Durch die Promotion wird an Universitäten (auch in Kooperation mit den Fachhochschulen) eine über das allgemeine Studienziel für Studiengänge hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird auf Grund einer wissenschaftlich beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation) und weiterer Prüfungsleistungen festgestellt. Auf Grund der Promotion wird der Doktorgrad verliehen.
(angelehnt an § 67 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW)
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