Ziel dieses Prozesses ist die Änderung eines Studiengangs oder einer Studiengangsvariante mit anschließender Zertifizierung. Für eine Änderung ohne Zertifizierung oder eine Zertifizierung ohne Änderung fallen einzelne Prozessschritte weg. Änderungen mit Zertifizierungen finden immer eingebettet in ein QM-Verfahren statt.
Der Prozess ist in vier Phasen unterteilt:
Änderung meint in diesem Fall Änderungen an Studiengangsvarianten, die so weitreichend sind, dass die Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) betroffen sind (zur Frage, wann eine Änderung konzeptionell ist, siehe FAQ).
Das Vorgehen bei reinen Aktualisierungen der Modulbeschreibungen oder Korrekturen von Fehlern wird zwischen der*dem QM-Koordinator*in und den Ansprechpersonen in SL.1 abgestimmt. Es empfiehlt sich auch in diesen Fällen eine Änderungsanzeige (siehe Vorlagen im Download Bereich) auszufüllen.
Der Prozess startet entweder in SL.1 mit der Erinnerung an die Fakultät, dass eine Zertifizierung ansteht oder in der Fakultät mit einem Änderungswunsch. Dabei ist es entweder möglich, dass der Änderungswunsch der Fakultät keine konzeptionelle Änderung beinhaltet, aber die Zertifizierung ohnehin ansteht oder der Änderungswunsch beinhaltet eine konzeptionelle Änderung und die Zertifizierung erfolgt daher in diesem Verfahren (zur Frage, wann eine Änderung konzeptionell ist, siehe FAQ).
Am Ende der Planungsphase steht also für dezentrale und zentrale Akteur*innen der Auftrag, weiter zu machen und die Umsetzung anzugehen. An die Planungsphase schließt sich daher die Umsetzungsphase an.
Die Studiengangsdokumente haben nun einen Status den die Arbeitsebene so einschätzt, dass er beratungsreif ist. Den Abschluss der Phase bildet eine Freigabe der Dokumente für die weitere Prüfung und Beratung durch Dekan*in oder Studiendekan*in im Namen der Fakultät.
Mit dem Abschluss der Umsetzungsphase ändert sich die Rolle von SL.1: Bis hierhin erfolgte eine Beratung bei der Erstellung der Unterlagen, in der folgenden Evaluationsphase werden diese Unterlagen nun einer formalen Prüfung unterzogen.
Es liegen nun alle Dokumente für die Beschlussfassung in den Gremien vor, dieser Punkt markiert den Übergang von der Evaluationsphase zur Beschluss- und Veröffentlichungsphase.
Eine konzeptionelle Änderung von Studienangeboten erfordert viel Vorlauf, um rechtzeitig vor Beginn der Bewerbungsphase alle Studiengangsdokumente veröffentlichen zu können. Die folgende Grafik zeigt den Ablauf beispielhaft für konzeptionelle Änderungen, die zu einem Wintersemester in Kraft treten. Der Vorlauf ist dabei als Minimum anzusehen, je nach Komplexität des Vorhabens muss die Planungsphase noch früher beginnen.
Weitere Informationen und Hintergründe zu den Abhängigkeiten beim Zeitplan und Erläuterungen dazu, wann eine Änderung konzeptionell ist, finden Sie in den FAQ.