Antragsberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler der Universität Bielefeld sowie promovierten Ärztinnen/Ärzte bzw. promovierten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB.
Anträge sind nur dann förderfähig, wenn es sich um ein Kooperationsvorhaben zwischen mindestens einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler der Universität Bielefeld und einer Wissenschaftlerin/einem Wissenschaftler des Universitätsklinikums der RUB am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB handelt. Es sollen neuartige Projekte beantragt werden, die aktuell noch nicht aus anderer Quelle finanziert werden bzw. deren Förderung aktuell nicht bei einem externen Mittelgeber beantragt ist.
Für den Fall, dass das Budget mangels qualifizierter Anträge nicht ausgeschöpft wird, können auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus klinisch-universitären Einrichtungen des bisherigen Universitätsklinikums der RUB in Kooperation mit mindestens einem Mitglied der Universität Bielefeld einen Antrag auf Förderung für ein einjähriges Kooperationsforschungsvorhaben an den Forschungsfonds stellen. Diese Vorhaben werden jedoch nachranging behandelt.
Anträge, die allein auf die Förderung von Geräteausstattung zielen, sind nicht förderfähig.
Jede antragstellende Person kann i.d.R. pro Ausschreibungsrunde max. an einem Antrag beteiligt sein.
Für die Beantragung von Mitteln aus dem Forschungsfonds ist ein formaler Antrag (max. 10 Seiten) erforderlich. Der Antrag ist online unter www.uni-bielefeld.de/forschungsfonds-medizin zu stellen.
In dem Antrag auf Bewilligung der Förderung sind darzulegen:
Bei Anträgen mit einer Laufzeit von einem Jahr (K1) sind zudem folgende Angaben erforderlich:
Allen Anträgen sind ein Lebenslauf und eine Liste der 10 wichtigsten Publikationen aller Antragstellen-den beizulegen.