finanzamt), zum anderen obliegt ihnen die Ausstellung von Steuerbescheinigungen. Diese Steuerbescheinigungen sind von besonderer Bedeutung, wenn die Quellensteuer nicht als eine definitive Abgeltungsteuer konzipiert ist, sondern einzelne Steuerzahler von der Besteuerung verschont werden und eine Erstattung erhalten.
Für Investoren bot sich zwischen 1999 und 2012 durch den (Leer-)Verkauf deutscher Aktien kurz vor deren Dividendenstichtag aufgrund der administrativen Ausgestaltung des damaligen Abzugsverfahrens für die Kapitalertragsteuer die Möglichkeit, erhebliche Gewinne zu erzielen. Durch eine Unstimmigkeit im Erhebungsverfahren wurden für die beschriebenen Geschäfte Steuerbescheinigungen durch Banken ausgestellt, obgleich keine Kapitalertragsteuerzahlung erfolgt war. Durch ein Ausnutzen dieser Schwachstelle im damaligen Abzugsverfahren war es für Investoren prinzipiell möglich, durch (Leer-)Verkäufe erhebliche Gewinne zu erzielen. Der Gewinn solcher Geschäfte bestand letztlich in einer eigentlich ungerechtfertigten Erstattung der Kapitalertragsteuer. Das Ausmaß der Erstattungen im Rahmen dieser sogenannten „Cum-Ex-Geschäfte“ ist bis dato unbekannt.
Die systematische Analyse des deutschen Aktienmarktes während des relevanten Zeitraums zeigt deutliche Effekte der Cum-Ex-Geschäfte auf die Kursverläufe sowie die Handelsvolumen deutscher Aktien um den Dividendenstichtag.
Publikationen:
Vorträge: