Das Land NRW hat an der Universität Bielefeld einen Fonds zur Förderung transdisziplinärer, medizinrelevanter Forschungskooperationen in der Region OWL eingerichtet. Ziel der Förderung ist der Aufbau von Forschungskooperationen zwischen der Universität Bielefeld einerseits und der Ruhr-Universität Bochum mit den neuen Universitätskliniken in OWL, aber auch mit dem Herz- und Diabetes-Zentrum Bad Oeynhausen bzw. der Abteilung für Allgemeinmedizin der Ruhr-Universität Bochum andererseits.
Aus Mitteln des Forschungsfonds können wissenschaftliche Vorhaben gefördert werden, die dem Aufbau und der Weiterentwicklung transdisziplinärer, medizinrelevanter Forschungskooperationen in der Region OWL dienen.
Dies kann in zwei Förderformaten erfolgen:
Gefördert werden Personal- und Sachkosten von kooperativen Projekten von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universität Bielefeld mit Ärztinnen/Ärzten bzw. Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB mit einer Laufzeit von maximal 3 Jahren und einem Fördervolumen von in der Regel 150.000 €. Die Personalmittel sind dabei i.d.R. zur Finanzierung von Doktorandinnen/Doktoranden-Stellen vorgesehen, die das kooperative Projekt wesentlich durchführen. Die Promovierenden müssen von beiden Kooperationspartnern betreut werden und an der Universität Bielefeld oder an der RUB im Fach Medizin eingeschrieben sein. Der Stellenanteil für die Promovierenden soll sich an den DFG-Personalmittelsätzen orientieren und in der Regel 0,65 % einer vollen Stelle umfassen.
Förderbericht
Projekte mit einer dreijährigen Förderphase (K3) müssen nach spätestens 1 Monat nach Abschluss des ersten Förderjahres einen kurzen Zwischenbericht (max. 5 Seiten plus Kostenaufstellung) an den Vorsitzenden des Auswahlgremiums schicken. In dem Bericht sollten die Aktivitäten, die für das Projekt unternommen wurden sowie der Projektfortschritt dargestellt werden. Sollte der Eindruck entstehen, dass innerhalb des ersten Jahres keine signifikanten Fortschritte gemacht wurden, kann die Förderzusage für die verbleibenden zwei Jahre zurückgenommen werden. Den Beschluss darüber fasst das Rektorat auf Empfehlung des Auswahlgremiums. Spätestens 6 Monate nach Abschluss der Förderung ist dem Vorsitzenden des Auswahlgremiums ein Abschlussbericht (max. 8 Seiten plus Kostenaufstellung) vorzulegen. In dem Bericht sollen die Projektaktivitäten sowie die Projektergebnisse (inkl. Publikationen bzw. Patentanmeldungen) in allgemeinverständlicher Form dargestellt werden.
Es werden Kooperationsforschungsprojekte von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universität Bielefeld und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universitätskliniken der RUB in OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB mit einer Laufzeit von einem Jahr und einem maximalen Fördervolumen von 60.000 € gefördert. Die Förderung dieser Projekte soll im Sinne einer Anschubfinanzierung mit der Erwartung verbunden werden, dass das Kooperationsprojekt zu einem gemeinsamen Drittmittelantrag der Beteiligten führt. Zur Unterstützung der Vorbereitung des Drittmittelantrags können z.B. Personalmittel, Sachmittel zur Durchführung von Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragt werden. Die Beteiligung von weiteren Mitgliedern der Medizinischen Fakultät der RUB an solchen Kooperationsforschungsprojekten ist möglich und erwünscht; die bewilligten Personal- und Sachmittel sind aber den klinischen Partnern aus OWL bzw. der Allgemeinmedizin und/oder der Universität Bielefeld vorbehalten.
Für den Fall, dass das Budget mangels qualifizierter Anträge nicht ausgeschöpft wird, können auch klinisch-universitäre Einrichtungen des bisherigen Universitätsklinikums der RUB nachrangig einjährige Kooperationsforschungsprojekte in Kooperation mit der Universität Bielefeld an den Forschungsfonds stellen.
Förderbericht
Bei den einjährigen Kooperationsprojekten ist dem Vorsitzenden des Auswahlgremiums ebenfalls spätestens 6 Monate nach Abschluss der Förderung ein Abschlussbericht (max. 5 Seiten plus Kostenaufstellung) vorzulegen. In dem Bericht sollen die Projektaktivitäten sowie die Projektergebnisse (inkl. Publikationen bzw. Patentanmeldungen) in allgemeinverständlicher Form dargestellt werden.
Antragsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler der Universität Bielefeld sowie promovierten Ärztinnen/Ärzte bzw. promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB.
Anträge sind nur dann förderfähig, wenn es sich um ein Kooperationsvorhaben zwischen mindestens einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler der Universität Bielefeld und einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler des Universitätsklinikums der RUB am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB handelt. Es sollen neuartige Projekte beantragt werden, die aktuell noch nicht aus anderer Quelle finanziert werden bzw. deren Förderung aktuell nicht bei einem externen Mittelgeber beantragt ist.
Für den Fall, dass das Budget mangels qualifizierter Anträge nicht ausgeschöpft wird, können auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus klinisch-universitären Einrichtungen des bisherigen Universitätsklinikums der RUB in Kooperation mit mindestens einem Mitglied der Universität Bielefeld einen Antrag auf Förderung für ein einjähriges Kooperationsforschungsvorhaben an den Forschungsfonds stellen. Diese Vorhaben werden jedoch nachranging behandelt.
Anträge, die allein auf die Förderung von Geräteausstattung zielen, sind nicht förderfähig.
Jede antragstellende Person kann i.d.R. pro Ausschreibungsrunde max. an einem Antrag beteiligt sein.
Für die Beantragung von Mitteln aus dem Forschungsfonds ist ein formaler Antrag (max. 10 Seiten) erforderlich. Der Antrag ist online unter www.uni-bielefeld.de/forschungsfonds-medizin zu stellen.
In dem Antrag auf Bewilligung der Förderung sind darzulegen:
Bei Anträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr (K1) sind zudem folgende Angaben erforderlich:
Allen Anträgen sind ein Lebenslauf und eine Liste der 10 wichtigsten Publikationen aller Antragstellen-den beizulegen.
Die Genehmigung der Projekte erfolgt in der Regel auf der Basis eines Peer-Review-Systems mit Berichterstatterinnen/Berichterstattern des Auswahlgremiums und einzuholenden externen Fachgutachten. Von dem Peer-Review-Verfahren kann (insbesondere in der Startphase) abgewichen werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Auswahlgremiums dies für sinnvoll hält.
Die Auswahl erfolgt durch ein Auswahlgremium, das sich aus Mitgliedern der beteiligten Kooperationspartner zusammensetzt. Dieses prüft die eingegangenen Anträge und gibt eine Auswahlempfehlung, über die das Rektorat der Universität Bielefeld entscheidet.
Die Bewertung der eingegangenen Anträge erfolgt auf der Basis der folgenden Kriterien:
Ziel der Förderung ist der Aufbau von Forschungskooperationen zwischen der Universität Bielefeld einerseits und der Ruhr-Universität Bochum mit den neuen Universitätskliniken in OWL, aber auch mit dem Herz- und Diabetes-Zentrum Bad Oeynhausen bzw. der Abteilung für Allgemeinmedizin der Ruhr-Universität Bochum andererseits.