Nach knapp drei Jahren haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Verordnungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie Anfang Februar 2023 auslaufen lassen bzw. vorzeitig beendet. Einzig für den Gesundheitsbereich gelten noch einzelne Maßnahmen. Damit wird von der Politik anerkannt, dass aus der Pandemie eine sogenannte Endemie geworden ist. Die Gesellschaft verfügt aufgrund von Impfungen und überstandenen Infektionen über einen guten Schutz gegen Covid-19. Die Verantwortung für einen gewissenhaften Umgang mit der nach wie vor gefährlichen Infektionskrankheit liegt nun bei jedem einzelnen – für die eigene und die Gesundheit von anderen.
Seit dem 2. Februar 2023 gibt es an der Universität Bielefeld keine vorgeschriebenen Maßnahmen mehr. Die letzte Organisationsverfügung vom 31. März 2022 wird aufgehoben, die darin verankerten Hygienekonzepte für den Lehr- und Studienbetrieb sowie für die Mitarbeitenden endeten damit.
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