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Grillen

Studentin liegt auf einem Enzi und liest
© Universität Bielefeld

Grillen an der Universität Bielefeld

Liebe Studierende, Kolleginnen und Kollegen,

herzlich willkommen auf der Seite „Grillen an der Universität Bielefeld“. Gerade im Sommer laden die Grünflächen an der Universität besonders dazu ein, kleinere und größere Grillveranstaltungen durchzuführen. Um das Verfahren möglichst unkompliziert zu gestalten finden Sie nachfolgend einige „Spielregeln“, die zu beachten sind, damit ein unbeschwertes Grillvergnügen für alle auf Dauer möglich ist.

Organisation von Grillveranstaltungen (bis max. 100 Personen)

An der Universität gibt es (noch) keinen fest eingerichteten Grillplatz. Für Grill und Zubehör muss daher durch die Ausrichter selbst gesorgt werden. Bitte beachten Sie dabei die nachfolgenden Rahmenbedingungen:

  1. Bitte prüfen Sie vor Anmeldung Ihrer Grillveranstaltung auf der Überblicksseite, ob am gewünschten Termin und Standort nicht bereits andere Veranstaltungen angemeldet sind.
  2. Grill-Veranstaltungen an Wochenenden (Freitag bis Sonntag) sowie vor Feiertagen sind unzulässig.
  3. Ein Veranstaltungsende nach 22:00 h ist aufgrund der beginnenden Nachtruhe sowie zum Schutze der Anwohner nicht möglich. Bei Störungen der Nachtruhe ist der Sicherheitsdienst der Universität befugt, Maßnahmen zur Auflösung der Veranstaltung zu treffen.

    Eventuell erhobene Bußgelder seitens der Stadt Bielefeld werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
  4. Eine übermäßige Beschallung ist zu vermeiden; d.h. der Betrieb insbesondere von Musikanlagen mit Verstärker ist nicht gestattet.
  5. Der Veranstaltungsort ist sauber zu hinterlassen.

    Die Entsorgung des angefallenen Abfalls einschl. Grillkohle muss vom Veranstalter/der o.g. Kontaktperson selbst vorgenommen oder geregelt werden. Ein Abladen neben bzw. in den Abfallbehältern im Außenbereich ist unzulässig.

    Der Grillplatz muss spätestens bis zum nächsten Morgen 08:00 h ordnungsgemäß aufgeräumt sein, der Grill muss spätestens 24h nach der Grillveranstaltung entfernt werden. Nach Ablauf dieser Zeit werden ggf. noch notwendige Aufräumarbeiten dem Veranstalter/der o.g. Kontaktperson in Rechnung gestellt.
  6. Bei einem geplanten Verkauf von Speisen und Getränken mit Gewinnerzielungsabsicht ist eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Bielefeld erforderlich. Eine Kopie der Genehmigung ist der Anmeldung beizufügen (bitte 3-4 wöchigen Vorlauf beim Ordnungsamt beachten). In diesem Fall richten Sie Ihre Anmeldung incl. der notwendigen Unterlagen an: grillen@uni-bielefeld.de.

    Werden Speisen und Getränke lediglich zum Selbstkostenpreis abgegeben, ist diese Genehmigung nicht notwendig.
  7. Mit der erfolgreichen Anmeldung gilt die Veranstaltung als genehmigt. Zur Sicherstellung der Betriebssicherheit beachten Sie bitte die beigefügte Anlage „Sicherheitsauflagen“. Der Wachdienst wird über die Veranstaltung informiert.
  8. Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen wenden Sie sich bitte an:

    Dez FM, Abt. Infrastrukturelles Gebäudemanagement
    Frau Olga Reimer
    Tel.: 106-3282
    E-Mail: olga.reimer@uni-bielefeld.de
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