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Zulassungsangebot

im Dialogorientierten Serviceverfahren

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Ranglistenfreigabe (DoSV)

Es gibt Neuigkeiten!

Sehr geehrte*r Bewerber*in,

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass im Staatsexamen 1. Prüfung Rechtswissenschaft und in den 1-Fach Bachelor die Ranglisten im dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) freigegeben wurden.

Haben Sie ein Angebot erhalten?

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Sind Sie auf dem neuesten Stand?

Informieren Sie sich unbedingt über die Regeln innerhalb der Koordinierungsphase und insbesondere über die Priorisierung.

Wenn Sie innerhalb der Koordinierungsphase ein Zulassungsangebot erhalten, werden Sie direkt von hochschulstart.de per Email informiert.


➥ Sollten Sie ein Zulassungsangebot für die Universität Bielefeld erhalten können Sie dieses auf hochschulstart.de annehmen. Die Immatrikulation (Einschreibung) erfolgt im Bewerbungs- und Statusportal der Universität Bielefeld. Zwischen beiden Portalen erfolgt eine stündlicher Datenaustausch, so dass die Funktion der „Online-Immatrikulation“ nach spätesten einer Stunde zur Verfügung steht.

Die Zulassungsbescheide werden zwei Mal an Arbeitstagen erstellt und sind danach im Posteingang (Bewerbungsübersicht) zum Herunterladen verfügbar.

➥ Befinden Sie sich im Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“, liegen Sie momentan außerhalb des aktuellen NC-Wertes bzw. der Wartesemesterzahl.

Was ist jetzt zu tun?

Folgend erhalten Sie wichtige Information zum weiteren Vorgehen im Staatsexamen Rechtswissenschaft und in den 1-Fach Bachelor.

Wählen Sie den auf Sie zutreffenden Fall

1. Schritt: Zulassungsangebot annehmen

Nehmen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz auf hochschulstart.de an.

2. Schritt: Login im Hochschulportal

Bitte loggen Sie sich zunächst über die Kachel "Bereits registriert" im Hochschulportal ein.

Wählen Sie den entsprechenden Bewerbungsantrag aus oder gehen Sie über das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke auf → Studienangebot Studienbewerbung.

Hilfe zum Login als Bewerber*in

3. Schritt: Antrag auf Immatrikulation stellen

Antrag auf Immatrikulation stellen
Ansicht im Hochschulportal

Stellen Sie den Antrag auf Immatrikulation.


Klicken Sie nach der Annahme auf → Immatrikulation beantragen unterhalb des entsprechenden Bewerbungsantrags.

Hilfen zum Login

4. Schritt: Dokumente hochladen

Dokumente & Nachweise hochladen
Laden Sie die Einschreibungsdokumente hoch.

Um die Immatrikulation abzuschließen, müssen Sie noch die notwendigen Dokumente hochladen. Wählen Sie → "Abschließen und weiter zum Dokumentenupload".


Die Immatrikulation wird vollkommen digital über das Hochschulportal abgewickelt. Das Zusenden in Papierform oder als E-Mail ist nicht möglich.

5. Schritt: Dokumente abgeben

Dokumente abgeben
Geben Sie die Einschreibungsdokumente ab.

Um den Upload abzuschließen, müssen Sie noch hochgeladenen Dokumente abgeben. Wählen Sie → "Dokumente abgeben".


Fehlen noch Dokumente? Diese können Sie später einreichen. Laden Sie zunächst alle Dokumente hoch, die ihnen bereits vorliegen. Wählen Sie dann „Änderungen zwischenspeichern“.

Etwas vergessen? Keine Panik! Wenn Sie nach der Abgabe der Dokumente festgestellt haben, dass Sie einzelne Dokumente beim Upload vergessen oder falsche Dateien hochgeladen haben und Ihr Antrag daher unvollständig ist, brauchen Sie erstmal nichts zu unternehmen. Das Studierendensekretariat wird Ihren Antrag prüfen und im Falle von fehlenden/ fehlerhaften Dokumenten den Upload erneut für Sie öffnen. Hierüber werden Sie per Email benachrichtigt.

6. Regelmäßig den Status prüfen

Ansicht im Portal: Kontrollblatt drucken
Hier finden Sie das Kontrollblatt zur Immatrikulation

Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Status im Bewerbungs- und Statusportal: Nach der Prüfung durch das Studierendensekretariat wird das Kontrollblatt zur Immatrikulation im Hochschulportal aktualisiert: Es enthält dann auf einer neuen ersten Seite wichtige Informationen zum Studierenden-Login sowie zur Überweisung des Semesterbeitrags und dem Start ins Studium.


Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu 15 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab.

Wichtiger Hinweis

Beachten Sie unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibfrist! Lassen Sie die Einschreibfrist verstreichen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird neu vergeben.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:

Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld

1. Schritt: Zulassungsangebot annehmen

Nehmen Sie den Ihnen angebotenen Studienplatz auf hochschulstart.de an.

2. Schritt: Login im Hochschulportal

Bitte loggen Sie sich zunächst über die Kachel "Mein Studium (bereits eingeschrieben)" im Hochschulportal ein.

Wählen Sie den entsprechenden Bewerbungsantrag aus oder gehen Sie über das ≡ Burgermenü in der oberen linken Ecke auf → Studienangebot Studienbewerbung.

Hilfe zum Login als Studierende

3. Schritt: Zulassungsbescheid ausdrucken

Zulassungsbescheid ausdrucken
Ansicht im Hochschulportal

Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus.


Wechseln Sie nach der Annahme des Zulassungsangebots in den Posteingang. Über das Downloadsymbol rechts neben der Nachricht können Sie alle erhaltenen Bescheide herunterladen und ausdrucken.

Die Zulassungsbescheide werden zwei Mal an Arbeitstagen erstellt und sind danach im Posteingang (Bewerbungsübersicht) zum Herunterladen verfügbar.

4. Schritt: Antrag auf Umschreibung stellen

Füllen Sie zunächst den PDF-Antrag auf Umschreibung elektronisch aus und unterschreiben ihn.

5. Schritt: Antrag und Dokumente einreichen

Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Umschreibung mitsamt der noch erforderlichen Nachweise beim Studierendensekretariat ein.

Wichtiger Hinweis

Beachten Sie unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibfrist! Lassen Sie die Einschreibfrist verstreichen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird neu vergeben.

Alles erledigt! Und nun?

  • Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu 15 Werktage in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab.
  • Eine Bearbeitung der Umschreibung ist bei bereits eingeschriebenen Studierenden erst möglich, wenn die Rückmeldung für das anstehende Semester erfolgt ist.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:

Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld

Nach der Einschreibung

Kontrollblatt zur Online-Immatrikulation

Ansicht Hochschulportal: Kontrollblatt zur Immatrikulation
Hier finden Sie das Kontrollblatt zur Immatrikulation

Wer sich über das Bewerbungs- und Statusportal eingeschrieben hat, bekommt – nach Bearbeitung des Antrages im Studierendensekretariat – im Portal eine neue erste Seite im sog. Kontrollblatt zur Online-Immatrikulation als PDF-Dokument bereitgestellt, auf dem der zu zahlende Semesterbeitrag, die Bankverbindung für die Zahlung der Semestergebühren, sowie die (zukünftige) Matrikelnummer und Informationen zum Login als Studierende*r vermerkt sind. Sobald der Semesterbeitrag verbucht wurde, erlischt der Bewerbungszugang und die Anmeldung erfolgt mit der neuen Matrikelnummer und dem selbst gesetzten Passwort im Bewerbungs- und Statusportal über die Kachel „Studierenden Login".

Studierende, deren Einschreibung auf anderem Wege erfolgt ist, erhalten die entsprechenden Informationen auf dem Postweg.

Für den Fall, dass Sie sich Ihre Matrikelnummer nicht gesichert haben, erhalten Sie als neu eingeschriebene*r Studierende*r diese Informationen noch einmal per Mail an die im Portal registrierte Mailadresse, mit dem Betreff Erste Schritte im Campusmanagement.

FAQs zur Einschreibung

Bachelor:

Eine Bewerbung ist immer erforderlich. Bei vollständig zulassungsfreien Bewerbungsanträgen kann jedoch im Anschluss automatisch die Online-Einschreibung vorgenommen werden.

Master:

Im Master ist immer eine Bewerbung erforderlich.

Verpassen Sie die Einschreibfrist, die auf dem Zulassungsbescheid angegeben ist, verliert Ihr Zulassungsbescheid seine Gültigkeit und Sie können sich deshalb nicht mehr in dem betreffenden Fach einschreiben.

Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Exmatrikulation

Sie können sich zunächst zurück melden, dann aber bis spätestens 15.05. per Tagesdatum im Sommersemester bzw. bis spätestens 15.11. im Wintersemester exmatrikulieren und bekommen den Sozialbeitrag anteilig nur zurück erstattet; wenn

  • die Uni-​Card, nachweislich nicht für das entsprechende Semester validiert wurde
  • eine Bestätigung Ihrer Fakultät vorliegt, dass Sie im jeweiligen Semester keine Prüfungsleistungen mehr erbracht haben oder die Zulassung einer anderen Hochschule vorliegt (Zulassungsbescheid).

Das Geld für das NRW-​Ticket wird ab 01.04. bzw. 01.10. anteilig vom AStA erstattet; bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an den AStA.

Diese Informationen finden Sie auch auf dem Antrag auf Exmatrikulation, den Sie im Formularbereich des Studierendensekretariates herunterladen können.

 

Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.

 

  • Für Bachelor bzw. Ersteinschreibungen gilt:

    Nein. Alle Einschreibungsunterlagen sind fristgerecht und vollständig hochzuladen. Immatrikulationen mit unvollständigen Dokumenten-Uploads werden nicht bearbeitet.
     
  • Für Mastereinschreibungen gilt:

    Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen in Ihrem Zulassungsbescheid.

Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden.

Hilfe & Support

Bei Fragen zur Koordinierungsphase, der Priorisierung und der Platzannahme im Dialogorientierten Serviceverfahren wenden Sie sich bitte an die Stiftung für Hochschulstart.

Zuständig für Fragen rund um den Einschreibungsprozess und das Bewerbungs- und Statusportal ist das Studierendensekretariat der Uni Bielefeld.

Wir freuen uns, wenn wir Sie zum Start Ihres Studiums hier an der Universität Bielefeld oder online begrüßen können!

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