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Campus-Support

Beratung und Support zum Bewerbungs- und Statusportal

Beratung & Support

Kontaktmöglichkeiten bei Fragen rund um die Bewerbung an der Universität Bielefeld

Auf dieser Seite finden Sie Kontaktmöglichkeiten zu sämtlichen Fragen, die im Verlauf der Bewerbung für ein Studium an der Universität Bielefeld auftreten können.

Bitte werfen Sie vor der Kontaktaufnahme immer erst einen Blick auf die diversen Hilfe- und Themenseiten zur Bewerbung und die FAQs.

 

Feedback erwünscht!

Sind Sie auf einen toten Link oder einen unverständlichen Hinweistext gestoßen oder möchten uns eine allgemeine Rückmeldung zum Bewerbungsportal geben? Wir freuen uns über Ihr Feedback zum Bewerbungs- und Statusportal!

An wen muss ich mich wenden?

Fakultäten

Die Fakultät des jeweiligen Faches berät Sie gerne bei Fragen zu

  • Eignungsprüfungen und Zugangsvoraussetzungen, der Prüfung der fachlichen Eignung
  • dem Zugangsbescheid (nicht Zulassungsbescheid)
  • der Einstufung in höhere Fachsemester und Anrechnung von Leistungen im Anerkennungsverfahren
  • der Prüfung der sprachlichen Eignung (bei Studienangeboten in englischer Sprache)
  • der Einschreibung in die Promotion

Studierenden­sekretariat

Das Studierendensekretariat berät Sie gerne bei Fragen zu

  • der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung/ Umschreibung (Fachwechsel)
  • der Nutzung des Bewerbungs- und Statusportals (Probleme mit dem Login?)
  • Einschreibungsunterlagen und Angaben im Bewerbungsantrag und den Sonderanträgen
  • der Prüfung der sprachlichen Eignung (Deutschkenntnisse)
  • Bewerbungen über Hochschulstart.de (DoSV) und den Losverfahren

BiSEd

Die Bielefeld School of Education berät Sie gerne bei Fragen zu

  • der Lehrer*innenausbildung
  • Schulischen Praxisstudien
  • dem Zugang zum Master of Education
  • dem Abschlusszeugnis für den M. Ed.
  • der Promotion im Kontext der Lehrer*innenausbildung

 

Sonstiges & Allgemeines

Sie sind sich nicht sicher, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden sollen?

Gerne hilft Ihnen der InfoPunkt in der große Halle des Hauptgebäudes oder die telefonische Vermittlung der Universität Bielefeld weiter.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit und dem Studium mit Behinderung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei.

 

Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsportal

Meine PDF-Datei ist zu groß! Wie kann ich sie verkleinern?

  • Große Bilder bzw. Einbettung großer Bilddateien vermeiden
  • Ggf. Dokument in mehrere PDF-Dateien aufteilen
  • Adobe Online-Tool zur Kompression verwenden: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/compress-pdf.html

Die maximale Größe für PDF-Uploads beträgt 5 MB.

Wie kann ich mehrere PDF-Dokumente zusammenfügen?

Adobe Online-Tool zum Zusammenfügen: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/merge-pdf.html

Welche Dateitypen kann ich hochladen?

Es ist nur der Upload von PDF-Dateien gestattet.

Wie soll ich die Dateien benennen?

Im Idealfall wählen Sie eine informative Dateienbezeichnung, die sowohl ihren vollständigen Namen, als auch Informationen zum Inhalt der PDF enthält. Wenn Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, verwenden Sie gerne Ihre Matrikelnummer anstelle des Namens. Zum Beispiel: „Mustermensch-Alex_Abiturzeugnis.pdf“ oder „2118879_Transkript_BA-Zeugnis.pdf

Ich habe eine falsche Datei hochgeladen! Was nun?

Solange Sie einen Bewerbungsantrag mit den Dokumenten noch nicht eingereicht haben, können Sie über die Auswahl „Antrag bearbeiten“ auf der Antrags-Übersichtsseite zurück an die entsprechende Stelle im Antrag springen und die hochgeladene Datei über das „X“ löschen und eine neue Datei hochladen.

Sobald Sie einen Bewerbungsantrag mit den entsprechenden hochgeladenen Dateien eingereicht haben, können Sie selbst keine Änderung mehr vornehmen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Studierendensekretariat mit Anlage der entsprechenden Datei.

Zur Information über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung sowie zum Abrufen eines Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheides ist das Online-Portal vorgesehen.

Aus personellen und organisatorischen Gründen wird gebeten, von Einzelanfragen zum Zulassungsstand abzusehen.

Offenbar konnten Sie bisher noch nicht zugelassen werden.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld und Verständnis. Es wird gebeten, von Einzelanfragen zum Zulassungsstand abzusehen. An evtl. stattfindenden Nachrückverfahren nehmen Sie übrigens auf Grund Ihrer Bewerbung automatisch teil.

Die Bewerbernummer wird Ihnen im Bewerbungs- und Statusportal auf der rechten Seite unter "Persönliche Informationen" angezeigt, sobald Sie mit dem Ausfüllen eines Bewerbungsantrags beginnen.

Die Anmeldung erfolgt nicht mit Ihrer Bewerbernummer, sondern mit Ihrer Benutzerkennung. Dies ist in der Regel die Emailadresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Sie finden diese auch in der Willkommens-Email, welche Sie im Anschluss an die Registrierung erhalten haben.

Weitere Informationen und Hilfen zum Zugang und Login

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Richtigkeit Ihrer angegebenen Daten selbst verantwortlich sind. Insbesondere sollten Sie dafür Sorge tragen, dass dem Studierendensekretariat Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Email) unverzüglich bekannt gegeben werden, da Sie sonst Bescheide und andere Informationen ggf. nicht erhalten.

Eingeschriebene Studierende können ihre Adresse selbstständig im Servicebereich des Bewerbungs- und Statusportals ändern.

Sollte sich bei der Einschreibung herausstellen, dass zulassungsrelevante Angaben nicht richtig sind, verliert der Zulassungsbescheid seine Gültigkeit und es kann keine Einschreibung erfolgen.

Haben Sie Änderungen, melden Sie diese dem Studierendensekretariat unter Angabe Ihrer Bewerbernummer.

Wenn Sie z. B. für den Abschluss eines Kombi-Bachelors ein zulassungsbeschränktes Kern- sowie ein zulassungsbeschränktes Nebenfach studieren möchten, ist es erforderlich, sich sowohl für das Kern- als auch für das Nebenfach zu bewerben. Das Zulassungsverfahren erfolgt gesondert für jedes einzelne Fach. Hierdurch kann es aber vorkommen, dass Sie die Zulassung zu einem Ihrer Fächer bereits im Hauptverfahren und für das andere Fach erst später über ein Nachrückverfahren erhalten (oder es vielleicht auch zu keiner weiteren Zulassung kommt). Damit Ihr Studienplatz auf Grund einer bereits erteilten Zulassung nicht verfällt, ist es aber erforderlich, sich innerhalb der angegebenen Fristen einzuschreiben (als zweites Fach müssten Sie dann zunächst eines der zulassungsfreien Fächer auswählen). Bei der Entscheidung über die Einschreibung sollten Sie frühzeitig das Risiko - eine weitere Zulassung erst später oder vielleicht gar nicht zu erhalten - sorgfältig abwägen. Nach Ablauf der Einschreibfristen würde der Studienplatz weiter vergeben.

Insgesamt dürfen Sie zwölf Bewerbungsanträge einreichen. Welche Kombinationen möglich sind erfahren Sie in den Studieninformationen.

Eine Bewerbung für ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen wurde und nun noch ein zweites Studium angestrebt wird. Studieren Sie bereits an einer Hochschule, ohne jedoch einen Studienabschluss (bis zum Ende der Bewerbungsfrist) erreicht zu haben, sind Sie weiterhin ein Erststudienbewerber*in (mit Hochschulvergangenheit).

Für Zweitstudienbewerber*innen, die sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester bewerben möchten, sind generell 3% der Studienplätze reserviert. Die Zulassung erfolgt hierbei entsprechend einer Rangliste, für die die Abschlussnote des Erststudiums und die jeweiligen Beweggründe des Studiums maßgeblich sind.

Bei Bewerbungen/ Einschreibungen auf zulassungsfreie Studiengänge entfällt der Nachweis über den Abschluss des Erststudiums und das Motivationsschreiben. Bei zulassungsfreien Studiengängen reicht daher die Online-Bewerbung über das Portal aus, sofern Sie noch nicht an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind. Bewerber*innen gelangen dann mit der Bewerbung direkt zum Einschreibungsformular. Bereits eingeschriebene Studierende können für zulassungsfreie Studiengänge einen Antrag auf Umschreibung beim Studierendensekretariat einreichen. Eine Einschreibung/ Umschreibung ist hierbei bis zum 15.11. für das Wintersemester/ bis zum 15.05. für das Sommersemester möglich.

Meine PDF-Datei ist zu groß! Wie kann ich sie verkleinern?

  • Große Bilder bzw. Einbettung großer Bilddateien vermeiden
  • Ggf. Dokument in mehrere PDF-Dateien aufteilen
  • Adobe Online-Tool zur Kompression verwenden: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/compress-pdf.html

Die maximale Größe für PDF-Uploads beträgt 5 MB.

Wie kann ich mehrere PDF-Dokumente zusammenfügen?

Adobe Online-Tool zum Zusammenfügen: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/merge-pdf.html

Welche Dateitypen kann ich hochladen?

Es ist nur der Upload von PDF-Dateien gestattet.

Wie soll ich die Dateien benennen?

Im Idealfall wählen Sie eine informative Dateienbezeichnung, die sowohl ihren vollständigen Namen, als auch Informationen zum Inhalt der PDF enthält. Wenn Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, verwenden Sie gerne Ihre Matrikelnummer anstelle des Namens. Zum Beispiel: „Mustermensch-Alex_Abiturzeugnis.pdf“ oder „2118879_Transkript_BA-Zeugnis.pdf

Ich habe eine falsche Datei hochgeladen! Was nun?

Solange Sie einen Bewerbungsantrag mit den Dokumenten noch nicht eingereicht haben, können Sie über die Auswahl „Antrag bearbeiten“ auf der Antrags-Übersichtsseite zurück an die entsprechende Stelle im Antrag springen und die hochgeladene Datei über das „X“ löschen und eine neue Datei hochladen.

Sobald Sie einen Bewerbungsantrag mit den entsprechenden hochgeladenen Dateien eingereicht haben, können Sie selbst keine Änderung mehr vornehmen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Studierendensekretariat mit Anlage der entsprechenden Datei.

Alle Bewerbungsfristen und Termine finden Sie auf dieser Webseite.

Für einen Studienbeginn bewerben Sie sich online über das Bewerbungs- und Statusportal.

Sollten technische Hindernisse auftreten, versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut bevor Sie sich direkt an das Studierendensekretariat wenden. Bewerbungen, die nach dem Fristende eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Einsendung von Papierunterlagen ist ggf. erst im Rahmen der Einschreibung/ nach Erhalt der Zugangs- bzw. Zulassungsbescheide nötig.

Eine Bewerbung ist möglich, Sie müssen lediglich Ihre Hochschulvergangenheit im Rahmen der Bewerbung angeben. Darüber hinaus besteht bei der Einschreibung die Einschränkung, dass Sie sich nicht für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge gleichzeitig einschreiben dürfen.

Zulassungsfreie Masterstudiengänge sind hinsichtlich der Aufnahmekapazität nicht beschränkt. Sofern die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen des/der Bewerber*in für ein zulassungsfreies Studium vorliegen und der/dem Bewerber*in von der Fakultät ein fachlicher Zugang für das Studium erteilt wurde, kann sich der/die Bewerber*in direkt einschreiben. Dieses gilt nicht für Personen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, da für diese Personengruppe erst noch die akademische und sprachliche Eignung vom Studierendensekretariat überprüft werden muss (geschieht automatisch im Rahmen der Bewerbung). Zulassungsbeschränkte Studiengänge sind hingegen im Rahmen ihrer Aufnahmekapazitäten beschränkt und unterliegen einem Numerus clausus (NC). Nachdem die Fakultät und (bei Personen mit ausländischen Abschlüssen zusätzlich das Studierendensekretariat) dem/der Bewerber*in den Zugang erteilt hat, wird anschließend ein Auswahlverfahren durchgeführt, in welchem die Bewerber*innen von Seiten des Studierendensekretariats eine Zulassung erhalten. Nur mit dieser Zulassung ist eine Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang möglich!

Nach dem Ende der Bewerbungsphase wird zunächst Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Masterstudiengang überprüft. Die Zugangsprüfung zur Feststellung der Eignung erfolgt nach Maßgabe der aktuellen fächerspezifischen Bestimmungen. Sollten Sie die fachlichen Voraussetzungen für das Studium erfüllen, erhalten Sie von Seiten der Fakultät einen Bescheid über den Zugang zum Masterstudium.

Für die Einschreibung in einen zulassungsfreien Masterstudiengang reicht der Zugang durch die Fakultät aus.

Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben wollen, benötigen zusätzlich zum Zugangsbescheid auch einen Zulassungsbescheid. Dieser wird vom Studierendensekretariat im Rahmen eines Zulassungsverfahrens erstellt. Die Rangfolge der zugelassenen Bewerber*innen ergibt sich aus dem Nc des jeweiligen Studiengangs.

Sofern Sie Ihren ersten International erworben haben, reicht die fachliche Eignung zur Einschreibung noch nicht aus. Vielmehr muss – von Seiten des Studierendensekretariates – überprüft werden, ob bei Ihnen auch die akademische und sprachliche Eignung vorliegt. Diese Überprüfung erfolgt automatisch im Rahmen Ihrer Bewerbung und die daraus folgende Entscheidung ist dann Bestandteil des o.g. Zugangsbescheides von der Fakultät. Auch in diesem Fall erfolgt nach dem Zugang ein Zulassungsverfahren, falls es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach handelt.

Über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie sich im Bewerbungs- und Statusportal informieren. Hier werden nach entsprechender Entscheidung die Zugangs- und ggf. Zulassungsbescheide zum Download bereit gestellt.

Es wird aus personellen und organisatorischen Gründen gebeten, von Einzelfragen zum Zulassungsstand/ Wartelistenplatz abzusehen.

Der Zeitpunkt der Bereitstellung der jeweiligen Bescheide variiert auf Grund der unterschiedlichen Prüfungsverfahren innerhalb der verschiedenen Fakultäten, weshalb leider kein allgemeingültiger Zeitraum genannt werden kann.

Nach dem Erhalt einer Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie den Studienplatz innerhalb der im Bescheid genannten Frist annehmen. In der Regel beläuft sich die Annahmefrist auf 1-2 Wochen ab Bescheiddatum. Die Annahme des Studienplatzes erfolgt im Bewerbungs- und Statusportal. Sollten Sie die Frist für die Annahme des Studienplatzes verstreichen lassen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird in einem Nachrückverfahren an einen anderen Bewerber vergeben.

Sollten Sie eine Ablehnung von der Fakultät erhalten haben, liegen die Zugangsvoraussetzungen für das von Ihnen angestrebte Studium nicht vor (das kann in fachlicher Art oder (bei Abschlüssen aus dem Ausland) auch von akademischer oder sprachlicher Natur sein). Eine Aufnahme des gewünschten Studiums ist dann grundsätzlich nicht möglich.

Sollten Sie eine Ablehnung vom Studierendensekretariat im Rahmen von zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten, besteht nach wie vor die Chance, dass Sie im Rahmen eines Nachrückverfahrens einen Studienplatz erhalten. Sämtliche vergebene Studienplätze, die im Haupt- oder in einem Nachrückverfahren nicht angenommen wurden, werden in einem weiteren Nachrückverfahren erneut vergeben. Sollten Sie somit nach dem Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben, nehmen Sie nachwievor an etwaigen weiteren Vergaberunden teil.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich für das Losverfahren zu bewerben.

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