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Forschungsfonds Medizin

© Universität Bielefeld
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Kontakt

Prorektor für Forschung und Forschungstransfer
Prof. Dr. Martin Egelhaaf

Geschäftsstelle Forschungsfonds Medizin
Dr. Mareike Blömker

Telefon: +49 521 106-4181
E-Mail: forschungsfonds-medizin@uni-bielefeld.de

Antragsverfahren

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler der Universität Bielefeld sowie promovierten Ärztinnen/Ärzte bzw. promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB.

Anträge sind nur dann förderfähig, wenn es sich um ein Kooperationsvorhaben zwischen mindestens einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler der Universität Bielefeld und einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler des Universitätsklinikums der RUB am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB handelt. Es sollen neuartige Projekte beantragt werden, die aktuell noch nicht aus anderer Quelle finanziert werden bzw. deren Förderung aktuell nicht bei einem externen Mittelgeber beantragt ist.

Für den Fall, dass das Budget mangels qualifizierter Anträge nicht ausgeschöpft wird, können auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus klinisch-universitären Einrichtungen des bisherigen Universitätsklinikums der RUB in Kooperation mit mindestens einem Mitglied der Universität Bielefeld einen Antrag auf Förderung für ein einjähriges Kooperationsforschungsvorhaben an den Forschungsfonds stellen. Diese Vorhaben werden jedoch nachranging behandelt.

Anträge, die allein auf die Förderung von Geräteausstattung zielen, sind nicht förderfähig.

Jede antragstellende Person kann i.d.R. pro Ausschreibungsrunde max. an einem Antrag beteiligt sein.

Antragsform

Für die Beantragung von Mitteln aus dem Forschungsfonds ist ein formaler Antrag (max. 10 Seiten) erforderlich. Der Antrag ist online unter www.uni-bielefeld.de/forschungsfonds-medizin zu stellen.

In dem Antrag auf Bewilligung der Förderung sind darzulegen:

  • die Relevanz der beantragten Maßnahme für die Zielsetzung des Forschungsfonds,
  • eine allgemein verständliche Beschreibung des Forschungsprojekts,
  • eine Begründung, warum für das Projekt eine Kooperation erforderlich ist,
  • die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Antragsteller/innen,
  • ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den Förderungszeitraum,
  • ein detaillierter und auf das Arbeitsprogramm bezogener Kostenplan, unterteilt nach Personal- und Sachmitteln, aus dem auch hervorgeht, an welchem Standort welche Kosten anfallen.


Bei Anträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr (K1) sind zudem folgende Angaben erforderlich:

  • Angaben zum geplanten Drittmittelantrag (u.a. inhaltliche Ausrichtung, wo und wann er eingereicht werden soll und wie die beim Forschungsfonds beantragte Maßnahme zu einer erfolgreichen An-tragstellung beiträgt.) (max. 1 Seite)
  • Antragsteller/in des geplanten Drittmittelantrags

Allen Anträgen sind ein Lebenslauf und eine Liste der 10 wichtigsten Publikationen aller Antragstellen-den beizulegen.

Fristen und Dauer

Pro Haushaltsjahr ist mindestens eine Vergaberunde des Forschungsfonds vorgesehen.

Die Maßnahmen müssen regelmäßig spätestens nach einem halben Jahr beginnen und innerhalb von 12 bzw. 36 Monaten abgeschlossen sein.

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