Eingeführt wurde der Hochschulrat mit dem Hochschulfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 2007. Seit dem 1. Januar 2007 ist dieses zentrale Organ der Universitäten gesetzlich vorgesehen. Die Zusammensetzung des Hochschulrates wird durch die Grundordnung der Universität geregelt. Dementsprechend hat der Senat der Universität Bielefeld in der Grundordnung vom 1. Januar 2008 festgelegt, dass der Hochschulrat der Universität Bielefeld aus fünf externen und fünf internen Mitgliedern bestehen soll.
Die Geschäftsordnung des Hochschulrates wurde am 12. September 2008 beschlossen und trat nach dem Benehmen im Senat am 1. Dezember 2008 in Kraft.
Für die gemeinsame Sitzung von Hochschulrat und Senat gelten die Regularien zur Durchführung der gemeinsamen Sitzung von Senat und Hochschulrat, die am 28. September 2018 vom Hochschulrat und am 21. November 2018 vom Senat beschlossen wurden.
Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören nach § 21 des Hochschulgesetzes insbesondere:
Der Hochschulrat ist berechtigt, alle Unterlagen der Hochschule einzusehen und zu prüfen. Er tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Gleichzeitig informiert der Hochschulrat der Universität Bielefeld hochschulöffentlich über die Tagesordnung sowie seine Tätigkeit unter Meldungen aus dem Hochschulrat.
Neben dem Hochschulrat sind zentrale Organe der Hochschule laut §14 des Hochschulgesetzes NRW die Rektorin, das Rektorat, der Senat und die Hochschulwahlversammlung.
In der 65. Sitzung am 2. Juni 2023 wurde Frau Professorin Dr. Sabine Kunst als Vorsitzende gewählt. Herr Dr. Christian Freiherr von Twickel wurde zum Stellvertreter der Vorsitzenden gewählt.
Die Auskünfte gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz der Mitglieder des Hochschulrats der Universität Bielefeld können in der Stabsstelle Interne Revision und Compliance bei Frau Balkenhol, Raum: UHG T6-230, Tel. 0521.106-3331, eingesehen werden.