Die vorliegende Benutzungsregelungen stimmen im Wortlaut mit der im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld (Jg. 36 Nr. 23 S. 261) bekanntgegebenen Fassung überein, die allein rechtsverbindlichen Charakter hat.
Da der Bestand an Taschen- und Kofferschließfächern vor den Eingängen der Universitätsbibliothek eine Dauerbelegung bei dem zahlenmäßig hohen Nutzerkreis nicht zulässt, ist es im Interesse aller Nutzerinnen und Nutzer erforderlich, eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer festzulegen und die Einhaltung durch Kontrollen der Schließfächer sicherzustellen. Die Regelungen zur Pfand- und Gebührenerhebung finden ihre Grundlage in § 9 der Gebührenordnung der Universitätsbibliothek Bielefeld vom 3. Dezember 2007 (Verkündungsblatt Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen - Jg 36 Nr. 23 S. 259)
Das Rektorat der Universität hat daher die nachstehenden Benutzungsregelungen beschlossen:
§ 1
Die Universität Bielefeld stellt den Universitätsmitgliedern und -angehörigen sowie den Besuchern der Universitätsbibliothek Schließfächer zur Verfügung. Für die Benutzung der Koffer- und der Taschenschließfächer im Eingangsbereich der Bibliothek wird ein Pfand in Höhe von 2,00 Euro je Benutzungsvorgang erhoben. Darüber hinaus wird für die Benutzung der Kofferschließfächer eine Gebühr von 2,00 Euro je Benutzungsvorgang erhoben. Benutzungsvorgang ist die Zeit der Ingebrauchnahme des Schließfaches bis zur regelmäßig erfolgenden Leerung der Schließfächer (vgl. § 6).
§ 2
Die Schließfächer sind ausschließlich zur Aufbewahrung von Taschen, Koffern und ähnlichen Behältnissen bestimmt. Ausweise, Geld, Papiere und Geldwert, sonstige Wertsachen und nicht ersetzbare Gegenstände dürfen in den Taschenschließfächern nicht aufbewahrt werden.
§ 3
In den Schließfächern dürfen leicht verderbliche (z.B. Lebensmittel), übelriechende, explosions-, feuer- und sonstige gefährliche Gegenstände bzw. Stoffe nicht deponiert werden.
§ 4
Die Universität Bielefeld haftet nicht für die in den Schließfächern abgelegten Gegenstände.
§ 5
Die Schließfächer werden ausschließlich unter Verwendung von 2-Euro-Münzen durch eingebaute Schlösser verschlossen. Die Verwendung von Fremdwährungen und Chips jeglicher Art ist nicht gestattet. Das Pfandgeld kann nach Öffnung wieder entnommen werden.
§ 6
Die Benutzungszeit beginnt morgens um 08.00 Uhr und endet jeweils täglich um 02.00 Uhr. Verschlossene Schließfächer können von der Universitätsbibliothek geöffnet werden, nach Ablauf der Benutzungszeit werden sie zudem geleert.
§ 7
Für die Öffnung eines Schließfaches auf Verlangen der Nutzerin oder des Nutzers sowie für die Leerung des Schließfaches nach Ablauf der Benutzungszeit und ggf. für die Verwahrung der entnommenen Gegenstände wird das Pfandgeld in Höhe von EUR 2,00 als Gebühr zur Deckung der Kosten einbehalten.
§ 8
Die entnommenen Gegenstände werden im Fundbüro der Universität Bielefeld aufbewahrt und können montags bis freitags von 10.30 bis 12.00 Uhr im Fundbüro gegen Empfangsbestätigung abgeholt werden. Nach Ablauf von zwei Monaten werden nicht abgeholte Gegenstände als Fundsachen behandelt und können versteigert werden.
§ 9
Die entnommenen Gegenstände werden gegen Vorlage der im Schließfach hinterlegten Entnahmemitteilung herausgegeben. Bei Auswechslung des Schlosses gemäß § 10 erfolgt die Aushändigung der verwahrten Gegenstände nur nach Zahlung der dadurch zusätzlich entstandenen Kosten.
§ 10
Bei Verlust des Schlüssels oder bei Nichtrückgabe des Schlüssels binnen eines Monats werden die Kosten für die erforderliche Auswechslung des Schlosses in Rechnung gestellt.
§ 11
Die Benutzungsregelungen für die vor der Universitätsbibliothek vorhandenen Taschen- und Kofferschließfächer werden im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen bekannt gegeben und treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Universität Bielefeld vom 11.09.2007.
Bielefeld, den 3. Dezember 2007
Der Rektor der Universität Bielefeld
Universitätsprofessor Dr. Dieter Timmermann