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Fragen zur Promotion
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Alle Fragen rund um die Promotion

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Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen systematisch einen ersten Überblick über die Abläufe und Anforderungen, aber auch über die vielen Angebote der Unterstützung. Außerdem verweisen wir auf zahlreiche weitere Stellen, an denen Sie nachlesen und -fragen können. Nehmen Sie sich die Zeit, mithilfe unseres FAQ und der hinterlegten Informationen Ihren eigenen Weg zu planen, für den wir Ihnen viel Erfolg und Motivation wünschen.

Grundlegende Fragen zum Promotionsprozess an der Universität Bielefeld

Eine Promotion gilt als Nachweis der Befähigung zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung.

Wird ein Promotionsverfahren erfolgreich absolviert, führt dies zur Verleihung des angestrebten Doktorgrades und ebnet damit den Weg für eine Laufbahn in der Wissenschaft, ist aber auch in vielen anderen Berufsfeldern von großem Vorteil.

 

Der Zweck und die an der Universität Bielefeld möglichen Formen der Promotion sind in der Rahmenpromotionsordnung der Universität Bielefeld, (§3 beschrieben:

(1) Durch die Promotion soll eine über das allgemeine Studienziel gemäß § 58 Abs. 1 HG hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in einem von den Fakultäten vertretenen Fachgebiet oder Forschungsschwerpunkt nachgewiesen werden.

(2) Die Promotion besteht aus einer wissenschaftlich beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation) und weiteren Prüfungsleistungen.

(3) Personen, die von der Fakultät gemäß § 6 als Doktorand*in angenommen wurden, müssen sich gemäß § 2 Abs. 4 Einschreibungsordnung in der jeweils geltenden Fassung einschreiben und bis zum Abschluss der mündlichen Prüfung eingeschrieben bleiben; sie können bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens gemäß § 13 an der Universität Bielefeld als Doktorand*in eingeschrieben bleiben. Die Regelungen zur Beurlaubung gemäß § 8 Einschreibungsordnung gelten entsprechend und bleiben davon unberührt.

(4) Promotionen können im Rahmen eines von einer oder mehreren Fakultäten verantworteten Promotionsstudiengangs bzw. eines sonstigen anerkannten Programms der strukturierten Doktorand*innenausbildung (z.B. in Graduate Schools oder Graduiertenkollegs) oder außerhalb eines solchen Studiengangs bzw. Programms (sog. studiengangsfreie Promotionen) durchgeführt werden. Ausnahmen und nähere Einzelheiten sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten, in den Studienordnungen der Promotionsstudiengänge oder in den jeweiligen Doktorand*innenprogrammen geregelt.

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Dissertation:

 

  1. Entweder Sie schreiben eine Monographie, also eine zusammenhängende Arbeit zu einem Thema.
     
  2. Oder Sie wählen eine kumulative bzw. publikationsbasierte Dissertation, indem Sie mehrere thematisch zusammenhängende wissenschaftliche Artikel in Fachzeitschriften oder sonstigen geeigneten Publikationsorganen veröffentlichen. Die Artikel müssen zudem durch eine ausführliche Darstellung „gerahmt“ werden

Was Sie genau hinsichtlich Form, Einreichung und Begutachtung beachten müssen, und ob eine kumulative bzw. publikationsbasierte Dissertation an Ihrer Fakultät möglich ist, können Sie in den Promotionsordnungen der Fakultäten nachlesen.

Die Promotion ist nach dem Studium der nächste Qualifizierungsschritt in Richtung wissenschaftliche Karriere. Für eine berufliche Laufbahn in Lehre und Forschung an einer Hochschule ist sie daher überwiegend Voraussetzung. Auch in wissenschaftsnahen Bereichen wie dem Wissenschaftsmanagement oder der Wissenschaftskommunikation belegt die Promotion Ihre wissenschaftlichen Fachkompetenzen und Kenntnisse. Für eine Karriere im Bereich Wirtschaft und Gesellschaft ist sie nur zum Teil Voraussetzung, aber überwiegend von Vorteil. Wenn Sie sich also für außeruniversitäre Arbeitsfelder interessieren, sollten Sie sich frühzeitig über den dortigen Stellenwert eines Doktorgrades informieren.

Wer zur Promotion angenommen werden kann, kann sich im Detail, je nach Fakultät, unterscheiden. Lesen Sie zunächst in der für Sie relevanten Promotionsordnung (für Sie kommt nur die jeweils aktuellste Version infrage) nach oder fragen Sie direkt in der Fakultät (z.B. im Prüfungsamt) nach, wenn die Informationen aus dem Dokument nicht hervorgehen.

Generell wird ein zumeist überdurchschnittlicher Abschluss eines für die Promotion einschlägigen Masterstudiengangs gefordert. Es gibt grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich des Lebensalters.

Die Universität Bielefeld unterstützt Sie dabei in vielerlei Hinsicht. Der erste Schritt ist immer, selbstständig auf eine potenzielle Betreuungsperson zuzugehen, dort das eigene Forschungsinteresse vorzustellen und begründetes Interesse an einer Zusammenarbeit zu signalisieren. Nur Mut! Betreuungspersonen freuen sich über vielversprechende, qualifizierte junge Wissenschaftler*innen. Vielleicht verfügen Sie auch schon über gute Kontakte, die Sie nutzen können, oder Ihnen wurde – umgekehrt – die Betreuung Ihrer Promotion angeboten? Ausführliche Informationen zur Betreuung einer Dissertation finden Sie hier. Neben der Klärung, wer ihre Betreuungsperson/en sein wird/werden, gibt es einen weiteren Verfahrensschritt: Die Fakultät muss Sie als Doktorand*in noch offiziell annehmen. Welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Annahme als Doktorand*in einreichen müssen, ergibt sich aus § 6 RPO und der für Sie relevanten Promotionsordnung. Sobald Sie angenommen sind, kann es los gehen: Sie schreiben sich im Studierendensekretariat an der Universität ein und beginnen die Arbeit an Ihrer Dissertation.

Die Universität Bielefeld bietet ein umfassendes Angebot für Promotionsinteressierte und Promovend*innen, das Ihnen frühzeitig hilft, sich in der Universität und weit darüber hinaus zu vernetzen. Knüpfen Sie Kontakte und bauen Sie noch während Ihrer Dissertationszeit klassische Skills wie Gutes wissenschaftliches Schreiben oder zielführendes Bewerben aus! Kommen Sie beispielweise zu den regelmäßigen Netzwerkveranstaltungen wie der „Woche der Berufsorientierung oder „Career & Coffee“. Dort lernen Sie mögliche Berufsfelder und Arbeitgebende kennen.

 

Stellen Sie sich Ihr eigenes Fortbildungsmenü zusammen: Alle Workshop-Angebote des Career Service finden Sie hier. Sie werden sehen: Die Bandbreite der Themen ist groß. Wir helfen bei der Entscheidungsfindung, vermitteln Kompetenzen oder trainieren Bewerbungssituationen. Gehen Sie mit uns auf Stellensuche!

Auch das Schreiblabor der Universität Bielefeld lädt Sie mit einem vielfältigen Angebot aus Beratung, Workshops und Events ein, Ihre Schreib-, Lern- und Präsentationstechniken auszubauen. Außerdem unterstützt und begleitet das PhD & Postdoc Office Sie gerne bei Ihrer individuellen Planung. Wir helfen Ihnen Ihren ganz persönlichen Promotionsweg zu ebnen.

Je nach Fachrichtung haben Sie die Möglichkeiten einer freien Promotion oder einer Promotion in einem Promotionsstudiengang oder z.B. im Rahmen eines Graduiertenkollegs. Umfeld und Ablauf können also ganz unterschiedlich aussehen. Da die Promotion ein sehr individueller Prozess ist, bringt es Ihnen große Vorteile, wenn Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten und die jeweiligen Bedingungen informieren. Die Koordinator*innen der jeweiligen Promotionsprogramme und -studiengänge sind für Sie zunächst die richtigen Ansprechpersonen.

Dieser Einstieg jedenfalls gilt für alle, die promovieren möchten: Ihre Promotion kann beginnen, sobald Sie eine Betreuung gefunden und Sie als Doktorand*in von der Fakultät angenommen wurden. Die Verläufe im Anschluss hängen überwiegend davon ab, in welchem Fachbereich Sie Ihre Promotion absolvieren, wie Sie sie finanzieren und welche individuellen Vereinbarungen Sie mit Ihrer/Ihren Betreuungsperson/en treffen. Promovieren Sie an der Universität mit oder ohne Stelle oder an einer Forschungsinstitution außerhalb? Werden Sie einen Nebenjob annehmen oder die Zeit vollständig für Ihre Promotion verwenden können, weil Sie ein Stipendium oder eigene Rücklagen haben? Haben Sie familiäre Verpflichtungen? Verfügen Sie bereits über ein bestehendes Netzwerk oder müssen Sie sich noch gute Kontakte aufbauen? Es gibt viele weitere bestimmende Faktoren für den Verlauf einer Promotion, die von Ihrer Arbeitsweise, Ihren individuellen Umständen und Präferenzen, von der Betreuungssituation bis hin zu Ihren Plänen für die Zeit nach dem Abschluss, reichen.

Internationale Promotionsinteressierte sind herzlich willkommen! Sie müssen lediglich prüfen lassen, ob die Universität Bielefeld Dokumente wie Zeugnisse und Urkunden der Hochschule im Herkunftsland anerkennt und ob eine beglaubigte Übersetzung notwendig ist. Die Fakultät stellt für die eingereichten Unterlagen einen Äquivalenzantrag an das Studierendensekretariat. Dieses prüft die Unterlagen und schickt das Ergebnis zurück an die jeweilige Fakultät. Visa-Fragen, Stipendiums- und Arbeitsvoraussetzungen sollten Sie frühzeitig, also unmittelbar nach Erhalt einer Betreuungszusage im International Office der Universität Bielefeld klären. Ggfs. für den Zugang erforderliche Sprachkenntnisse sind in der für Sie relevanten Promotionsordnung angegeben. Wir empfehlen in jedem Fall, dass Sie Ihre Sprachkenntnisse (vor allem in Deutsch und Englisch) systematisch ausbauen.

Informationen dazu finden Sie hier.

Die Universität Bielefeld bietet ein umfassendes Personalentwicklungsprogramm für Forschende und Lehrende an (PEP), das von akademischen Kompetenzen über Karriereplanung und -Entwicklung, Projekt- und Zeitmanagement bis zum Disputationstraining reicht und auch in viele vorhandene Tools und Lernplattformen von LernraumPlus bis Panopto und Zoom einführt. Hinzu kommen Trainings in englischer und deutscher Sprache sowie Deutschkurse. Das Programm unterstützt den Promotionsprozess damit unmittelbar und fördert viele Kompetenzen für den Karriereweg. Alle Promovierenden können kostenfrei teilnehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit, bereits während Ihrer Promotion grundlegende und berufsbezogene Skills auszubauen. Graduiertenschulen, -netzwerke und Promotionsstudiengänge unterstützen Sie zusätzlich mit eigenen Rahmenprogrammen. Wenden Sie sich gerne mit ihren Fragen zur Karriereplanung an das Team des PhD & Postdoc Office.

Trotz hoher Studentinnenanteile sind Professorinnen mit einem bundesdurchschnittlichen Anteil von 27 Prozent nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Zur Förderung eines geschlechtergerechten Kulturwandels hat die Universität Bielefeld deshalb das Mentoring-Programm movement etabliert, das sich in drei Programmlinien an promotionsinteressierte Studentinnen, Doktorandinnen mit Perspektive Wissenschaftskarriere sowie Postdocs auf dem Weg zur Professur richtet. Viele Fakultäten haben darüber hinaus eigene gleichstellungsförderliche Maßnahmen entwickelt und in ihren Gleichstellungsplänen verankert. Die Universität Bielefeld hat für ihre Gleichstellungsarbeit bereits zahlreiche Preise erhalten. Das liegt an der großen Zahl und Wirkung ihrer Angebote. Nutzen Sie die guten Möglichkeiten!

Die Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei (ZAB) informiert auf ihren Seiten über universitätsinterne sowie externe Förderungen, bietet eigene Veranstaltungen und berät Sie individuell.

Das Promotionsprüfungsverfahren bildet den Abschluss der Promotionsphase. Wenn Sie alle notwendigen Leistungen erbracht und alle relevanten Unterlagen inklusive der Dissertationsschrift mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens eingereicht haben, folgt mit der Begutachtung und der Disputation die abschließende Prüfung Ihrer Promotionsleistungen. Die genauen formalen Anforderungen sind in der Rahmenpromotionsordnung und den Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt.

Sie können auch eine bi-nationale Promotion anstreben und nach erfolgreich absolviertem Promotionsverfahren einen Abschluss von den zwei beteiligten Hochschulen erlangen. Eine bi-nationale bzw. grenzüberschreitende Promotion setzt einen Aufenthalt an beiden Hochschulen während der Promotion voraus und bedeutet, dass Betreuung, Begutachtung und das Prüfungsverfahren mit Beteiligung beider Hochschulen stattfinden. Dazu muss eine individuelle Vereinbarung in Form eines Vertrags zwischen den zwei beteiligten Hochschulen sowie mit dem*der Promovierenden geschlossen werden.

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Fragen zur Themenfindung

Ein Promotionsthema können Sie überwiegend frei wählen. Das gilt insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Nur wenn die Promotion in ein größeres Forschungsprojekt eingebettet ist, grenzt das den thematischen Rahmen zum Teil ein. Sie haben die Qual der Wahl? Woher wissen Sie, dass Ihr Thema geeignet ist? Für die Qualität des Promotionsthemas ist die wissenschaftliche Relevanz der oberste Maßstab. Von welcher Bedeutung ist Ihr Thema und warum? All diese Punkte bearbeiten Sie gemeinsam mit einer fachlich gut geeigneten Betreuungsperson.
Es gibt noch mehr, was Ihre Auswahl bestimmen wird: Wie steht es mit Ihrem eigenen Interesse am Thema? Ist es groß genug, damit Sie sich über einen langen Zeitraum intensiv damit beschäftigen? Wichtig ist auch die zeitliche Dimension: Gelingt es Ihnen voraussichtlich im vorgesehenen Promotionszeitraum zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen? Bedenken Sie Ihre Auswahl gut und prüfen Sie im Austausch mit Ihrer Betreuungsperson genau, ob Sie mit Ihrem Thema richtig liegen.

Die erste Adresse bei der fachlich-inhaltlichen Abstimmung und Weiterentwicklung Ihres Promotionsthemas ist Ihre Betreuungsperson. Auch Ihr weiteres fachliches Umfeld kann hier sehr hilfreich sein.

Inhaltlich und zeitlich kann die Arbeit in einem Forschungsprojekt oder in einer Arbeitsgruppe unmittelbar mit ihrem Promotionsprojekt verzahnt sein, wenn es sich um eine Qualifikationsstelle handelt. Trotzdem sind Arbeitsstelle und Promotion zwei formal unterschiedliche Prozesse. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Promotion nicht notwendigerweise abgeschlossen sein muss, wenn der Arbeitsvertrag endet. Ohne geklärte Anschlussfinanzierung kann das die Fortsetzung der Promotion erschweren. Deshalb gilt es, Arbeitsverhältnis und Promotion gut miteinander abzustimmen, Laufzeiten und Fristen einzuplanen.

Fragen zur Betreuung

Eine potenzielle Betreuungsperson wählen Sie fachlich nach Ihrem Themenwunsch aus und gehen selbstständig auf sie zu. Stellen Sie dort aktiv das das eigene Forschungsvorhaben vor und signalisieren Sie begründetes Interesse an einer Zusammenarbeit. Nur Mut! Betreuungspersonen freuen sich über vielversprechende, qualifizierte junge Wissenschaftler*innen. Hier weiterlesen.

Betreuerinnen oder Betreuer können grundsätzlich sein: Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sonstige habilitierte oder andere prüfungsberechtigte Mitglieder der Fakultät sowie Privatdozentinnen oder Privatdozenten. Bei interdisziplinären bzw. fakultätsübergreifenden Arbeiten sollen zusätzlich auch Mitglieder anderer Fakultäten für die Betreuung mitverantwortlich sein. Näheres hierzu regeln die Promotionsordnungen der Fakultäten.

Das hängt vom Finanzierungsmodell Ihrer Promotion ab. Sie können Ihre Promotionsphase auch anders als über eine Stelle in Ihrem Fachbereich finanzieren, beispielsweise über ein Stipendium oder durch einen Job außerhalb der Wissenschaft. Dies ist bei vielen Promovierenden der Fall. Es besteht dann ein Betreuungs-, aber kein Arbeitsverhältnis.

In der Betreuungsvereinbarung, die Sie mit Ihrem*r Promotionsbetreuer*in schließen, sind regelmäßige Perspektivgespräche festgelegt. Unabhängig davon können Sie Ihre Betreuungsperson in der Phase Ihrer Dissertation um Gespräche zum Stand der Arbeit, Stand der eigenen – auch überfachlichen – Entwicklung und zu möglichen Karriereoptionen bitten. Sie ist auch Ihre Ansprechperson, wenn Sie aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit oder Kinderbetreuung) um eine Verlängerung der Promotion bitten möchten.

Mit ihren Leitlinien der guten Betreuung von Promotionen gibt die Universität Bielefeld klare Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Promovierenden und Betreuungspersonen. Unter anderem geht es darin um die Art und Intensität des Austauschs und der Unterstützung. In der Betreuungsvereinbarung (in der Medizinischen Fakultät OWL heißt sie Promotionsvereinbarung) sind ebenfalls Hinweise zur Lösung von Konflikten enthalten. Sie haben dennoch das Gefühl einer Schieflage? Dann sprechen Sie das in einem vertrauensvollen informellen Gespräch mit Ihrer Betreuungsperson an und suchen gemeinsam nach der bestmöglichen Lösung. Sollte das nichterfolgversprechend sein, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder die Beratungsstelle für Mitarbeitende und Führungskräfte wenden, die Ihnen weiterhelfen.

Wenn es das Thema Ihrer Dissertation nahelegt, kann auch eine Betreuungsperson einer Fachhochschule / Hochschule für Angewandte Wissenschaften die Betreuung (mit) übernehmen. Eine Promotion an einer FH /HAW ist zurzeit nicht möglich. Fachhochschulen in NRW haben derzeit nur das Recht auf kooperative Promotionen: Sie dürfen Promotionsverfahren ausschließlich in Zusammenarbeit mit einer Universität (bzw. promotionsberechtigten Hochschule) durchführen.

Fragen zur Finanzierung und Anstellung

Grundsätzlich können Sie frei entscheiden, wie Sie Ihren Lebensunterhalt während der Dauer der Promotion finanzieren. Sie können sich dafür auf eine Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an der Universität Bielefeld bewerben. Daneben gibt es aber viele weitere Finanzierungsmöglichkeiten – Stipendien und Förderungen, Stellen außerhalb der Universität, Nebenjobs – die Sie kennen sollten. Es braucht seine Zeit, die Finanzierung zu klären. Einige Wege lassen sich auch miteinander kombinieren. Andere, wie Stipendien, unterliegen Beschränkungen. Wir geben Ihnen hier eine Übersicht: Finanzierungsmöglichkeiten - Universität Bielefeld. Sie interessieren sich für Stipendien? Dann ist es gerade wegen der langen Vorlaufzeiten gut, dass Sie sich frühzeitig informieren.

Offene Stellen an der Universität Bielefeld finden Sie unter Stellenausschreibungen im Bereich „Wissenschaftliches Personal“. Zudem können Sie Kontakt zu potenziellen Betreuungspersonen aufnehmen und mit ihnen die Möglichkeiten der Drittmitteleinwerbung ausschöpfen. Gut vorbereitet geht´s besser: Bevor Sie Ihre (Initiativ)bewerbung für eine Stelle oder Betreuung direkt an die jeweils richtige Adresse senden, können Sie mit dem PhD & Postdoc Office gerne einen Termin für ein Feedbackgespräch vereinbaren.

Der Arbeitsvertrag lässt sich verlängern, wenn das in Ihrem Fall rechtlich zulässig  und die Finanzierung aus Haushalts- oder Drittmitteln abgesichert ist. Sonst können Sie andere Stellen innerhalb und außerhalb der Hochschule antreten oder alternative Finanzierungsquellen nutzen. Stipendien sind gegen Ende der Promotion allerdings vergleichsweise selten zu finden. Unter Umständen kommt für Sie aber eine Bewerbung für ein Abschlussstipendium beim Bielefelder Nachwuchsfonds infrage – eine Besonderheit der Universität Bielefeld, die damit Karrierebrücken finanziell untermauert.

Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) regelt Höchstbefristungsdauern bei Anstellungen während der Studien-, Promotions- und Postdoc-Zeit. Aktuelle Faustregel:Anstellungen, die aus Universitätsmitteln finanziert werden, dürfen in jeder der genannten Qualifizierungsphasen maximal 6 Jahre dauern und können nur in Ausnahmen, z.B. aufgrund von Elternzeiten, verlängert werden. Das Gesetz wird regelmäßig novelliert. Halten Sie sich über mögliche Änderungen insofern auf dem Laufenden!

Das kann zutreffen, wenn beispielsweise die Tätigkeit als Hilfskraft bei über 25 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit (10 Stunden) lag und Sie wissenschaftlich gearbeitet haben: Haben Sie zum Beispiel Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten vermittelt oder sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden unterwiesen? Die Dauer der Arbeitszeit und die Art der Tätigkeiten sind entscheidend. Um Ihre Promotionsphase verlässlich zu planen, sprechen Sie vor Vertragsantritt deshalb mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Dezernat Personal und Organisation.

Fragen zur Immatrikulation, Exmatrikulation und Annahme als Doktorand*in

Wenn Sie ein Studium beginnen, schreiben Sie sich an der Universität für das entsprechende Fach ein. Bei einer Promotion müssen Sie das ebenfalls zügig nach Annahme als Doktorand*in tun. Zuständig für die Einschreibung (Immatrikulation) ist das Studierendensekretariat.Die Annahme als Doktorand*in wiederum setzt u.a. eine Übereinkunft mit einer Betreuungsperson voraus. Dieses Verfahren ist obligatorisch und unabhängig von der Art der Promotion und der Finanzierung. Ein Unterschied zur Einschreibung in einen Bachelor- oder Masterstudiengang besteht bei der Einschreibung für eine Promotion darin, dass Sie sich hier auch außerhalb der sonst üblichen Fristen einschreiben können (dies gilt aber nur für das erste Semester!). Mit der Immatrikulation werden Sie Mitglied der Universität Bielefeld mit allen Pflichten und Möglichkeiten. So müssen Sie beispielweise Semesterbeiträge entrichten und dürfen an Wahlen teilnehmen und sich in der akademischen Selbstverwaltung engagieren. Sie haben Zugang zu allen Angeboten der Fort- und Weiterbildung für Promovierende und Postdocs und können darüber hinaus sämtliche Angebote und Services nutzen, die Mitgliedern der Universität zur Verfügung stehen. Die Annahme als Doktorand*in erzeugt ein Promovierendenverhältnis zur Fakultät. Dies bedeutet, dass die Fakultät Sorge dafür trägt, dass Sie betreut werden und z.B. auch bei einem Wechsel der Betreuungsperson unterstützt werden.

Ja, das ist genau wie im Bachelor- oder Masterstudium. Damit Sie Ihren Status als Promotionsstudierende*r behalten und Ihr Promotionsvorhaben abschließen können, ist eine Rückmeldung für das jeweils nächste Semester notwendig. Dabei gelten die normalen Termine und Fristen, zu denen Sie den Semesterbeitrag in der erforderlichen Höhe überweisen. Näheres über die Rückmeldung finden Sie hier: Rückmeldung & Sozialbeitrag - Universität Bielefeld.

Sie werden automatisch exmatrikuliert, wenn Sie sich für das kommende Semester nicht zurückmelden (z.B. indem Sie den erforderlichen Semesterbeitrag nicht überweisen). Sie können sich bereits, wenn die vorläufige Bescheinigung der Fakultät über das Bestehen der Promotionsprüfungen vorliegt, mit einem entsprechenden Antrag im Studierendensekretariat exmatrikulieren. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, bis zum Ende desjenigen Semesters noch eingeschrieben zu bleiben, in dem Ihnen nach erfolgter Publikation Ihrer Dissertation Ihre Promotionsurkunde und das -zeugnis ausgehändigt werden. Spätestens dann werden Sie aber auch seitens der Universität aufgrund Ihres Abschlusses exmatrikuliert.

Fragen zur Einreichung und Publikation

Handelt es sich in Ihrem Fall um eine kumulative/publikationsbasierte Promotion oder eine Dissertation als Monographie? Die Promotionsordnung regelt, in welcher Form Ihre Dissertation bei welchen Stellen eingereicht werden muss oder wie viele Artikel mit welchem Veröffentlichungsstatus Sie in Ihrem Fall nachweisen müssen. Nach der Einreichung, Begutachtung und erfolgreicher Disputation erfolgt die Publikation. Erst nach erfolgter Publikation ist das Promotionsverfahren beendet und Sie erhalten die Promotionsurkunde.

Über die verschiedenen Möglichkeiten, kumulative und monografische Dissertationen zu veröffentlichen, informiert - neben den Regelungen in der Promotionsordnung- der Bereich in der Universitätsbibliothek: PUB - Publications at Bielefeld University. Kurz gesagt, Sie können die Dissertation bei einem Fachverlag in Druck geben, was finanziell eher aufwendig ist. Oder Sie wählen den Weg einer internetbasierten Publikation und entscheiden sich für den Open Access: Dann gestatten Sie den weltweiten Zugriff auf Ihre Arbeit. Sie können auch beides miteinander kombinieren. Lassen Sie sich zu diesen und weiteren Möglichkeiten beraten: Forschen und Publizieren: Beratung und Support - Universitätsbibliothek - Universität Bielefeld

Fragen zu Beurlaubung, Unterbrechung oder Abbruch

Unterbrechung der Promotion bedeutet, dass jemand als Doktorand*in von der Fakultät angenommen wurde, dann aber – z.B. krankheitsbedingt – vorübergehend die Arbeit an der Dissertation ruhen lassen und später wieder aufnehmen möchte (hier liegt der Unterschied zum Abbruch, s.u.). Weil die Fakultäten eine durchschnittliche Laufzeit von 3-5 Jahren je Promotion einkalkulieren und Ihre Annahme als Doktorand*in entsprechend befristen, müssen Sie eine geplante Unterbrechung unter Angabe der voraussichtlichen Dauer in jedem Fall zeitnah sowohl Ihrer*m Betreuer*in als auch dem Promotionsausschuss unter Angabe der Gründe mitteilen. In der Technischen Fakultät und der Fakultät für Rechtswissenschaft muss mangels Promotionsausschuss der*die Dekan*in informiert werden. Nach deren Einverständnis behält der Promotionsausschuss bzw. der*die Dekan*in die Dauer weiter im Blick. Die Fakultät informiert das Studierendensekretariat über die Unterbrechung. In der Regel lassen Sie sich für die Dauer der Unterbrechung im Studierendensekretariat beurlauben.

Eine Beurlaubung kann auch andere Gründe haben als eine Unterbrechung der Arbeiten an der Dissertation, z.B. kann sie aufgrund eines Auslandsaufenthalts oder einer Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben in einer anderen Stadt bewilligt werden. Möglich ist auch eine Beurlaubung wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Eine Beurlaubung erfolgt für die Dauer eines Semesters, sie kann aber im nächsten Semester erneut beantragt werden. Näheres ergibt sich aus § 8 der Einschreibungsordnung.

Während Sie beurlaubt sind, bleibt Ihr Promovierendenverhältnis zur Fakultät bestehen. Zu beachten ist, dass Sie im Semester der Beurlaubung keine Prüfungsleistungen ablegen dürfen, d.h. für den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens, die Einreichung der Dissertation und die mündliche Prüfung müssen Sie eingeschrieben und dürfen nicht beurlaubt sein. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für Studierende, die wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen beurlaubt sind (§ 48 Abs. 5 S. 5 HG).

Die Einschreibungsordnung sieht in § 2 Abs. 4 eine Höchstdauer für die Einschreibung als Doktorand*in von fünf Jahren vor. Die Frist für die Annahme als Doktorand*in kann je nach Promotionsordnung auch weniger als fünf Jahre betragen. In diese Fristen werden auch Zeiten der Beurlaubung eingerechnet. Allerdings können die Fristen auf Antrag der*des Promovierenden verlängert werden. Sind Sie beispielsweise wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen beurlaubt, möchten aber dennoch weiterpromovieren, wird die Dauer Ihrer Annahme als Doktorand*in und ggf. die Einschreibdauer auf Antrag und unter Vorlage von Nachweisen i.d.R. verlängert. Erforderlich ist dafür eine Bestätigung des Promotionsausschusses bzw. der Dekanin*des Dekans über das Fortbestehen der Annahme (siehe dazu auch oben unter „Wie exmatrikuliere ich mich nach Abschluss der Promotion?“).

Von einem Abbruch der Promotion spricht man, wenn der*die Doktorand*in die Arbeit an der Dissertation nicht fortführen will oder kann (z.B. weil sich beruflich ein interessantes Angebot ergeben hat). Ein geplanter Abbruch sollte zeitnah der Betreuungsperson und dem Promotionsausschuss / dem*der  Dekan*in mitgeteilt werden. Ein Abbruch zählt nicht als Fehlversuch und hat prüfungsrechtlich insofern keine negativen Auswirkungen für Sie, solange Sie noch keine Dissertation zur Begutachtung eingereicht haben. Ein späterer Wiederbeginn erfordert allerdings eine erneute Annahme als Doktorand*in.

Die Universität Bielefeld ist schon seit langem als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und hat sich zum Ziel gesetzt, auch Studierende mit Familienaufgaben aktiv zu unterstützen. Aus diesem Grund ist hier eine auch längerfristige Beurlaubung möglich. Der Familienservice berät z.B. über Möglichkeiten, flexibler an der Dissertation zu arbeiten; die Mitarbeitenden im Studierendensekretariat geben Auskunft über die mögliche Beurlaubungsdauer und die einzureichenden Unterlagen.

Etliche Promotionsordnungen geben eine Annahmefrist vor, also einen Zeitraum, wie lange Sie grundsätzlich als Doktorand*in von der Fakultät angenommen werden. Die Frist ist dabei so bemessen, dass in diesem Zeitraum regelmäßig, wenn keine Besonderheiten wie z.B. eine Unterbrechung dazukommen, eine Promotion erfolgreich abgeschlossen werden kann. Wie oben dargestellt, kann es aber gute Gründe für eine Verzögerung Ihres Promotionsprojekts geben. In diesem Fall ist ein Antrag auf Verlängerung der Annahmefrist zu stellen (s. oben unter „Ist eine Beurlaubung oder Unterbrechung während der Promotion möglich?“ und unter „Zählt die Beurlaubungszeit zur Dauer der Einschreibezeit und zur Annahmedauer?“).

Fragen zur Karriereplanung

Wenn Sie sich entschließen, weiterhin eine wissenschaftliche Karriere zu verfolgen, kann nach Abschluss der Promotion Ihre Postdoc-Phase z.B. an der Hochschule beginnen oder Sie arbeiten wissenschaftlich außerhalb des Hochschulsystems. Wie die Postdoc-Phase abläuft und was dabei zu beachten ist, haben wir Ihnen hier. Dauerstellen sind im deutschen Wissenschaftssystem hauptsächlich im Bereich der Professuren angesiedelt. Sie können sich auch entscheiden, Ihre Karriere in Wirtschaft oder Gesellschaft fortzuführen. Der Career Service der Universität Bielefeld unterstützt Sie dabei, ihre Entscheidung zu treffen und begleitet Sie mit Beratung auf dem Weg in die Arbeitswelt.

Während der Promotion und Postdoc-Phase nimmt Ihre wissenschaftliche Tätigkeit in der Regel einen großen Raum ein. Trotzdem ist es sinnvoll, sich parallel dazu mit Ihren längerfristigen Karrierewünschen bereits auseinander zu setzen. Ihre Betreuungsperson kann ein*e gute*r Ratgeber*in bei Fragen zur fachlichen Weiterentwicklung sein. Wenden Sie sich sonst mit Ihren Fragen und Anliegen zur Karriereplanung gerne auch an die Berater*innen des PhD & Postdoc Office.

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