Aus Mitteln des Forschungsfonds können wissenschaftliche Vorhaben gefördert werden, die dem Aufbau und der Weiterentwicklung transdisziplinärer, medizinrelevanter Forschungskooperationen in der Region OWL dienen.
Dies kann in zwei Förderformaten erfolgen:
Gefördert werden Personal- und Sachkosten von kooperativen Projekten von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universität Bielefeld mit Ärztinnen/Ärzten bzw. Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern des Universitätsklinikums der Ruhr-Universität Bochum am Standort OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB mit einer Laufzeit von maximal 3 Jahren und einem Fördervolumen von in der Regel 150.000 €. Die Personalmittel sind dabei i.d.R. zur Finanzierung von Doktorandinnen/Doktoranden-Stellen vorgesehen, die das kooperative Projekt wesentlich durchführen. Die Promovierenden müssen von beiden Kooperationspartnern betreut werden und an der Universität Bielefeld oder an der RUB im Fach Medizin eingeschrieben sein. Der Stellenanteil für die Promovierenden soll sich an den DFG-Personalmittelsätzen orientieren und in der Regel 0,65 % einer vollen Stelle umfassen.
Förderbericht
Projekte mit einer dreijährigen Förderphase (K3) müssen nach spätestens 1 Monat nach Abschluss des ersten Förderjahres einen kurzen Zwischenbericht (max. 5 Seiten plus Kostenaufstellung) an den Vorsitzenden des Auswahlgremiums schicken. In dem Bericht sollten die Aktivitäten, die für das Projekt unternommen wurden sowie der Projektfortschritt dargestellt werden. Sollte der Eindruck entstehen, dass innerhalb des ersten Jahres keine signifikanten Fortschritte gemacht wurden, kann die Förderzusage für die verbleibenden zwei Jahre zurückgenommen werden. Den Beschluss darüber fasst das Rektorat auf Empfehlung des Auswahlgremiums. Spätestens 6 Monate nach Abschluss der Förderung ist dem Vorsitzenden des Auswahlgremiums ein Abschlussbericht (max. 8 Seiten plus Kostenaufstellung) vorzulegen. In dem Bericht sollen die Projektaktivitäten sowie die Projektergebnisse (inkl. Publikationen bzw. Patentanmeldungen) in allgemeinverständlicher Form dargestellt werden.
Es werden Kooperationsforschungsprojekte von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universität Bielefeld und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern der Universitätskliniken der RUB in OWL oder der Abteilung für Allgemeinmedizin der Fakultät für Medizin der RUB mit einer Laufzeit von einem Jahr und einem maximalen Fördervolumen von 60.000 € gefördert. Die Förderung dieser Projekte soll im Sinne einer Anschubfinanzierung mit der Erwartung verbunden werden, dass das Kooperationsprojekt zu einem gemeinsamen Drittmittelantrag der Beteiligten führt. Zur Unterstützung der Vorbereitung des Drittmittelantrags können z.B. Personalmittel, Sachmittel zur Durchführung von Vorstudien oder Mittel für Reisen zu Kooperationspartnern oder Konferenzen beantragt werden. Die Beteiligung von weiteren Mitgliedern der Medizinischen Fakultät der RUB an solchen Kooperationsforschungsprojekten ist möglich und erwünscht; die bewilligten Personal- und Sachmittel sind aber den klinischen Partnern aus OWL bzw. der Allgemeinmedizin und/oder der Universität Bielefeld vorbehalten.
Für den Fall, dass das Budget mangels qualifizierter Anträge nicht ausgeschöpft wird, können auch klinisch-universitäre Einrichtungen des bisherigen Universitätsklinikums der RUB nachrangig einjährige Kooperationsforschungsprojekte in Kooperation mit der Universität Bielefeld an den Forschungsfonds stellen.
Förderbericht
Bei den einjährigen Kooperationsprojekten ist dem Vorsitzenden des Auswahlgremiums ebenfalls spätestens 6 Monate nach Abschluss der Förderung ein Abschlussbericht (max. 5 Seiten plus Kostenaufstellung) vorzulegen. In dem Bericht sollen die Projektaktivitäten sowie die Projektergebnisse (inkl. Publikationen bzw. Patentanmeldungen) in allgemeinverständlicher Form dargestellt werden.