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StuPa | Studierendenparlament Uni Bielefeld

© Universität Bielefeld

Gremien

Das StuPa kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Kommissionen und Ausschüsse bilden (Art. 6 der Satzung der Studierendenschaft), in einigen Fällen, wie dem des Haushaltsausschusses (§ 54 II Hochschulgesetz NRW, Art. 6 I, 39 der Satzung), ist es dazu verpflichtet.

Der Ältestenrat ist an dieser Stelle etwas systemwidrig aufgeführt. Er ist kein Gremium des StuPa sondern der Studierendenschaft, passt aber in den Zusammenhang.

Ebenfalls aufgenommen sind Senats- und Universitätsgremien, der Beirat des Verkehrsverbundes OWL, der Hertz 87.9-Beirat sowie das Kuratorium der Universitätsgesellschaft Bielefeld.

Der Ältestenrat wird in der konstituierenden Sitzung des StuPa für ein Jahr bestellt. Jede im StuPa vertretene Liste kann eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Er ist das unabhängige, streitschlichtende und beratende Organ der Studierendenschaft. Er kann zur Auslegung der Satzung und zu vom StuPa beschlossenen Ordnungen Stellung nehmen; er entscheidet über Wahlanfechtungen und ist Wahlprüfungsgremium für die Wahlen der SprecherInnen des ISR. Anrufen kann ihn jede/r Studierende der Uni Bielefeld. Seine praktische Bedeutung in der "Verfassungswirklichkeit" der Studierendenschaft ist allerdings eher gering.

Zur konstituierenden Sitzung des Ältestenrats lädt der StuPa-Vorsitz ein.

Der Haushaltsausschuss (§ 54 II Hochschulgesetz NRW, Art. 39 der Satzung)

Das StuPa setzt den Haushaltsausschuss in seiner konstituierenden Sitzung ein. Er wird, wie alle Ausschüsse des StuPa, nach d´Hondt besetzt. Seine Mitglieder dürfen nicht dem AStA angehören.

Nach der Satzung obliegt ihm die Kontrolle des AStA in allen Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Zehn Wochen vor Beginn eines Haushaltsjahres (derzeit das Kalenderjahr) ist dem Ausschuss der Entwurf des Haushaltsplanes vorzulegen, den er berät und zu dessen Ansätzen er im Einzelnen Stellung nimmt. Die Mitglieder sind berechtigt, zu einzelnen Ansätzen oder zum Haushaltsplan insgesamt Sondervoten abzugeben. Auf dieser Grundlage berät und beschließt das StuPa über die einzelnen Haushaltsansätze. Dieses Verfahren gilt auch für Nachtragshaushalte. (Art. 36)

Das StuPa wird für die Dauer eines Jahres gewählt. Dementsprechend sind Neuwahlen erforderlich; ebenso nach einer Selbstauflösung. Zur Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle einer StuPa-Wahl setzt das StuPa eine Wahlkommission ein. Für das Verfahren maßgeblich ist die Wahlordnung. Jede ins StuPa gewählte Liste benennt ein Mitglied der Wahlkommission sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sollte eine Liste keine Kandidatin oder keinen Kandidaten benennen, so verringert sich die Anzahl der Mitglieder entsprechend.

Die Wahlkommission wählt aus ihren Reihen die Wahlleiterin oder den Wahlleiter und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter sichert in Abstimmung mit der Hochschulverwaltung die technische Vorbereitung und Durchführung der Wahl und führt die Beschlüsse der Wahlkommission aus.

Die Satzungskommission bereitet Änderungen der Ordnungen der Studierendenschaft (Satzung, Geschäftsordnungen, Wahlordnung, Beitragsordnung, Sozialdarlehensordnung, Reisekostenordnung etc.) vor.

Zur konstituierenden Sitzung lädt der StuPa-Vorsitz ein.

Senats- und Unigremien

Kommission für Studium und Lehre

Die zentrale Kommission für Finanzangelegenheiten und Ressourcen der Universität Bielefeld (kurz: FiKo) ist für die interne Verteilung der Mittel (also: Geld) zuständig, die die Universität Bielefeld vom Land NRW zugewiesen bekommt. Die Kommission tagt während der Vorlesungszeit ca. ein mal im Monat. Zum Ende des Jahres (November/Dezember) finden mehrere Sitzungen (ca. 3) statt, da zu diesem Zeitpunkt die Mittelvergabe der Fakultäten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen anliegt.

Neben diesen als Tagesgeschäft zu bezeichnenden Tätigkeiten ist immer wieder das Verteilungsmodell in der Diskussion, welches unterschiedliche Funktionen erfüllen soll(te): Zum einen sollen den Fakultäten Anreize gesetzt werden, um in den outputorientierten Parametern des Landes (AbsolventInnen, Drittmittel, Promotionen), nach denen die Uni im Zuge der Leistungsorientierten Mittelverteilung (LOM) profitiert, besser abzuschneiden und mehr Geld zu kriegen. Zum anderen soll das Modell den Fakultäten und Einrichtungen eine Planungssicherheit einräumen, da nicht nur aus personalwirtschaftlicher Perspektive starke zu erwartende Schwankungen in der Mittelzuweisung unvorteilhaft wenn nicht sogar unverantwortlich sind. Diese beiden Funktionen (Anreiz- vs. Planungssicherheitsfunktion) stehen sich in vielen Punkten gegenüber und bieten daher einen Nährboden für immer wiederkehrende Diskussionen.

Ein weiteres auch aus Sicht der Studierendenschaft sehr bedeutendes Thema wird der Umgang mit Informationsasymmetrien zwischen Fiko und §8-Kommission sein. In beiden Kommissionen werden Anträge für Studium und Lehre gestellt, die sich teilweise ergänzen, manchmal aber auch identisch sind, ohne dass es die Kommissionsmitglieder wissen. Dieses Problem gilt es zu begegnen. Ob es darauf hinaus läuft, dass die beiden genannten Kommissionen stärker zusammenarbeiten, ein "vernünftiges" Controlling der Studienbeiträge das Problem löst oder eine ganz andere Lösung gefunden wird, wird sich in der künftigen Arbeit der FiKo zeigen.

Diese Kommission ist nach dem Paragraphen benannt, dem sie ihre Existenz verdankt. Sie ist zuständig für Beschwerden von Studierenden, deren Studium sich auf Grund organisatorischer Fehler der Hochschule verzögert.

In ihr sitzen fünf Studierende, vier Lehrende und ein sog. „Externer“, also ein Hochschulfremder, der den Vorsitz bekleidet und dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt.

Die Kommission wird aktiv, sobald sich Studierende bei ihr meldet und sich über ihren Studienablauf beschwert. Leider gab und gibt es immer wieder unterschiedliche Auffassungen darüber, was genau als „Beschwerde“ bezeichnet und somit bearbeitet werden kann. Auch die Definition eines „die Studiendauer verzögerndes Problems“ unterscheidet sich zwischen den einzelnen Gruppen stark, so dass es bisher nur in einem Fall (Stichwort Asbest) vereinzelte Rückzahlungen der Studiengebühren gegeben hat.

Sollte sich Dein Studium durch einen Fehler der Hochschule verzögern, kannst Du es den Studierenden in der Kommission unter p11@stupa.de mitteilen.

Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

studentisches Mitglied:

  • Harald Tiemann

Kommission für Organisationsentwicklung

Beirat des Service Center Medien

IT Security Management Team

Beirat des Verkehrsverbundes OWL (Ostwestfalen-Lippe)

Kuratorium der Universitätsgesellschaft Bielefeld

Der Hertz 87.9-Beirat

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