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Compliance

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Korruptionsprävention

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen in besonderer Weise jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Korruptionsvorbeugung ist gemeinsames Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Universität Bielefeld. Die Verhütung und Bekämpfung von Korruption stellt eine wichtige Aufgabe für die Universität Bielefeld dar. Unter Korruption im Kontext öffentlicher Hochschulen wird der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion von Forschung, Lehre oder Hochschulverwaltung verstanden, um einen materiellen Vorteil oder immateriellen Vorteil für sich oder einen Dritten zu erlangen, auf den kein Rechtsanspruch besteht. Korruption umfasst dabei nicht nur offensichtliche Bestechungsfälle. Nach der üblichen Definition fallen jedoch auch Einladungen und kleine Aufmerksamkeiten darunter, weil auch hierdurch Abhängigkeiten geschaffen werden können.

Die Richtlinie zur Vorbeugung und Vermeidung von Korruption an der Universität Bielefeld soll zur Sensibilisierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen, ihnen die persönlichen Gefahren und Konsequenzen korrupten Verhaltens aufzeigen und ihnen insbesondere Verhaltensregeln zur Vermeidung von Korruption aufzeigen. Außerdem dient die Richtlinie der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sowie dem Runderlass des Innenministeriums zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung, wonach die Universität geeignete Regelungen zur Korruptionsvermeidung zu treffen hat.

Anti-Korruptionsbeauftragte

Eine effektive Korruptionsprävention erfordert eine Anlaufstelle, bei der -ggf. vertraulich und ohne Nennung des Namens- Beschäftigte ohne Einhaltung des Dienstweges oder auch Dritte ein Unbehagen oder gar einen Verdacht auf Korruption äußern können. Daher ist durch den Kanzler eine Anti-Korruptionsbeauftragte ernannt worden. Sie fungiert als neutrale Ansprechpartnerin bei Fragen rund um das Thema Korruption. Die Anti-Korruptionsbeauftragte geht Hinweisen bei einem Korruptionsverdacht nach und veranlasst im Einvernehmen mit der Hochschulleitung ggf. weitere Schritte.
 

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