Wie funktioniert die Einschreibung?
Zum Semesterbeginn schreiben sich die neuen Studierenden an einer Hochschule ein. Damit werden aus Studienbewerber*innen Studierende. Die Einschreibung - auch Immatrikulation genannt - erfolgt in der Regel für einen Studiengang der aus einem oder mehreren Fächern besteht. Für die Einschreibung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und Nachweise erbracht werden. Außerdem müssen unbedingt die Einschreibungsfristen eingehalten werden. Wie die Einschreibung genau funktioniert, steht in unseren Anleitungen.
Wer schon eingeschrieben ist, muss sich für jedes neue Semester zurückmelden.
An der Universität Bielefeld erfolgt die Einschreibung vollständig digital mittels der „Online-Immatrikulation“.
Die Online-Immatrikulation und der Upload der entsprechenden Dokumente muss innerhalb der Einschreibfrist vollständig abgeschlossen sein.
Eine Einschreibung ist grundsätzlich nur als "ordentliche*r" Studierende*r (Haupthörer*in) möglich; sofern Sie sich als Gasthörer*in oder Zweithörer*in an der Universität bewerben wollen, sind Besonderheiten zu beachten.
Weiterhin gibt es Besonderheiten bei Studienbewerber*innen mit ausländischen oder fremdsprachigen Bildungsnachweisen.
Unter den folgenden Links finden Sie Anleitungen zur Einschreibung und Informationen zum Nachrückverfahren aus den entsprechenden Bescheiden:
➥ Zulassungsfreie 1-Fach-Bachelor/ Kombi-Bachelor
➥ Zulassungsbeschränkte Kombi-Bachelor/ Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption
➥ Zulassungsbeschränkte 1-Fach-Bachelor und 1. juristische Prüfung
➥ Master/ Master mit Lehramtsoption
➥ Ablehnung/ Nachrückverfahren
➥ Informationen zur Umschreibung bzw. zum Übergang in den Master
Bitte beachten Sie, dass auch für zulassungsfreie Masterstudiengänge immer eine fristgerechte Bewerbung erforderlich ist.
Welche Dokumente Sie in der Online-Immatrikulation hochladen müssen, wird Ihnen in der Bearbeitung dargestellt. Detaillierte Informationen zu diesen Dokumenten erhalten Sie zusätzlich auch auf der Infoseite zum Einschreibungsverfahren.
Neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) sind in bestimmten Studiengängen Voraussetzungen inhaltlicher Art zu erfüllen, um diese studieren zu können. Über Zugangsvoraussetzungen findet auch eine qualitative Auswahl statt. Diese sind z.B. Eignungstests, die man bestanden haben muss, um den Studiengang studieren zu können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Eignungsprüfungen/ besondere Zugangsvoraussetzungen.
Zulassungsvoraussetzungen sind solche Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, um in Studiengängen, in denen nur eine beschränkte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung steht (z.B. Orts-NC-Studiengänge) für einen Studienplatz ausgewählt zu werden. Typische Zulassungs- oder Auswahlkriterien sind die Abiturdurchschnittsnote, die Wartezeit oder Ergebnisse entsprechender Tests oder Auswahlgespräche.
Welche speziellen Voraussetzungen für Sie relevant sein könnten bzw. welche Unterlagen Sie im Detail bei der Einschreibung vorzulegen haben, können Sie in den folgenden Klappmenüs nachsehen.
Studienbewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis beachten bitte die besonderen Hinweise und richten Ihre Bewerbungsunterlagen entweder an Uni-Assist (Bachelor) oder direkt an die Universität Bielefeld (Master/ Promotion).
Weiterhin gibt es Besonderheiten bei Studienbewerber*innen mit ausländischen oder fremdsprachigen Bildungsnachweisen.
Bei bestimmten Studiengängen muss bei der Einschreibung zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen ein fächerspezifischer Nachweis eingereicht werden. Z. B. über Sprachkenntnisse, musikalisch oder künstlerische Eignungsfeststellungen, ärztliche Atteste oder Gutachten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Studieninformationen zu den besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Exmatrikulation
Sie können sich zunächst zurück melden, dann aber bis spätestens 15.05. per Tagesdatum im Sommersemester bzw. bis spätestens 15.11. im Wintersemester exmatrikulieren und bekommen den Sozialbeitrag anteilig nur zurück erstattet; wenn
Das Geld für das NRW-Ticket wird ab 01.04. bzw. 01.10. anteilig vom AStA erstattet; bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an den AStA.
Diese Informationen finden Sie auch auf dem Antrag auf Exmatrikulation, den Sie im Formularbereich des Studierendensekretariates herunterladen können.
Wenn Sie Ihren Einschreibungsantrag abgegeben haben, jedoch noch keine Semestergebühren bezahlt haben und Ihr Studium nicht aufnehmen möchten, senden Sie bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Daten eine kurze Nachricht an das Studierendensekretariat und geben Sie an, dass Sie Ihre Einschreibung zurückziehen. Eine telefonische Rücknahme des Einschreibungsantrags ist nicht möglich.
Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis (beglaubigte Kopie) muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden.
Wer sich über das Bewerbungs- und Statusportal eingeschrieben hat, bekommt – nach Bearbeitung des Antrages im Studierendensekretariat – im Portal eine neue erste Seite im sog. Kontrollblatt zur Online-Immatrikulation als PDF-Dokument bereitgestellt, auf dem der zu zahlende Semesterbeitrag, die Bankverbindung für die Zahlung der Semestergebühren, sowie die (zukünftige) Matrikelnummer und Informationen zum Login als Studierende*r vermerkt sind. Sobald der Semesterbeitrag verbucht wurde, erlischt der Bewerbungszugang und die Anmeldung erfolgt mit der neuen Matrikelnummer und dem selbst gesetzten Passwort im Bewerbungs- und Statusportal über die Kachel „Studierenden Login".
Studierende, deren Einschreibung auf anderem Wege erfolgt ist, erhalten die entsprechenden Informationen auf dem Postweg.
Für den Fall, dass Sie sich Ihre Matrikelnummer nicht gesichert haben, erhalten Sie als neu eingeschriebene*r Studierende*r diese Informationen noch einmal per Mail an die im Portal registrierte Mailadresse, mit dem Betreff Erste Schritte im Campusmanagement.
Zuständig für Fragen rund um den Bewerbungs- bzw. Einschreibungsprozess und das Hochschulportal ist das Studierendensekretariat der Uni Bielefeld.
Wir freuen uns, wenn wir Sie zum Start Ihres Studiums hier an der Universität Bielefeld begrüßen können!
Da wir unseren Studienbewerber*innen gern den bestmöglichen Service bieten möchten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und an unserer Umfrage zum Bewerbungsportal teilnehmen:
➥ Evaluation des Bewerbungsportals der Universität Bielefeld