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Informationen für internationale Bewerber*innen

© Universität Bielefeld

Informationen für internationale Bewerber*innen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Informationen für internationale Bachelorbewerber*innen

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bietet folgende Bachelorstudiengänge an:

Unterrichtssprache der Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften ist Deutsch, daher werden entsprechende Deutschkenntnisse benötigt.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren und den benötigten Unterlagen finden Sie auf den Seiten des International Office.

Informationen für internationale Masterbewerber*innen

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bietet folgende Masterstudiengänge an:

Unterrichtssprache des Masters Wirtschaftswissenschaften und Master Statistische Wissenschaften ist Deutsch. Im Master Data Science und Master Quantitative Economics ist die Unterrichtssprache Englisch. Entsprechende Sprachkenntnisse müssen im Rahmen der Bewerbung nachgewiesen werden.

Eine Bewerbung für das Wintersemester ist für die Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, Quantitative Economics, Statistische Wissenschaften und Data Science möglich, für das Sommersemester ist ausschließlich eine Bewerbung für den Master Wirtschaftswissenschaften möglich. Die aktuellen Bewerbungsfristen können Sie den Seiten des Studierendensekretariats entnehmen.

Die Bewerbung erfolgt online über ein Bewerbungsportal. Die Unterlagen, die obligatorisch eingereicht werden müssen, dienen als Grundlage zur Beurteilung Ihrer Eignung. Informationen zur Ablauf der Bewerbung und den einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats. Weitere Informationen über das Bewerbungsverfahren an der Universität Bielefeld für Personen mit ausländischer Schul- oder Hochschulausbildung finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie bitte unser International Office.

Allgemeine Informationen zum Online-Bewerbungsportal finden Sie hier.

Insgesamt sind nur 7% der Studienplätze der Masterstudiengänge für Bewerber*innen aus Ländern reserviert, die nicht der Europäischen Union angehören.

Es findet bei allen Bewerber*innen eine formalen Prüfung des Abschlusses sowie eine fachliche Überprüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen (Begutachtung der Inhalte des absolvierten Studiengangs) statt. Zudem werden Ihre Sprachkenntnissen überprüft. Im Anschluss werden Sie über das Bewerbungsportal über das Ergebnis und die weiteren Schritte informiert.

Formale Überprüfung:

Das Studierendensekretariat (Sachgebiet Angelegenheiten internationaler Studierender) beantwortet Ihnen gerne Fragen zur formalen Überprüfung Ihrer Unterlagen.

Fachliche Überprüfung:

Die fachliche Überprüfung (Eignungsprüfung) Ihrer Bewerbungsunterlagen findet an der Fakultät statt. Ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für einen Masterstudiengang erfüllen, entscheidet die Fakultät nachdem diese Ihre Bewerbungsunterlagen begutachtet hat. Vorab kann Ihnen daher keine verbindliche Auskunft gegeben werden. Ihre Bewerbung wird gemäß der jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) des Studiengangs bewertet. Ihre Eignung wird anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen geprüft, die gemäß unseren Fächerspezifischen Bestimmungen bewertet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Informationsseiten der Studiengänge (siehe oben). Offene Fragen hierzu kann Ihnen die jeweilige akademische Studienberatung beantworten.

Sprachkenntnisse:

Für den Master Wirtschaftswissenschaften sowie den Master Statistische Wissenschaften werden Deutschkenntnisse benötigt. Fragen zu den benötigten Deutschkenntnissen kann Ihnen das Studierendensekretariat (Sachgebiet Angelegenheiten internationaler Studierender) beantworten.

Für die Masterstudiengänge Data Science und Quantitative Economics sind Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Sprachniveau der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nach Maßgabe der Richtlinien der Universität Bielefeld nachzuweisen. Als Nachweis kann den Bewerbungsunterlagen bspw. ein Sprachzertifikat (insbesondere TOEFL, IELTS, UNIcert, Cambridge Certificate oder vergleichbares von deutschen Hochschulen allgemein anerkanntes Sprachzertifikat) beigefügt werden. Wurde die Hochschulzugangsberechtigung oder ein englischsprachiger Hochschulabschluss in Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika erlangt, ist kein weiterer Sprachnachweis erforderlich. Weitere Informationen sind den oben verlinkten Richtlinien zu entnehmen.

Deutsche Sprachkenntnisse sind für diese beiden Studiengänge von Vorteil, müssen aber nicht nachgewiesen werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrgänge zeigen, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss des Studiums leisten.

In den entsprechenden FsB erfahren Sie alles über das Zugangs- und Zulassungsverfahren des betreffenden Studiengangs. Ein Zulassungsverfahren findet nur bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen statt.

Bitte beachten Sie, dass eine endgültige Mitteilung über Ihre Bewerbung um einen Studienplatz über das Online-Bewerbungsportal übermittelt wird. 

Informationen zum Zugangs- und Zulassungsverfahren erhalten Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

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