Für transparente Informationen und eine offene Kommunikation über die Tierversuche in der Bielefelder Forschung.
In bestimmten Bereichen unserer Forschung stehen Tiere oft im Mittelpunkt. Sei es zur Erforschung von Krankheiten, zur Entwicklung neuer Heilungsmethoden oder zur Untersuchung komplexer Verhaltensmuster. All diese wissenschaftlichen Untersuchungen beinhalten Tierversuche.
Dabei kommen Versuche mit Tieren nur dann zum Einsatz, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Die Forschenden der Universität Bielefeld streben kontinuierlich danach, alternative Methoden zu entwickeln und nach dem 3R-Prinzip zu handeln. Das bedeutet, es wird daran gearbeitet, die Forschungsarbeit im Sinne des Tierwohls zu verbessern.
Auf diesen Seiten finden sich umfangreiche Informationen zu den eingesetzten Tierarten, den Haltungsbedingungen oder den Forschungsansätzen und -fragen, die hinter der tierexperimentellen Forschung stehen.
Das ethische Leitbild der Universität Bielefeld zum Umgang mit Versuchstieren in der wissenschaftlichen Forschung.
Eine Übersicht über die Arten und die Anzahl der eingesetzten Wirbeltiere sowie den Ablauf eines Tierversuchsantrags.
Informationen zu den Forschungsfragen und zu den Tierarten, mit denen an der Universität Bielefeld gearbeitet wird.
Wie ist der ethische Umgang mit Tierversuchen und wie wird das 3R-Prinzip umgesetzt?
Einblicke und Informationen zu den Tierhäusern der Versuchstierhaltung.
Wir treten gern in den Dialog und kümmern uns um Ihre Anfragen rund um das Thema Forschung mit Tieren.
Das deutsche Tierschutzgesetz definiert Tierversuche als „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können“. Ein Tierversuch kann, nach eingehender Prüfung und Genehmigung, eine Ausnahme von diesem Grundsatz darstellen.
Tierversuche sind in Deutschland durch eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zentrale Rechtsnormen sind das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV), die zuletzt 2021 aktualisiert wurden. Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist in Paragraph 1 formuliert: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.”
Den Wissenschaftler*innen der Universität Bielefeld ist bewusst, dass tierexperimentelle Forschung mit Belastungen für die Tiere einhergeht. Es gilt daher sowohl beste wissenschaftliche Qualität als auch möglichst hohe, ethisch vertretbare Tierschutzstandards zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund arbeiten die Forschenden nach dem 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine). Konkret bedeutet dies: Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn nachweislich keine anderen geeigneten Methoden zur Verfügung stehen. Zudem sind Anzahl und Belastung der Versuchstiere auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.
An der Universität Bielefeld finden sehr unterschiedliche Versuchsaufbauten statt. Dazu gehören Tierversuche, die dem Tierschutzgesetz unterliegen und den Behörden gemeldet werden müssen (zum Beispiel mit Mäusen) und auch Versuche, die rechtlich nicht als Tierversuche angesehen werden (zum Beispiel mit Stabheuschrecken oder Hummeln). Auf den folgenden Seiten wird über genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Versuche informiert.
Die Universität Bielefeld strebt an, 2025 Mitglied der "Initiative Transparente Tierversuche" zu werden. Dabei handelt es sich um eine Initiative von „Tierversuche verstehen“ und der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unter Mitwirkung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Die Initiative Transparente Tierversuche zielt darauf ab, die transparente und offene Diskussion zur Forschung mit Tieren weiter voranzutreiben.
In der Universität Bielefeld werden unterschiedliche Wirbeltierarten und Wirbellose gehalten, es handelt sich dabei um Zuchttiere und ihre Nachkommen sowie Tiere, die in wissenschaftlichen Forschungsarbeiten eingesetzt werden. Dies sind Mäuse, Ratten, Prachtfinken, Feuersalamander sowie verschiedene Fischarten, Insekten wie Hummeln, Bienen oder Heuschrecken oder Weichtiere (Mollusken) in Haltungen vor Ort. Im natürlichen Habitat werden auch Versuche mit Greifvögeln oder verschiedenen Robbenarten (Galapagosinseln) durchgeführt.
Des Weiteren gibt es auch Tiere, die in der Biologiedidaktik gehalten werden, z.B. Chamäleons, Frösche, Süß- und Salzwasserfische.
Hauptsächlich wird in Bielefeld in der Fakultät für Biologie, der Fakultät für Chemie und in der Medizinischen Fakultät OWL mit Tieren geforscht. Ein Studienabschluss kann durch jeweilige Wahlmöglichkeiten auch ohne das Durchführen von Tierversuchen oder das Experimentieren mit Tieren erreicht werden.
Die Genehmigung eines Tierversuchs stellt einen komplexen Prozess dar und kann mehrere Monate dauern. Die Genehmigungsbehörde erlaubt kein Versuchsvorhaben, ohne es sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Rückfragen an die Forschenden zu stellen. Konkret sieht das Verfahren vereinfacht wie folgt aus:
Antragstellung:
Forschende, die Tierversuche durchführen möchten, stellen einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde in ihrem Kreis, Bezirk oder Bundesland. Der Antrag muss technische und personelle Voraussetzungen für das Vorhaben nachweisen, wie qualifizierte Mitarbeiter*innen und geeignete Räume für die Tierhaltung. Es muss u.a. detailliert dargestellt werden, warum wie viele Tiere benötigt werden, welche Belastungen erwartet werden und warum keine Alternativmethoden verwendet werden können. Es muss beschrieben werden, warum der Versuch ethisch vertretbar ist.
Prüfung:
Die Behörde überprüft den Antrag auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Forschungsvorhabens. Dabei wird eine unabhängige beratende Kommission einbezogen, die Empfehlungen abgibt.
Entscheidung:
Innerhalb von 40 Arbeitstagen teilt die Behörde dem Antragstellenden ihre Entscheidung mit. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Tierversuch genehmigt, möglicherweise mit Auflagen.
Eine detailliertere Darstellung gibt es hier.
Aufgrund der Vielfalt der Tierarten und der unterschiedlichen Bedürfnisse, kann hier keine allgemeine Antwort gegeben werden. Grundsätzlich werden in den Tierhaltungen die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt bzw. großzügiger realisiert. Die Größe und Ausstattung eines Käfigs/einer Voliere/eines Aquariums/etc. wird abhängig von Tierzahl und -größe ausgewählt, den Bedürfnissen der Tiere entsprechend eingerichtet und durch "Enrichment" ergänzt. Das sind z.B. wechselnde Nestbaumaterialien für Mäuse oder Naturäste und Wasserbäder für Vögel. Ein Team erfahrener Tierpfleger*innen kümmert sich um die Tiere. Weitere Informationen zu der Tierhaltung an der Universität Bielefeld gibt es hier.
"Enrichment" bedeutet Maßnahmen und Strategien, die das Leben der Tiere in der Versuchstierhaltung bereichern und verbessern. Ziel ist es, die natürlichen Verhaltensweisen der Tiere zu fördern und ihnen eine Umgebung zu bieten, die ihre physischen und psychischen Bedürfnisse erfüllt. Dies kann durch verschiedene Methoden erreicht werden, wie zum Beispiel:
Umgebungsanreicherung: Bereitstellung von Gegenständen und Strukturen, die das natürliche Verhalten der Tiere stimulieren, wie Nistmaterial, Klettermöglichkeiten und Verstecke.
Soziale Anreicherung: Förderung sozialer Interaktionen durch die Haltung von Tieren in Gruppen oder Paaren, sofern dies ihrer Natur entspricht.
Sensorische Anreicherung: Bereitstellung von Reizen für die Sinne der Tiere, wie neue Düfte, Geräusche oder visuelle Reize.
Kognitive Anreicherung: Anregung der geistigen Fähigkeiten der Tiere durch Spielzeuge oder Training.
Durch diese Maßnahmen soll das Wohlbefinden der Versuchstiere verbessert, Stress reduziert und das Auftreten von Verhaltensstörungen verringert werden. Dies führt nicht nur zu besseren Lebensbedingungen für die Tiere, sondern kann auch die Qualität und Zuverlässigkeit der Forschungsergebnisse erhöhen.
Alle Tiere werden täglich in Augenschein genommen. Tierpflegende und Wissenschaftler*innen kümmern sich um die Tiere, ein Tierarzt betreut den Tierbestand. Bei Krankheit werden, je nach Tierart, außerdem externe Tiermediziner*innen hinzugezogen. Bezüglich Tierhaltung und Tierschutz sind die Tierschutzbeauftragten der Universität die Ansprechpersonen.