Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre hat mit der Corona Pandemie an erheblicher Bedeutung gewonnen. Innerhalb kürzester Zeit musste eine Umstellung auf digitale Formate erfolgen. Im Fokus stand dabei, überhaupt ein Studium zu ermöglichen. Dennoch wurden zahlreiche rechtliche Fragestellungen geklärt, auch wenn das nach außen nicht unbedingt deutlich wurde. Sofern Lehrende, die von zentraler Seite eingerichteten und geprüften Programme und Tools nutzen sowie die hierzu formulierten Empfehlungen befolgen, dürfen sie davon ausgehen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Grundsätzlich stellen sich im Bereich Digitalisierung die gleichen rechtlichen Fragen wie auch ohne Digitalisierung, allerdings kommen einige Aspekte hinzu oder rücken zumindest stärker in den Fokus. Auf diesen Seiten soll die rechtliche Komplexität aufgezeigt werden. Ziel dieser Darlegungen ist insbesondere, für den Einsatz der zentral eingerichteten Programme und Tools zu werben.
Generell gilt es im Bereich Studium und Lehre zwischen Lehre/Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten und deren Überprüfung zu differenzieren, unabhängig von der Frage digital / nicht digital. Nicht nur im Bereich der Didaktik (Stichwort Constructive Alignment) ist diese Differenzierung relevant, sondern auch im rechtlichen Kontext.
Lehrende sind rechtlich auf der sicheren Seite, wenn zentral eingerichtete Plattformen und Tools genutzt werden, da insoweit rechtliche Aspekte geprüft wurden (Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung, Verträge mit den Anbietern, Nutzungsbedingungen und Informationspflichten) und es Hinweise und Erläuterungen dazu gibt.
Zur Verdeutlichung der Anrechnung von digitalen Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrverpflichtungsordnung finden Sie zwei Dokumente.
Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Urheberrecht.
Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Urheberrecht.
Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Prüfungsrecht.
Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Prüfungsrecht.
Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum Prüfungsrecht.