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Campus-Support

Weitergehende Rechte

Diagonale, abwechselnd grüne und graue Streifen

Weitergehende Rechte

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Noch Fragen?

Sie haben Fragen rund um die BIS-Anwendungen, die hier noch nicht beantwortet wurden?

Sprechen Sie uns an!

bissupport@uni-bielefeld.de

Für Prüfungsämter, eKVV Verantwortliche, Moderator*innen der Mailverteiler etc.

Für alle BIS Anwendungen gibt es Rollen, die weitergehende Rechte zur Pflege der jeweiligen Inhalte ermöglichen. Wenn Sie eines dieser weitergehenden Rechte benötigen, muss dies von Ihrer Fakultät oder Einrichtung beantragt werden.

Füllen Sie das passende Formular aus und lassen Sie es von Ihrer Einrichtungsleitung unterschreiben.

Bitte schicken Sie einen Scan oder ein PDF des unterschriebenen Formulars als Mailanhang an unsere Support-Adresse bissupport@uni-bielefeld.de. Es ist wichtig, dass die Person, die den Antrag unterschrieben hat, auch die Absenderin dieser Mail ist.

Alternativ können Sie Ihren Antrag auch per Hauspost schicken oder persönlich abgeben, Adressat sollte das Sekretariat des Rechenzentrums BITS sein (in Raum V0-207).

So bald wir Ihren Antrag erhalten haben, richten wir Ihren Zugang ein und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Falls Sie bereits einen Zugang zum BIS haben (z. B. als Lehrende), erhalten Sie für die weitergehenden Rechte keinen neuen Zugang sondern nutzen einfach Ihren bisherigen Zugang, den wir dann mit zusätzlichen Rechten ausstatten.

Personen- und Einrichtungsverzeichnis

Bearbeitungsrechte für komplette Einrichtungen

Antrag auf PEVZ-Eingaberechte

Hier finden Sie eine Erläuterung des Funktionsumfanges dieses Rechts: Erläuterung des PEVZ-Eingaberechts (Login ins Beschäftigtenportal)

Studentische Mitarbeiter*innen können keine PEVZ-Eingaberechte bekommen.

Eine Übersicht aller aktuellen PEVZ Beauftragten finden Sie hier.

Sendeberechtigung für einrichtungsbezogene Mailverteiler

Dieser Antrag muss für Personen gestellt werden die berechtigt sein sollen, alle PEVZ-Mailverteiler einer Einrichtung mitsamt der Untereinrichtungen zu beschicken, unabhängig von der eigenen Zugehörigkeit zu der Einrichtung.

Der Antrag muss von der Leitung der Einrichtung unterschrieben werden, der die Mailverteiler zugeordnet sind (das muss nicht zwangsläufig der/die Vorgesetzte der berechtigten Person sein.)

Antrag auf Sendeberechtigung für einrichtungsbezogene Mailverteiler

Hier finden Sie eine Erläuterung des Funktionsumfanges dieses Rechts: Erläuterung des Mailverteilerrechts (Login ins Beschäftigtenportal)

eKVV

eKVV Eingaberechte für komplette Fakultäten und/oder Studiengänge

Antrag auf eKVV-Eingaberechte

Hier finden Sie eine Erläuterung dieses Rechts: Erläuterung des eKVV-Eingaberechts (Login ins Beschäftigtenportal).

Alle aktuellen eKVV Beauftragten einer Einrichtungen können Sie ausgehend von der Einrichtungsliste in der eKVV Eingabe aufrufen.

Moderation der eKVV E-Mailverteiler

für alle Studierenden einer Fakultät oder eines Studiengangs

Antrag auf Rechte zur Mailverteilermoderation


Diesen Antrag müssen Sie verwenden, wenn Sie den Verteiler aller Studierenden einer Einrichtung, aller Studierenden eines Studiengangs oder aller Studierenden einer Gruppe von Studiengängen moderieren wollen. Bitte beachten Sie, dass pro Verteiler nur ein oder zwei Moderator*innen eingesetzt werden sollten.

Studentische Mitarbeiter*innen können keine Moderationsrechte erhalten.

Hier finden Sie eine Erläuterung dieses Rechts: Erläuterung des Mailmoderationsrechtes (Login ins Beschäftigtenportal).

Die aktuellen Moderator*innen einer Einrichtung finden Sie ausgehend von der Einrichtungsliste im öffentlichen eKVV.

eKVV Belegungsmanagement

Antrag auf Zugang zum eKVV Belegmanagement


Dieser Antrag muss für Personen gestellt werden, die in einer Fakultät mit zentralen Platzvergabeverfahren beauftragt sind. Durch die Belegmanagerrechte erhalten Personen den Zugriff auf die Anmeldelisten aller Veranstaltungen der Fakultät und können Plätze zuweisen.

Für einzelne Lehrende muss dieser Antrag nicht gestellt werden, da Lehrende direkt Zugriff auf ihre jeweiligen Teilnehmerlisten haben.

Studentische Mitarbeiter*innen können keine Recht im eKVV-Belegmanagement erhalten.

Hier finden Sie eine Erläuterung dieses Rechts: Erläuterung des Belegmanagementrechts (Login ins Beschäftigtenportal).

Alle aktuellen Belegmanager*innen einer Einrichtungen können Sie ausgehend von der Einrichtungsliste in der eKVV Eingabe aufrufen.

eKVV Raumvergaberechte

(zentral und dezentral)

Hinweis: Dieser Antrag ist nur für Fakultäten relevant, die in der eKVV Raumliste eigene Räume haben! Dies sind z. Z. nur sehr wenige. Zur reinen Beantragung von Räumen für Lehrveranstaltungen muss dieser Antrag nicht gestellt werden, dazu reicht der Antrag auf eKVV Eingaberechte (siehe oben).

Antrag auf Zugang zur eKVV Raumvergabe

Sekretariats-Recht

Das Recht, das Sekretariate von Lehremden benötigen, um diese bei der Organisation der Lehre zu unterstützen, wird nicht auf Antrag eingerichtet, sondern über das PEVZ gesteuert. Lesen Sie hier mehr zu diesem Recht:

BIS Prüfungsverwaltung

Zugang für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prüfungsämtern

Antrag auf Rechte in der Prüfungsverwaltung

Studentische Mitarbeiter*innen können keine Rechte für die BIS-Prüfungsverwaltung erhalten.

Hier finden Sie eine Erläuterung dieses Rechts: Erläuterung des Prüfungsverwaltungsrechts (Login ins Beschäftigtenportal).

Alle aktuellen Berechtigungen in der Prüfungsverwaltung einer Einrichtungen können Sie ausgehend von der Einrichtungsliste in der eKVV Eingabe aufrufen.

Terminvereinbarung

Dieser Antrag wird für Personen gestellt, die für eine Einrichtung und die dieser Einrichtung im PEVZ zugeordneten Personen die Online-Terminvergabe verwalten.

Antrag auf Zugang zur Verwaltung der Terminvereinbarung

Hier finden Sie eine Erläuterung dieses Rechts: Erläuterung des Terminvereinbarunsgrechts (Login ins Beschäftigtenportal)

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