Sonderpädagogische Förderung findet in Nordrhein-Westfalen sowohl in allgemeinen Schulen als auch in Förderschulen statt. Im Zuge schulischer Inklusion werden in den kommenden Jahren voraussichtlich dauerhaft mehr Stellen im Bereich des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung zu besetzen sein als Bewerber*innen zur Verfügung stehen. Die Einstellungschancen sind demnach mit hervorragend bis sehr gut zu bewerten.
In Bielefeld gibt es die Besonderheit, nach dem Abschluss des Masterstudiums für die Grundschule (G) oder Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschullehramt (HRSGe) den sogenannten „2. Master“ für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung anschließen zu können. Der Fokus liegt hier auf den Förderschwerpunkten Lernen (LE) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE).
Wer bereits im Bachelor und im Master seine Lehramtsform in der Variante „mit integrierter Sonderpädagogik“ studiert hat, kann sich die Hälfte der Inhalte aus dem bisherigen Studium anrechnen lassen, da hier bereits inklusions- und sonderpädagogisch relevante Inhalte vermittelt wurden. In nur zwei Semestern erwirbt man den zusätzlichen Masterabschluss und kann sich nun entscheiden, ob man als Regelschullehrkraft oder als sonderpädagogische Lehrkraft ins Referendariat gehen möchte.
Wenn Du unsicher bist, ob Du Lehramt ohne oder mit ISP studieren möchtest, kannst Du dich durch die Wahl der Variante „mit ISP“ die Option offenhalten, den 2. Master anzuschließen.
Falls Du Lehramt „ohne ISP“ studierst und während des Bachelorstudiums feststellst, dass Du doch „mit ISP“ studieren möchtest, ist es aber auch möglich, das Schwerpunktfach zu wechseln und sich die Inhalte aus dem bisherigen Studium anrechnen zu lassen.
Die Besonderheit des zweiten Masters besteht darin, dass die Hälfte der Inhalte aus dem Bachelor und Master angerechnet werden können (z.B. die Masterarbeit). Der Master verkürzt sich damit von vier Semestern auf nur zwei Semester.
Wer zuvor nicht Lehramt mit Integrierter Sonderpädagogik studiert hat, studiert den zweiten Master im regulären Umfang von vier Semestern.
Nach dem 2. Master kannst Du sich sowohl für den Vorbereitungsdienst für der Lehramt Grundschule/HRSGe als auch für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung bewerben. Von der Wahl des entsprechenden Lehramtes hängt dann auch Ihr Einsatzort ab: Im Referendariat am ZfsL für Grundschulen wirst Du an einer Grundschule ausgebildet, beim ZfsL für HRSGe an einer Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule. Beim Vorbereitungsdienst für das sonderpädagogische Lehramt wirst Du entweder in einer Förderschule, in der Regel mit den Förderschwerpunkten Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung, oder an einer Schule Gemeinsamen Lernens ausgebildet und als sonderpädagogische Lehrkraft an einer Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule eingesetzt. Auch nach dem Vorbereitungsdienst stehen Dir beide Wege offen, Du kannst dich auf Stellen in beiden Lehrämtern bewerben.
Ich habe mich für den 2. Master entschieden, da ich der Meinung bin, dass, unabhängig davon, ob ich im Grundschullehramt bleibe oder in die Sonderpädagogik gehe, jede*r im Hinblick auf die Inklusion dieses Wissen besitzen sollte. Tut es!! Das Jahr ist so gewinnbringend, dort habe ich die interessantesten Veranstaltungen des ganzen Studiums und auf das Jahr kommt es am Ende auch nicht mehr an.
Das, was wir hier im 2. Master lernen, sollte JEDE Lehrkraft an einer Regelschule auch wissen und Expert:in dafür sein. Die Lerngruppen an jeder Schule werden immer heterogener und darauf muss jede/r reagieren können. Inklusion kann doch nur funktionieren, wenn alle Lehrkräfte über die Besonderheiten Bescheid wissen und wie man damit am besten umgeht.
Ich habe mich nach meinem Referendariat für den 2. Master entschieden, da ich mich nach dem 2. Staatsexamen nicht ausreichend für den Job qualifiziert gefühlt habe, in der Hoffnung einen weiteren Professionalisierungsschritt gehen zu können, um in inklusiven Klassenzimmern gute Arbeit leisten zu können.
Am besten gefallen mir die vielen Praxiserfahrungen und die praxisbezogenen Beispiele der Lehrenden. Ich würde mir wünschen, dass alle Studierenden die Inhalte aus dem 2. Master in ihrem Studium behandeln würden und so der Horizont von allen Studierenden auf die spätere Praxis erweitert wird, da früher oder später alle Studierenden im späteren Berufsleben in Kontakt mit Kindern mit speziellen Bedürfnissen treten.