Das aktuelle Hochschulgesetz ist seit dem 12. Juli 2019 in Kraft. Hierin ist als eines der zentralen Organe die Hochschulwahlversammlung verankert. Sie besteht in ihrer einen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und in ihrer anderen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrats. Stimmberechtigte Mitglieder der Hochschulwahlversammlung sind alle stimmberechtigte Senatsmitglieder sowie die externen Mitglieder des Hochschulrats. Die stimmberechtigten Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Wie die Senatssitzungen sind auch die Sitzungen der Hochschulwahlversammlung grundsätzlich öffentlich.
Zentrale Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl der Rektoratsmitglieder. Die Mitglieder des Rektorats werden von der Hochschulwahlversammlung mit der Mehrheit der Stimmen des Gremiums und zugleich mit der Mehrheit der Stimmen innerhalb seiner beiden Hälften gewählt.
Für die Hochschulwahlversammlung gilt die Geschäftsordnung der-Hochschulwahlversammlung vom 1. Juli 2019 in Verbindung mit der Änderung vom 18. Juni 2021.
Neben der Hochschulwahlversammlung sind zentrale Organe der Hochschule laut § 14 des Hochschulgesetzes NRW der Rektor, das Rektorat, der Hochschulrat und der Senat.
Die Auskünfte gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz der Mitglieder der Hochschulwahlversammlung der Universität Bielefeld können in der Stabsstelle Interne Revision und Compliance bei Frau Balkenhol, Raum: UHG T6-230, Tel. 0521.106-3331, eingesehen werden.
Ansprechpartner: Daniele Resta und Bianca Mettenbrink
Büro: UHG U7-220
E-Mail: hswv@uni-bielefeld.de
Telefon: +49 521 106-4070