Datenschutz soll gewährleisten, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Die Universität Bielefeld als öffentliche Stelle hat gemäß Art. 37 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Datenschutzbeauftragte berufen. Sie berät die für die Datenverarbeitung an der Universität Bielefeld verantwortlichen Stellen bei Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Sicherstellung des Datenschutzes.
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-> Eine Übersicht über die typische Datenschutzorganisation einer Hochschule finden Sie in diesem Animationsvideo